ANHANG DER JAHRESRECHNUNG

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1. Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und der Bewertungsgrundsätze

1.1 Grundsätze der Rechnungslegung

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erstellt die Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den bestehenden Empfehlungen der Fachkommission zur Rechnungslegung (gesamtes Swiss GAAP FER Regelwerk), insbesondere FER Nr. 41 (Rechnungslegung für Gebäudeversicherer) sowie in Übereinstimmung mit dem Gebäudeversicherungsgesetz (SAR 673.100). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Jahresrechnung besteht aus den Sparten Feuer und Elementar (F/E), Gebäudewasser (GW), Feuerfonds (FF), Elementarschadenprävention (ESP), Unfallversicherung UVG (UVG) und Unfallversicherung Schüler (Schüler). Bei der Unfallversicherung Schüler ist auch die Unfallversicherung für pensionierte Staatsangestellte eingeschlossen.

In der konsolidierten Jahresrechnung wurden spartenübergreifende Forderungen und Verbindlichkeiten sowie spartenübergreifende Aufwände und Erträge gegenseitig verrechnet.

1.2 Bilanzstichtag

Die Jahresrechnung schliesst auf den 31. Dezember 2019 ab.

1.3 Bewertungsgrundsätze

Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven. Die Bewertungsgrundsätze gelten einheitlich für alle Einzelpositionen der jeweiligen Sparten. Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen, um allfällige Wertbeeinträchtigungen zu identifizieren. Die Beträge in den Tabellen sind alle in tausend Schweizer Franken (TCHF) dargestellt.

1.4 Kapitalanlagen

Wertschriften
Sämtliche Wertschriften werden im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie des Verwaltungsrats durch externe Vermögensverwalter bewirtschaftet. Sie werden zu aktuellen Marktwerten per Bilanzstichtag bilanziert.

Immobilien
Die Immobilien werden nach der Discounted Cash Flow Methode (DCF) bilanziert. Dabei werden die erwarteten Nettogeldzuflüsse unter Berücksichtigung eines risikogerechten Kapitalisierungszinssatzes ermittelt. Der DCF-Wert wird periodisch neu berechnet. Im Geschäftsjahr wurde der Kapitalisierungszinssatz für alle Immobilien neu festgelegt. Dies führte zu einer Höherbewertung im Umfang von netto CHF 23.0 Mio. Zusätzlich konnten an der Miteigentümergemeinschaft am Bahnhof Baden weitere Anteile im Umfang von CHF 4.7 Mio. erworben werden. Das selbst genutzte Verwaltungsgebäude an der Bleichemattstrasse 12/14 wird ebenfalls zum DCF-Wert bilanziert.

Hypotheken an Mitarbeitende
Die Hypotheken an Mitarbeitende werden zum Nominalwert bilanziert.

1.5 Beteiligungen

Das anteilige Eigenkapital des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung wird unter den Beteiligungen bilanziert. Wertveränderungen werden unter dem übrigen betrieblichen Aufwand beziehungsweise Ertrag ausgewiesen. Ausser dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung verfügt die AGV über keine weiteren Beteiligungen.

1.6 Sachanlagen

Die bisherigen Aktivierungsgrenzen wurden vereinheitlicht und auf TCHF 100 festgelegt. Diese Regelung wird erstmals ab dem 1. Januar 2019 angewendet, was zu einer Bereinigung der bisher ausgewiesenen Anlagegüter führt. Es findet keine rückwirkende Aktivierung statt. Die Details zur ausserordentlichen Abschreibung sind in den Tabellen im Kapitel 3.4 Sachanlagen ersichtlich.
Zusätzlich werden ab dem Geschäftsjahr 2019 die Immateriellen Anlagen, dabei handelt es sich ausschliesslich um Informatik Software, separat und nicht mehr im Total der Sachanlagen Informatik ausgewiesen. Dies führt zu einer Darstellungsanpassung (inkl. Vorjahreszahlen) in der konsolidierten Schlussbilanz. Diese Anpassung ist erfolgsneutral und verändert das Total der Aktiven nicht.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen und dauerhaften Wertminderungen. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geschätzten Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauern sind wie folgt definiert:

Anlagekategorie
Informatik Hardware4 Jahre
Informatik Software4-8 Jahre
Mobiliar und Einrichtungen4-8 Jahre
Übrige Sachanlagen4-8 Jahre
Fahrzeuge4-8 Jahre
Mobile Brandsimulationsanlagen4-8 Jahre
Brandhaus4-8 Jahre

1.7 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die Aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden, zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.8 Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder, falls dieser tiefer ist, zum Marktwert.

1.9 Forderungen

Die Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern, Rückversicherern, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt und betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Wie in den vergangenen Jahren fand im November 2019 der Versand der Jahresprämienrechnung für das Versicherungsjahr 2020 statt. Neu wird dieser Vorausversand auch in der Buchhaltung dargestellt und die ausgestellten Prämienrechnungen bereits im Jahr 2019 als Forderung ausgewiesen. Diese Änderung der Darstellung hat keinen Einfluss auf den Erfolg.

Auf den versicherten Gebäuden besteht bei der fälligen Jahresprämie der Feuer- und Elementarversicherung sowie auf den zwei vorangegangenen Jahren ohne Eintrag im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht mit Vorrang vor allen eingetragenen Belastungen.

1.10 Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bewertet. Sie umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen.

1.11 Eigenkapital

Gewinnreserven
Die Gewinnreserven umfassen die kumulierten Erfolge aus den vergangenen Geschäftsjahren.

Erfolg des Geschäftsjahres abzüglich Ablieferung an Kanton
Diese Position zeigt den Erfolg des laufenden Jahres (Gewinn beziehungsweise Verlust) abzüglich Ablieferung an den Kanton gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz.
§ 44a Gebäudeversicherungsgesetz ist per 1. Januar 2017 in Kraft getreten: Bleibt bei der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben insgesamt ein Jahresüberschuss, sind davon 18 % dem Kanton abzuliefern. Vom Jahresüberschuss können Verluste aus sieben vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung der Überschüsse dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten. Gemäss § 55a Gebäudeversicherungsgesetz können vom Jahresüberschuss gemäss § 44a Verluste erstmals aus dem Geschäftsjahr 2017 und den Folgejahren abgezogen werden.

1.12 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Schaden- und Leistungsrückstellungen
Diese Rückstellungen entsprechen einer Schätzung der in Zukunft anfallenden Schadenzahlungen. Die Schadenrückstellungen umfassen die Rückstellungen für gemeldete Schäden und in der Sparte Unfallversicherung UVG zusätzlich die Rückstellungen für eingetretene, jedoch noch nicht gemeldete Schäden sowie die entsprechenden Schadenbearbeitungskosten. Die Schätzung erfolgt nach versicherungsmathematisch anerkannten Grundsätzen und steht im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Unter dieser Position sind die gemeldeten Schadenfälle aus den Sparten Feuer und Elementar und Gebäudewasser bilanziert, die einzeln quantifiziert, aber noch nicht abgerechnet werden konnten.
Ebenfalls enthalten sind Rückstellungen aus der Sparte Unfallversicherung UVG. Jeweils für Berufsunfall / Nichtberufsunfall setzen sich diese zusammen aus den Rückstellungen für Kurzfristleistungen, Langfristleistungen, zukünftige Teuerungszulagen und künftige Schadenbearbeitungskosten.

Die Rückstellungen für Kurzfristleistungen (Heilungskosten und Taggelder) werden nach Leistungsart auf Abwicklungsdreiecken berechnet. In der Vergangenheit kamen bei der Berechnung allein Abwicklungsfaktoren des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) zur Anwendung. Da die Anwendung der SVV Faktoren das Abwicklungsprofil der Sparte Unfallversicherung UVG nur teilweise reflektierte und zudem die Qualität des eigenen Datenmaterials über die letzten Jahre gefestigt werden konnte, werden ab dem Jahr 2019 die Berechnungen der Rückstellungen für Kurzfristleistungen auch unter Berücksichtigung der eigenen Schadenerfahrung vorgenommen. Sie werden neu durch den beauftragten externen Aktuar berechnet.

Die Rückstellungen für Langfristleistungen ohne Deckungskapitalien werden als Einzelschadenrückstellungen ermittelt und sind für bekannte, aber pendente Schadenfälle vorgesehen.

Die Sparte Unfallversicherung Schüler ist bewertet nach der Schadenerfahrung.

Deckungskapitalien
Die Deckungskapitalien für laufende Renten aufgrund Invalidität, Hilflosigkeit und Hinterlassene aus Berufsunfall / Nichtberufsunfall stammen aus der Sparte Unfallversicherung UVG und werden bewertet gemäss Art. 90 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) und unter Anwendung aktuell gültiger Rechnungsgrundlagen gemäss Art. 108 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV). Die Rentendeckungskapitalien werden auf Einzelfallbasis mit einer Standard-Software unter Berücksichtigung des Handbuchs «Kapitalisierung der Renten im UVG» und der vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) verfügten Rechnungsgrundlagen bestimmt. Damit wurden im Jahr 2019 die Auswirkungen der vom EDI am 13. Februar 2019 beschlossenen technischen Zinssatzanpassung für Renten aus Unfallereignissen vor und ab dem 1. Januar 2020 auf 1.5 % vollständig berücksichtigt. Gemäss Art. 90 Abs. 3 UVG sind die daraus resultierenden Effekte per 31. Dezember 2019 in der Betriebsrechnung unter der Position «Rückstellungen für Anpassungen in den Rechnungsgrundlagen gemäss UVG 90.3» auszuweisen.

Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligung der Versicherten
Rückstellung für die vom Verwaltungsrat beschlossene Überschussbeteiligung. Diese wird mit der Jahresprämienrechnung des Folgejahres verrechnet.

Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten den Unfallverhütungsbeitrag der Nichtberufsunfallversicherung in der Sparte Unfallversicherung UVG.

1.13 Nichtversicherungstechnische Rückstellungen

Ferienrückstellung
Hierbei handelt es sich um Ferien- und Gleitzeitsalden von Mitarbeitenden per Bilanzstichtag. Diese wurden im Geschäftsjahr 2019 das erste Mal spartengerecht über alle Sparten verteilt. Auf das Total der Rückstellung in der konsolidierten Schlussbilanz hat dies keinen Einfluss.

Beitragszusicherungen
Darunter fallen die zu erwartenden Verpflichtungen aus Beitragszusicherungen der Sparten Feuerfonds und Elementarschadenprävention.

Erneuerungsfonds Kantonale Feuerwehralarmstelle (KFA)
Gemäss § 9 Abs. 1 lit. a der Feuerfondsverordnung leistet die AGV zwei Drittel an Investitionen der KFA, und einen Drittel tragen die Gemeinden. Mit dem Gemeindeanteil wird der Erneuerungsfonds geäufnet. Dieser ist für mittelfristig notwendige Systemerneuerungen reserviert.

1.14 Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden, zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.15 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern, Rückversicherern, dem Kanton, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt. Die Verbindlichkeit gegenüber den Versicherungsnehmern beinhaltet neu den Gesamtbetrag der bereits im November 2019 in Rechnung gestellten Jahresrechnung 2020. Dies im Gegensatz zum Vorjahr, als nur die bereits eingegangenen Vorauszahlungen ausgewiesen wurden.

1.16 Personalvorsorgeverpflichtungen

Die Mitarbeitenden sind bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert. Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der APK werden zu Nominalwerten entweder unter Forderungen übrige Dritte oder Verbindlichkeiten übrige Dritte bilanziert.

Allfällige Arbeitgeberbeitragsreserven oder vergleichbare Posten werden im Umfang des wirtschaftlichen Nutzens zum Barwert aktiviert.

2. Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Qualitätssicherungssystem (IQS)

Im Allgemeinen versteht man unter Corporate Governance die Gesamtheit der Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Corporate Governance beinhaltet jedoch mehr als rein organisatorische Massnahmen im Führungsbereich. Gemeinsam mit Risikomanagement und Internem Qualitätssicherungssystem (IQS) bildet sie einen integralen Bestandteil ganzheitlicher Unternehmensführung, insbesondere im Versicherungsbereich. Wie jede Versicherung setzt sich auch die AGV mit folgenden Risiken auseinander:

  • Versicherungstechnische Risiken
  • Anlagerisiken
  • Operationelle Risiken
  • Umfeldrisiken

Versicherungstechnische Risiken in der Gebäude- und Unfallversicherung ergeben sich aus dem gesetzlichen und vertraglichen Leistungsanspruch der Kundinnen und Kunden, das heisst, wenn ein von der AGV versichertes Ereignis eintritt. Die Unsicherheit zukünftiger Erträge und Wertveränderungen von Wertschriften und Immobilien bilden das Anlagerisiko. Operationelle Risiken liegen in der Abwicklung ordentlicher Geschäftsprozesse. Risiken, die ausserhalb des Entscheidbereichs des Unternehmens liegen, stellen Umfeldrisiken dar.

Mit dem IQS geht es darum, Fehler zu vermeiden, die sich im Rahmen der ordentlichen Geschäftsabläufe und -prozesse ergeben können, und allfällige Schwachstellen zu beheben. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschäftigten sich regelmässig mit den verschiedenen Risiken der einzelnen Versicherungssparten (Feuer und Elementar, Gebäudewasser, Kantonale Unfallversicherung für das Staatspersonal sowie Schülerinnen und Schüler). Für die Beurteilung und Begrenzung von operationellen Risiken wurde im Berichtsjahr das IQS entsprechend dem vom Verwaltungsrat vorgegebenen Plan durch die externe Revision überprüft. Es konnte wiederum festgestellt werden, dass das IQS einen sehr hohen Stand aufweist. Einzelne Verbesserungsvorschläge werden laufend geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

Sämtliche identifizierten Risiken werden in einem umfassenden Risikoreporting erfasst. Damit wird der Risikomanagementprozess der Identifikation, Quantifizierung, Überwachung und Steuerung aller wesentlichen Risiken dokumentiert.

Die Geschäfte des Verwaltungsrats im Rahmen des Risikomanagements werden durch den Risikoausschuss des Verwaltungsrats vorberaten. Dieser tagt ordentlicherweise zweimal pro Jahr: nach dem Jahresabschluss zur Feststellung der Kapitalausstattung und zur Kenntnisnahme der Aktuarberichte, ferner Mitte Jahr zur Festlegung der Risikopolitik für das Folgejahr (Bestimmung des Rückversicherungskonzepts, Überprüfung der Versicherungsprodukte und Prämien sowie der Anlagepolitik). Entsprechend befasst sich der Verwaltungsrat ebenfalls zweimal pro Jahr vertieft mit diesen Themen.

Am 18. März 2015 hat der Regierungsrat eine Richtlinie zur Aufsicht über die AGV beschlossen. Diese bezweckt, eine gegenüber den privaten Versicherungen vergleichbare Aufsicht zur wirksamen Kontrolle der finanziellen Risiken der AGV zu gewährleisten. Was die AGV seit mehreren Jahren bereits praktizierte, wurde im Rahmen eines formellen Erlasses festgehalten. Der Erlass dieser Richtlinie wurde durch die AGV angeregt, um zu dokumentieren, dass für die kantonale Aufsicht über die AGV ähnliche Standards wie bei der Bundesaufsicht über die Privatassekuranz gelten. Die Aufsichtsrichtlinie wurde per 1. Oktober 2017 vom Regierungsrat teilrevidiert, um sie dem geänderten Revisionsaufsichtsgesetz des Bundes anzupassen.

Die versicherungstechnischen Berechnungen für die erforderlichen Rückstellungen und Reserven werden durch einen externen Versicherungsaktuar durchgeführt. Diese wiederum werden gemäss § 32 Abs. 2 Gebäudeversicherungsgesetz durch die externe Revisionsstelle überprüft, und das Ergebnis wird im Revisionsbericht festgehalten. Damit können sich der Verwaltungsrat und die Aufsichtsorgane darauf verlassen, dass die Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Risikofähigkeit auf modernsten quantitativen und versicherungsaufsichtsrechtlich anerkannten Methoden basieren.

3. Erläuterungen zur konsolidierten Bilanz

3.1 Kapitalanlagen

31.12.201931.12.2018
Liquide Mittel, Geldmarktanlagen, Marchzinsen, Verrechnungs- und Quellensteuer bei den Mandaten4’8614’100
Obligationen Schweizer Franken551’233546’709
Obligationen Fremdwährung256’009245’695
Aktien Schweiz*97’40176’141
Aktien Ausland*279’378226’449
Aktien Ausland Small Cap*46’44837’692
Aktien Emerging Markets*42’94837’270
Immobilien184’237156’573
Hypotheken an Mitarbeitende130406
Bilanzwert1’462’6451’331’035

Aufgeteilt auf die verschiedenen Sparten ergeben sich folgende Werte für die Kapitalanlagen:

31.12.201931.12.2018
Feuer und Elementar1’115’4041’010’834
Gebäudewasser132’815122’267
Feuerfonds 36’93533’729
Unfallversicherung UVG* 152’784141’499
Unfallversicherung Schüler 24’70722’706
Total1’462’6451’331’035

Fremdwährungspositionen innerhalb der Kapitalanlagen werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.

* Zur Absicherung des gesamten Aktienportfolios der Sparte Unfallversicherung UVG wurden im Geschäftsjahr folgende derivative Finanzinstrumente gekauft:

BasiswertAktiver (+) /
Passiver (–) Wert
Zweck des Haltens
Aktien SchweizAktien–381Absicherung
Aktien Emerging MarketsAktien–328Absicherung
Aktien Ausland / Small CapAktien–1’312Absicherung

3.2 Beteiligungen

Es besteht die folgende Beteiligung in der Sparte Feuer und Elementar:

Beteiligung 2019BeteiligungsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung13.81 %26’988
Beteiligung 2018BeteiligungsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung 13.88 %27’197

3.3 Immaterielle Sachanlagen

Es sind folgende immateriellen Sachanlagen vorhanden:

2019Software
Bilanzwert am 1. Januar 201911
Anschaffungswerte 1. Januar 20192’431
Zugänge-
Abgänge113
Anschaffungswerte 31. Dezember 20192’318
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 20192’420
Abschreibung planmässig11
Abschreibung ausserplanmässig-
Abgänge113
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 20192’318
Bilanzwert am 31. Dezember 2019-
2018Software
Bilanzwert am 1. Januar 2018342
Anschaffungswerte 1. Januar 20182’431
Zugänge-
Abgänge-
Anschaffungswerte 31. Dezember 20182’431
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 20182’089
Abschreibung planmässig331
Abschreibung ausserplanmässig-
Abgänge-
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 20182’420
Bilanzwert am 31. Dezember 201811

Die Immateriellen Sachanlagen werden im Jahr 2019 erstmals als eigene Anlagekategorie ausgewiesen. Im Vorjahr war die Software jeweils in den Sachanlagen inkludiert. Es handelt sich um eine erfolgsneutrale Änderung der Darstellung.

3.4 Sachanlagen

Es sind folgende Sachanlagen vorhanden:

2019HardwareFahrzeugeMBABrandhausTotal
Bilanzwert am 1. Januar 201925035-134419
Anschaffungswerte 1. Januar 2019683879743352’079
Zugänge400---400
Abgänge841---841
Anschaffungswerte 31. Dezember 2019242879743353’739
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 2019433529742011’660
Abschreibung planmässig14117-67225
Abschreibung ausserplanmässig27218--290
Abgänge841---841
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 20195879742681’334
Bilanzwert am 31. Dezember 2019237--67304
2018 HardwareFahrzeugeMBABrandhausTotal
Bilanzwert am 1. Januar 20189152195201539
Anschaffungswerte 1. Januar 2018450879743351’846
Zugänge233---233
Abgänge-----
Anschaffungswerte 31. Dezember 2018683879743352’079
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 2018359357791341’307
Abschreibung planmässig741719567353
Abschreibung ausserplanmässig-----
Abgänge-----
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 2018433529742011’660
Bilanzwert am 31. Dezember 201825035-134419

Bisher waren die Aktivierungsgrenzen unterschiedlich angesetzt. Auf den 1. Januar 2019 wurde die Aktivierungsgrenze mit TCHF 100 vereinheitlicht. Alle per 1. Januar 2019 aktivierten Positionen mit einem Anschaffungswert unter TCHF 100 wurden im Jahr 2019 ausserplanmässig abgeschrieben und als Abgänge komplett aus den Sachanlagen entfernt.

3.5 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die Aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden, zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.6 Vorräte

Hierbei handelt es sich um Löschschaum der Sparte Feuerfonds.

3.7 Forderungen

In der Position Rückversicherer in der Sparte Feuer und Elementar enthalten ist die Forderung gegenüber dem Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) im Zusammenhang mit dem Grossschadenereignis vom Juli 2017 im Raum Zofingen im Betrag von TCHF 6’449 (Vorjahr: TCHF 15’445).

3.8 Flüssige Mittel

Aufgrund des Versands der Jahresprämienrechnung 2020 an die Versicherten der Sparten Feuer und Elementar und Gebäudewasser im November 2019 wurden wie im Vorjahr grosse Vorauszahlungen geleistet. Das Grossschadenereignis vom Juli 2017 im Raum Zofingen führte im Jahr 2019 nur zu einem leicht erhöhten Liquiditätsbedarf im Umfang von TCHF 2’900 (Vorjahr: TCHF 41’950), der durch Bezüge aus dem Wertschriftenportfolio sichergestellt wurde.

3.9 Eigenkapital

Gemäss § 44 Gebäudeversicherungsgesetz sind die verschiedenen Versicherungssparten, namentlich obligatorische und freiwillige Sparten sowie durch Dekret übertragene Zusatzaufgaben, selbsttragend zu führen. Nachfolgend ist das konsolidierte Eigenkapital von TCHF 1’281’366 (Vorjahr: TCHF 1’153’871) auf die einzelnen Sparten aufgeteilt.

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Feuer und Elementar:
Das Eigenkapital per Ende Jahr entspricht dem sogenannten risikotragenden Kapital (RTK). Dieses RTK steht dem Mindestkapital gegenüber. Das Mindestkapital entspricht dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 200 Jahren zu erwarten ist. 

Ein solches Sicherheitsniveau ist eher vorsichtig bemessen, entspricht aber einem Standard, der von einigen Gebäudeversicherungen sowie vom Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) ähnlich angewandt wird. Das Mindestkapital wird per Bilanzstichtag jährlich neu berechnet. Aufgrund der Schadenerfahrung, einer Änderung des Rückversicherungsprogramms oder von aktualisierten Risikokennzahlen für die Finanzmärkte kann das Mindestkapital zum Teil markant schwanken. Die Ausgleichsreserven dienen dazu, solche Schwankungen des Mindestkapitals, Wertschwankungen der Kapitalanlagen und schlechte Schadenverläufe auszugleichen sowie die Eventualverbindlichkeiten abzudecken.

Feuer und Elementar31.12.201931.12.2018
Mindestkapital*844’600626’000
Ausgleichsreserven242’936361’253
Risikotragendes Kapital1’087’536987’253

* Die massive Zunahme des Mindestkapitals ist im Wesentlichen auf die Senkung der erwarteten Rendite des Anlagevermögens sowie auf die Erhöhung des «Risiko-Exposure» durch erhöhtes Markt- und Versicherungsrisiko zurückzuführen.

Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten:

Feuer und Elementar31.12.201931.12.2018
Nachschusspflicht Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV) (Anhang 7.1)27’40428’148
Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar (IRG) (Anhang 7.2)15’73715’734
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (Anhang 7.3)57’67457’725
Nuklearpool (Anhang 7.4)46’17046’320
Eventualverbindlichkeiten146’985147’927

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Gebäudewasser:
Das Eigenkapital per Ende Jahr entspricht dem sogenannten risikotragenden Kapital (RTK). Dieses RTK steht dem Mindestkapital gegenüber. Das Mindestkapital entspricht dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 100 Jahren zu erwarten ist. Dieses Risikomass entspricht den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht für die Privatassekuranz. Aufgrund der mangelnden Diversifikationsmöglichkeiten wird diese Vorgabe verdoppelt. Das Mindestkapital wird per Bilanzstichtag jährlich neu berechnet.

Gebäudewasser31.12.201931.12.2018
Mindestkapital*62’90048’000
Ausgleichsreserven40’38643’885
Risikotragendes Kapital103’28691’885

* Die massive Zunahme des Mindestkapitals ist im Wesentlichen auf die Senkung der erwarteten Rendite des Anlagevermögens sowie auf die Erhöhung des «Risiko-Exposure» durch erhöhtes Marktrisiko zurückzuführen.

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Unfallversicherung UVG:
In Analogie zu den anderen Sparten hat der Verwaltungsrat ein Mindestkapital festgelegt. Dieses richtet sich nach Art. 111 Abs. 4 UVV, wonach das Mindestkapital so festzulegen ist, dass bei einem voraussichtlichen Jahrhundertverlust die Forderungen gedeckt werden können. Die gegenüber dem Vorjahr höhere Anforderung an das Mindestkapital ist unter anderem auf die Anpassung des technischen Zinssatzes für Renten aus Unfallereignissen zurückzuführen. Dieser beträgt gemäss Entscheid des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) vom 13. Februar 2019 ab dem 1. Januar 2020 neu 1.5 % (bisher: 2.00 % bzw. 2.75 %).

Unfallversicherung UVG31.12.201931.12.2018
Mindestkapital28’10025’000
Ausgleichsreserven12’1501’035
Risikotragendes Kapital40’25026’035

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Unfallversicherung Schüler:
Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung der Wertschwankungen der Kapitalanlagen und unerwartet schlechter Schadenverläufe.

Unfallversicherung Schüler31.12.201931.12.2018
Ausgleichsreserven23’56021’489
Risikotragendes Kapital23’56021’489

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Feuerfonds:
Für den Feuerfonds wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung der Wertschwankungen der Kapitalanlagen sowie von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Feuerfonds31.12.201931.12.2018
Ausgleichsreserven25’50126’110
Eigenkapital25’50126’110

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Elementarschadenprävention:
Für die Elementarschadenprävention wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Elementarschadenprävention31.12.201931.12.2018
Ausgleichsreserven1’2341’099
Eigenkapital1’2341’099

3.10 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2019F/EGWUVG*SchülerTotal
Stand am 01. Januar 201964’93227’117118’5411’119211’709
Bildung68’70133’51310’356-112’570
Verwendung47’98025’06244-73’086
Auflösung13’15212’72313’68710439’666
Bilanzwert am 31. Dezember 201972’50122’845115’1661’015211’527
2018F/EGWUVGSchülerTotal
Stand am 01. Januar 201862’40625’956113’2091’119202’690
Bildung92’49839’1617’347-139’006
Verwendung71’11325’75946-96’918
Auflösung18’85912’2411’969-33’069
Bilanzwert am 31. Dezember 201864’93227’117118’5411’119211’709

* Im UVG ist der per 1. Januar 2020 neu geltende technische Zinssatz von 1.5 % bereits per 31. Dezember 2019 im Deckungskapital berücksichtigt.

3.11 Nichtversicherungstechnische Rückstellungen

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2019F/EGWFFESPUVGTotal
Stand am 01. Januar 2019677-6’6752’645-9’997
Bildung-976’4891’967938’646
Verwendung67276’2701’407417’812
Auflösung361-462185-1’008
Bilanzwert am 31. Dezember 2019249706’4323’020529’823
2018F/EFFESPTotal
Stand am 01. Januar 20183558’2932’53211’180
Bildung3223’8251’2295’376
Verwendung-4’5549445’498
Auflösung-8891721’061
Bilanzwert am 31. Dezember 20186776’6752’6459’997

Im Jahr 2019 wurden die Rückstellungen für Ferien- und Gleitzeitsalden der Mitarbeitenden zum ersten Mal spartengerecht verteilt. Bisher waren diese gesamthaft in der Sparte Feuer und Elementar ausgewiesen.

3.12 Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden, zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.13 Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten sind die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden pendenten Rechnungen sowie die Gewinnablieferung an den Kanton erfasst. Diese berechnet sich gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz und setzt sich wie folgt zusammen:

2019F/EGWUVGSchülerTotal
Gewinnablieferung1’000402502731’977

4. Erläuterungen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

In den vergangenen Geschäftsjahren betrafen die Angaben in der konsolidierten Erfolgsrechnung bis zum betrieblichen Ergebnis II jeweils nur die Sparte Feuer und Elementar. Seit diesem Jahr wird eine komplett konsolidierte Erfolgsrechnung über alle Sparten erstellt. Spartenübergreifende Aufwände und Erträge wurden dabei verrechnet. Zur besseren Lesbarkeit werden die Vorjahreszahlen ebenfalls nach der neuen Methode dargestellt.

4.1 Nettoprämien

Der Prämientarif blieb in allen Sparten im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Zürcher Index der Wohnbaupreise blieb ebenfalls unverändert. Die Versicherungswerte wurden deshalb nicht angepasst.

4.2 Rückversicherung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

Rückversicherung20192018
Prämien Feuer3’4063’608
Prämien Elementar12’47712’481
Überschussbeteiligung Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV)--4’037
Einlage Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung3’5933’543
Prämien Gebäudewasser206209
Prämien Unfallversicherung UVG313313
Prämien Unfallversicherung Schüler3535
Total20’03016’152

4.3 Schaden- und Leistungsaufwand für eigene Rechnung

Die Schadenaufwendungen Feuer und Elementar waren im Berichtsjahr wesentlich tiefer als im Vorjahr und liegen unter dem Durchschnitt des mehrjährigen Vergleichs. In den anderen Sparten lagen die Schadenaufwendungen ebenfalls unter dem Vorjahresniveau, aber im Durchschnitt des mehrjährigen Vergleichs.

4.4 Überschussbeteiligung der Versicherten

Der Verwaltungsrat hat beschlossen, bei der obligatorischen Versicherung Feuer und Elementar eine Überschussbeteiligung von 35 % auszurichten. Diese wird in der Prämienrechnung 2020 in Abzug gebracht.

4.5 Solidaritätsausgleich

Der interkantonale Solidaritätsausgleich betrifft die Anpassung der Forderung gegenüber der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) im Zusammenhang mit dem Grossschadenereignis Elementar im Jahr 2011.

4.6 Betriebsaufwand für eigene Rechnung

Der Betriebsaufwand für eigene Rechnung liegt über dem Vorjahreswert. Ursache ist ein Sonderbeitrag an die Pensionskasse von TCHF 3’885 für Abfederungsmassnahmen infolge Umwandlungssatzreduktion. Ohne diesen Einmaleffekt liegt der Betriebsaufwand unter dem Wert des Vorjahres.

4.7 Übriger betrieblicher Ertrag

Diese Position beinhaltet Auskünfte über Versicherungswerte, Begründung von Stockwerkeigentum und Mieteinnahmen des AGV-Saals.

4.8 Übriger betrieblicher Aufwand

Diese Position beinhaltet diverse kleinere Aufwände. Im Berichtsjahr enthalten ist der Betrag von TCHF 208 im Zusammenhang mit der Veränderung des Beteiligungswerts des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung.

4.9 Ergebnis aus Kapitalanlagen

In den letzten Jahren wurden an dieser Stelle jeweils die Details der Kapitalanlagen der Sparte Feuer und Elementar gezeigt. Ab diesem Geschäftsjahr werden die konsolidierten Zahlen aller Buchungskreise dargestellt. Für die bessere Lesbarkeit wurden die Vorjahreszahlen an die neue Darstellungsweise angepasst.

Die Jahresperformance der Kapitalanlagen beträgt 9.7 % (Vorjahr: –3.2 %).

Das Ergebnis aus Kapitalanlagen setzt sich wie folgt zusammen:

2019ErtragAufwandErfolg
Wertschriften113’3386’291107’047
Immobilien (korrigiert um interne Umsätze / Aufwände)32’3193’93028’389
Hypotheken an Mitarbeitende6-6
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen145’66310’221135’442
2018ErtragAufwandErfolg
Wertschriften23’53572’572–49’037
Immobilien (korrigiert um interne Umsätze / Aufwände)8’3942’8035’591
Hypotheken an Mitarbeitende9-9
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen31’93875’375–43’437

Wertschriften

Erfolg aus Wertschriften20192018
Zins- und Dividendenerträge20’18422’411
Realisierte Kursgewinne auf Devisen--
Realisierte Kursgewinne auf Wertschriften211267
Unrealisierte Gewinne auf Devisen--
Unrealisierte Gewinne auf Wertschriften92’943857
Ertrag113’33823’535
Zinsaufwand–1’007–1’559
Realisierte Kursverluste auf Devisen--
Realisierte Kursverluste auf Wertschriften–16–1’440
Unrealisierte Verluste auf Devisen--
Unrealisierte Verluste auf Wertschriften–3’996–68’140
Aufwand für die Kapitalverwaltung–1’272–1’433
Aufwand–6’291–72’572
Erfolg107’047–49’037

Immobilien

Erfolg aus Immobilien20192018
Ertrag aus Immobilien9’5909’296
Ertrag aus Veränderungen DCF-Wert23’930295
Abzüglich Ertrag aus Verrechnung an andere Sparten–1’201–1’197
Ertrag32’3198’394
Aufwand aus Immobilien–1’864–1’443
Sanierungen / Erneuerungen–1’210–340
Aufwand aus Veränderung DCF-Wert–947–1’020
Zuzüglich Aufwand aus Verrechnung von anderen Sparten9199
Aufwand–3’930–2’803
Erfolg28’3895’591

In der Segmentserfolgsrechnung der Sparte Feuer und Elementar sind in den Vorjahren die Erträge und Aufwände aus Veränderung DCF-Wert fälschlicherweise als realisierter Ertrag bzw. realisierter Aufwand aus Kapitalanlagen angegeben worden. Korrekterweise handelt es sich dabei aber um nicht realisierten Erfolg aus Kapitalanlagen. Die Vorjahreszahlen wurden daher den korrekten Gegebenheiten angepasst. Diese Anpassung ist erfolgsneutral und ändert das totale Ergebnis aus Kapitalanlagen nicht.

Hypotheken an Mitarbeitende

Erfolg aus Hypotheken an Mitarbeitende20192018
Ertrag aus Hypotheken an Mitarbeitende69
Erfolg69

4.10 Nettoprämien Wasserversicherung

In der Sparte Gebäudewasser wird seit dem 1. Januar 2015 auf der Prämie ein Rabatt von 15 % gewährt, sofern die Versicherten in den vorangegangenen drei Jahren keine Versicherungsentschädigung erhalten haben. Der Schadenfreiheitsrabatt des Jahres 2019 beträgt TCHF 3’660 (Vorjahr: TCHF 3’599) und ist in der Position Nettoprämien für eigene Rechnung sowie in der Berechnung des Mindestkapitals (Anhang 3.8) berücksichtigt.

4.11 Wasserbauprojekte Kanton

In der Sparte Elementarschadenprävention sind im Berichtsjahr zum dritten Mal Beiträge an Wasserbauprojekte des Kantons in der Höhe von TCHF 539 (Vorjahr: TCHF 42) enthalten.

5. Ergänzende Angaben

5.1 Verpfändete Aktiven

Es sind wie im Vorjahr keine verpfändeten Aktiven vorhanden.

5.2 Nicht bilanzierte Leasinggeschäfte

Es sind wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasinggeschäfte vorhanden.

5.3 Mietverbindlichkeiten

Es bestehen keine externen Mietverbindlichkeiten.

5.4 Personalvorsorge

Per 31. Dezember 2019 beträgt die Verpflichtung TCHF 3 (Vorjahr: TCHF 1).
Der Vorsorgeaufwand beträgt TCHF 5’802 (Vorjahr: TCHF 1’907). In diesem Betrag ist ein Sonderbeitrag von TCHF 3’885 enthalten für Abfederungsmassnahmen infolge der Umwandlungssatzreduktion.
Der BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2018 (aktuellster Stand) der Aargauischen Pensionskasse nach § 44 BVV2 beträgt 99.4 % (Vorjahr: 104.4 %).

5.5 Honorar der Revisionsstelle

Der Aufwand für Revisionsdienstleistungen beträgt TCHF 64 (Vorjahr: TCHF 74).

6. Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

In der Berichtsperiode wurden keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften getätigt.

7. Eventualverbindlichkeiten

7.1 Interkantonaler Rückversicherungsverband

Gegenüber dem Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) besteht per 31. Dezember 2019 eine statutarische Nachschusspflicht im Betrag von TCHF 27’404 (Vorjahr: TCHF 28’148).

7.2 Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar

Es besteht per 31. Dezember 2019 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) für Grossschäden im Betrag von TCHF 15’737 (Vorjahr: TCHF 15’734).

7.3 Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung

Es besteht per 31. Dezember 2019 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung im Betrag von TCHF 57’674 (Vorjahr: TCHF 57’725).

7.4 Nuklearpool

Die Verpflichtung der AGV gemäss Kapazitätsbestätigung beläuft sich auf total TCHF 9’810. Zusätzlich besteht eine Eventualverpflichtung bei einem Ausfall von am Nuklearpool beteiligten Versicherungen im Betrag von TCHF 36’360.
Insgesamt gibt es die folgenden fünf Anlagen: KKW Leibstadt, KKW Beznau I + II, KKW Mühleberg, KKW Gösgen und Zwischenlager Würenlingen AG. Gesamthaft haftet die AGV per 31. Dezember 2019 mit maximal TCHF 46’170 (Vorjahr: TCHF 46’320).