1.1 Grundsätze der Rechnungslegung
Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erstellt die Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den bestehenden Empfehlungen der Fachkommission zur Rechnungslegung (gesamtes Swiss GAAP FER Regelwerk), insbesondere FER Nr. 41 (Rechnungslegung für Gebäudeversicherer) sowie in Übereinstimmung mit dem Gebäudeversicherungsgesetz (SAR 673.100). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Jahresrechnung besteht aus den Sparten Feuer und Elementar (F/E), Gebäudewasser (GW), Feuerfonds (FF), Elementarschadenprävention (ESP), Unfallversicherung UVG (UVG) und Unfallversicherung Schüler (Schüler). Bei der Unfallversicherung Schüler ist auch die Unfallversicherung für pensionierte Staatsangestellte eingeschlossen.
In der konsolidierten Jahresrechnung wurden spartenübergreifende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenseitig verrechnet.
1.2 Bilanzstichtag
Die Jahresrechnung schliesst auf den 31. Dezember 2018 ab.
1.3 Bewertungsgrundsätze
Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven. Die Bewertungsgrundsätze gelten einheitlich für alle Einzelpositionen der jeweiligen Sparten. Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen, um allfällige Wertbeeinträchtigungen zu identifizieren. Die Beträge in den Tabellen sind alle in tausend Schweizer Franken (TCHF) dargestellt.
1.4 Veränderungen in der Darstellung
In der Spartenrechnung des Feuerfonds wurde die Darstellung des Aufwands aus gewährten Beitragszusicherungen neu vollständig Kategorie bezogen dargestellt (inklusive Anpassung der Vorjahreszahlen). Diese Darstellungsanpassung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.
1.5 Kapitalanlagen
Wertschriften
Sämtliche Wertschriften werden im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie des Verwaltungsrats durch externe Vermögensverwalter bewirtschaftet. Sie werden zu aktuellen Marktwerten per Bilanzstichtag bilanziert.
Immobilien
Die Immobilien werden nach der Discounted Cash Flow Methode (DCF) bilanziert. Dabei werden die erwarteten Nettogeldzuflüsse unter Berücksichtigung eines risikogerechten Kapitalisierungszinssatzes ermittelt. Der DCF-Wert wird periodisch neu berechnet. Das selbst genutzte Verwaltungsgebäude an der Bleichemattstrasse 12/14 wird ebenfalls zum DCF-Wert bilanziert.
Hypotheken an Mitarbeitende
Die Hypotheken an Mitarbeitende werden zum Nominalwert bilanziert.
1.6 Beteiligungen
Das anteilige Eigenkapital des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung wird unter den Beteiligungen bilanziert. Wertveränderungen werden unter dem übrigen betrieblichen Aufwand beziehungsweise Ertrag ausgewiesen. Ausser dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung verfügt die AGV über keine weiteren Beteiligungen.
1.7 Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen und dauerhaften Wertminderungen. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geschätzten Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauern sind wie folgt definiert: