1 Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und der Bewertungsgrundsätze

1.1 Grundsätze der Rechnungslegung

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erstellt die Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den bestehenden Empfehlungen der Fachkommission zur Rechnungslegung (gesamtes Swiss GAAP FER Regelwerk), insbesondere FER Nr. 41 (Rechnungslegung für Gebäudeversicherer) sowie in Übereinstimmung mit dem Gebäudeversicherungsgesetz (SAR 673.100). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Jahresrechnung besteht aus den Sparten Feuer und Elementar (F/E), Gebäudewasser (GW), Feuerfonds (FF), Elementarschadenprävention (ESP), Unfallversicherung UVG (UVG) und Unfallversicherung Schüler (Schüler). Bei der Unfallversicherung Schüler ist auch die Unfallversicherung für pensionierte Staatsangestellte eingeschlossen.

In der konsolidierten Jahresrechnung wurden spartenübergreifende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenseitig verrechnet.

1.2 Bilanzstichtag

Die Jahresrechnung schliesst auf den 31. Dezember 2018 ab.

1.3 Bewertungsgrundsätze

Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven. Die Bewertungsgrundsätze gelten einheitlich für alle Einzelpositionen der jeweiligen Sparten. Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen, um allfällige Wertbeeinträchtigungen zu identifizieren. Die Beträge in den Tabellen sind alle in tausend Schweizer Franken (TCHF) dargestellt.

1.4 Veränderungen in der Darstellung

In der Spartenrechnung des Feuerfonds wurde die Darstellung des Aufwands aus gewährten Beitragszusicherungen neu vollständig Kategorie bezogen dargestellt (inklusive Anpassung der Vorjahreszahlen). Diese Darstellungsanpassung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.

1.5 Kapitalanlagen

Wertschriften
Sämtliche Wertschriften werden im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie des Verwaltungsrats durch externe Vermögensverwalter bewirtschaftet. Sie werden zu aktuellen Marktwerten per Bilanzstichtag bilanziert.

Immobilien
Die Immobilien werden nach der Discounted Cash Flow Methode (DCF) bilanziert. Dabei werden die erwarteten Nettogeldzuflüsse unter Berücksichtigung eines risikogerechten Kapitalisierungszinssatzes ermittelt. Der DCF-Wert wird periodisch neu berechnet. Das selbst genutzte Verwaltungsgebäude an der Bleichemattstrasse 12/14 wird ebenfalls zum DCF-Wert bilanziert.

Hypotheken an Mitarbeitende
Die Hypotheken an Mitarbeitende werden zum Nominalwert bilanziert.

1.6 Beteiligungen

Das anteilige Eigenkapital des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung wird unter den Beteiligungen bilanziert. Wertveränderungen werden unter dem übrigen betrieblichen Aufwand beziehungsweise Ertrag ausgewiesen. Ausser dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung verfügt die AGV über keine weiteren Beteiligungen.

1.7 Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen und dauerhaften Wertminderungen. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geschätzten Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauern sind wie folgt definiert:

Anlagekategorie
Informatik Hardware4 Jahre
Informatik Software4-8 Jahre
Mobiliar und Einrichtungen4-8 Jahre
Übrige Sachanlagen4-8 Jahre
Fahrzeuge4-8 Jahre
Mobile Brandsimulationsanlagen4-8 Jahre
Brandhaus4-8 Jahre

1.8 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die Aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.9 Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder, falls dieser tiefer ist, zum Marktwert.

1.10 Forderungen

Die Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern, Rückversicherern, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt und betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Auf den versicherten Gebäuden besteht bei der fälligen Jahresprämie der Feuer- und Elementarversicherung sowie auf den zwei vorangegangenen Jahren ohne Eintrag im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht mit Vorrang vor allen eingetragenen Belastungen.

1.11 Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bewertet. Sie umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen.

1.12 Eigenkapital

Gewinnreserven
Die Gewinnreserven umfassen die kumulierten Erfolge aus den vergangenen Geschäftsjahren.

Erfolg des Geschäftsjahres abzüglich Ablieferung an Kanton
Diese Position zeigt den Erfolg des laufenden Jahres (Gewinn beziehungsweise Verlust) abzüglich Ablieferung an den Kanton gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz.

§ 44a Gebäudeversicherungsgesetz ist per 1. Januar 2017 in Kraft getreten: Bleibt bei der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben insgesamt ein Jahresüberschuss, sind davon 18 % dem Kanton abzuliefern. Vom Jahresüberschuss können Verluste aus sieben vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung der Überschüsse dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten. Gemäss § 55a Gebäudeversicherungsgesetz können vom Jahresüberschuss gemäss § 44a Verluste erstmals aus dem Geschäftsjahr 2017 und den Folgejahren abgezogen werden.

1.13 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Schaden- und Leistungsrückstellungen
Unter dieser Position sind die gemeldeten Schadenfälle aus den Sparten Feuer und Elementar und Gebäudewasser bilanziert, die einzeln quantifiziert, aber noch nicht abgerechnet werden konnten. Ebenfalls enthalten sind Rückstellungen aus der Sparte Unfallversicherung UVG, bewertet nach dem Berechnungsmodell des Schweizerischen Versicherungsverbandes für die Kurzfristleistungen, einzeln quantifiziert für die Langfristleistungen sowie Schadenbearbeitungskosten. Die Sparte Unfallversicherung Schüler ist bewertet nach der Schadenerfahrung.

Deckungskapitalien

Die Deckungskapitalien Berufsunfall / Nichtberufsunfall stammen aus der Sparte Unfallversicherung UVG und werden bewertet gemäss Art. 90 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung beziehungsweise dem «Handbuch für die Kapitalisierung der Renten zum Jahresende».

Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligung der Versicherten

Rückstellung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Überschussbeteiligung. Diese wird mit der Jahresprämienrechnung des Folgejahres verrechnet.

Übrige versicherungstechnische Rückstellungen

Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten den Unfallverhütungsbeitrag der Nichtberufsunfallversicherung in der Sparte Unfallversicherung UVG.

1.14 Nichtversicherungstechnische Rückstellungen

Ferienrückstellung
Hierbei handelt es sich um Ferien- und Gleitzeitsalden von Mitarbeitenden per Bilanzstichtag.

Beitragszusicherungen

Darunter fallen die zu erwartenden Verpflichtungen aus Beitragszusicherungen der Sparten Feuerfonds und Elementarschadenprävention.

Erneuerungsfonds Kantonale Feuerwehralarmstelle (KFA)

Gemäss § 9 Abs. 1 lit. a der Feuerfondsverordnung leistet die AGV zwei Drittel an Investitionen der KFA und einen Drittel tragen die Gemeinden. Mit dem Gemeindeanteil wird der Erneuerungsfonds geäufnet. Dieser ist für mittelfristig notwendige Systemerneuerungen reserviert.

1.15 Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.16 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern, Rückversicherern, dem Kanton, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt.

In der Position Verbindlichkeiten Versicherungsnehmer sind die Prämienvorauszahlungen für das Folgejahr enthalten.

1.17 Personalvorsorgeverpflichtungen

Die Mitarbeitenden sind bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert. Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der APK werden zu Nominalwerten entweder unter Forderungen übrige Dritte oder Verbindlichkeiten übrige Dritte bilanziert.

Allfällige Arbeitgeberbeitragsreserven oder vergleichbare Posten werden im Umfang des wirtschaftlichen Nutzens zum Barwert aktiviert.

2 Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Qualitäts-sicherungssystem (IQS)

Im Allgemeinen versteht man unter Corporate Governance die Gesamtheit der Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Corporate Governance beinhaltet jedoch mehr als rein organisatorische Massnahmen im Führungsbereich. Gemeinsam mit Risikomanagement und Internem Qualitätssicherungssystem (IQS) bildet sie einen integralen Bestandteil ganzheitlicher Unternehmensführung, insbesondere im Versicherungsbereich. Wie jede Versicherung setzt sich auch die AGV mit folgenden Risiken auseinander:

  • Versicherungstechnische Risiken
  • Anlagerisiken
  • Operationelle Risiken
  • Umfeldrisiken

Versicherungstechnische Risiken in der Gebäude- und Unfallversicherung ergeben sich aus dem gesetzlichen und dem vertraglichen Leistungsanspruch der Kundinnen und Kunden, das heisst, wenn ein von der AGV versichertes Ereignis eintritt. Die Unsicherheit zukünftiger Erträge und Wertveränderungen von Wertschriften und Immobilien bildet das Anlagerisiko. Operationelle Risiken liegen in der Abwicklung ordentlicher Geschäftsprozesse. Risiken, die ausserhalb des Entscheidbereichs des Unternehmens liegen, stellen Umfeldrisiken dar.

Mit dem IQS geht es darum, Fehler zu vermeiden, die sich im Rahmen der ordentlichen Geschäftsabläufe und -prozesse ergeben können, und allfällige Schwachstellen zu beheben. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschäftigten sich regelmässig mit den verschiedenen Risiken der einzelnen Versicherungssparten (Feuer und Elementar, Gebäudewasser, Kantonale Unfallversicherungen für das Staatspersonal sowie Schülerinnen und Schüler). Für die Beurteilung und Begrenzung von operationellen Risiken wurde im Berichtsjahr das IQS entsprechend dem vom Verwaltungsrat vorgegebenen Plan durch die externe Revision überprüft. Es konnte wiederum festgestellt werden, dass das IQS einen sehr hohen Stand aufweist. Einzelne Verbesserungsvorschläge werden laufend geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

Sämtliche identifizierten Risiken werden in einem umfassenden Risikoreporting erfasst. Damit wird der Risikomanagementprozess von Identifikation, Quantifizierung, Überwachung und Steuerung aller wesentlichen Risiken dokumentiert.

Die Geschäfte des Verwaltungsrats im Rahmen des Risikomanagements werden durch den Risikoausschuss des Verwaltungsrats vorberaten. Dieser tagt ordentlicherweise zwei Mal pro Jahr: nach dem Jahresabschluss zur Feststellung der Kapitalausstattung und zur Kenntnisnahme der Aktuarberichte, ferner Mitte Jahr zur Festlegung der Risikopolitik für das Folgejahr (Bestimmung des Rückversicherungskonzepts, Überprüfung der Versicherungsprodukte und Prämien sowie der Anlagepolitik). Entsprechend befasst sich der Verwaltungsrat ebenfalls zwei Mal pro Jahr vertieft mit diesen Themen.

Am 18. März 2015 hat der Regierungsrat eine Richtlinie zur Aufsicht über die AGV beschlossen. Diese bezweckt, eine gegenüber den privaten Versicherungen vergleichbare Aufsicht zur wirksamen Kontrolle der finanziellen Risiken der AGV zu gewährleisten. Was die AGV seit mehreren Jahren bereits praktizierte, wurde im Rahmen eines formellen Erlasses festgehalten. Der Erlass dieser Richtlinie wurde durch die AGV angeregt, um zu dokumentieren, dass für die kantonale Aufsicht über die AGV ähnliche Standards wie bei der Bundesaufsicht über die Privatassekuranz gelten. Die Aufsichtsrichtlinie wurde per 1. Oktober 2017 vom Regierungsrat teilrevidiert, um sie dem geänderten Revisionsaufsichtsgesetz des Bundes anzupassen.

Die versicherungstechnischen Berechnungen für die erforderlichen Rückstellungen und Reserven werden durch eine externe Versicherungsaktuarin durchgeführt. Diese wiederum werden gemäss § 32 Abs. 2 Gebäudeversicherungsgesetz (SAR 673.100) durch die externe Revisionsstelle überprüft und das Ergebnis wird im Revisionsbericht festgehalten. Damit können sich der Verwaltungsrat und die Aufsichtsorgane darauf verlassen, dass die Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Risikofähigkeit auf modernsten quantitativen und versicherungsaufsichtsrechtlich anerkannten Methoden basieren.

3 Erläuterungen zur konsolidierten Bilanz

3.1 Kapitalanlagen

31.12.2018 in TCHF31.12.2017 in TCHF
Liquide Mittel, Geldmarktanlagen, Marchzinsen, Verrechnungs- und Quellensteuer bei den Mandaten4’1008’761
Obligationen Schweizer Franken546’709530’098
Obligationen Fremdwährung245’695249’214
Aktien Schweiz76’141108’529
Aktien Ausland226’449269’277
Aktien Ausland Small Cap37’69250’444
Aktien Emerging Markets37’27048’709
Immobilien156’573157’297
Hypotheken an Mitarbeitende406406
Bilanzwert1’331’0351’422’735

Aufgeteilt auf die verschiedenen Sparten ergeben sich folgende Werte für die Kapitalanlagen:

31.12.2018 in TCHF31.12.2017 in TCHF
Feuer und Elementar1’010’8341’088’354
Gebäudewasser122’267128’720
Feuerfonds 33’72935’568
Unfallversicherung UVG 141’499146’246
Unfallversicherung Schüler 22’70623’847
Total1’331’0351’422’735

Fremdwährungspositionen innerhalb der Kapitalanlagen werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.

3.2 Beteiligungen

Es besteht die folgende Beteiligung in der Sparte Feuer und Elementar:

Beteiligung 2018BeteiligungsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung 13.88 %27’197
Beteiligung 2017BeteiligungsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung13.86 %26’993

3.3 Sachanlagen

Es sind folgende Sachanlagen vorhanden:

2018 SoftwareHardwareFahrzeugeMBABrandhausTotal
Bilanzwert am 1.01.183429152195201881
Anschaffungswerte 1.01.182’431450879743354’277
Zugänge0233000233
Abgänge000000
Anschaffungswerte 31.12.182’431683879743354’510
Kumulierte Abschreibung 1.1.182’089359357791343’396
Abschreibung planmässig331741719567684
Abschreibung ausserplanmässig000000
Abgänge000000
Kumulierte Abschreibung 31.12.182’420433529742014’080
Bilanzwert am 31.12.1811250350134430
2017SoftwareHardwareFahrzeugeMBABrandhausTotal
Bilanzwert am 1.01.17783129703902681’640
Anschaffungswerte 1.01.172’431426879743354’253
Zugänge02400024
Abgänge000000
Anschaffungswerte 31.12.172’431450879743354’277
Kumulierte Abschreibung 1.01.171’64829717584672’613
Abschreibung planmässig441621819567783
Abschreibung ausserplanmässig000000
Abgänge000000
Kumulierte Abschreibung 31.12.172’089359357791343’396
Bilanzwert am 31.12.173429152195201881

3.4 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die Aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.5 Vorräte

Hierbei handelt es sich um Löschschaum der Sparte Feuerfonds.

3.6 Forderungen

In der Position Rückversicherer in der Sparte Feuer und Elementar enthalten ist die Forderung gegenüber dem IRV im Zusammenhang mit dem Grossschadenereignis vom Juli 2017 im Raum Zofingen im Betrag von TCHF 15’445 (Vorjahr: TCHF 12’103).

3.7 Flüssige Mittel

Aufgrund des Versandes der Jahresprämienrechnung 2019 an die Versicherten der Sparten Feuer und Elementar und Gebäudewasser Mitte November 2018 wurden wie im Vorjahr grosse Vorauszahlungen geleistet. Das Grossschadenereignis vom Juli 2017 im Raum Zofingen führte auch 2018 zu einem grossen Liquiditätsbedarf, der durch die Veräusserung von Wertschriften im Umfang von TCHF 41’950 sichergestellt wurde.

3.8 Eigenkapital

Gemäss § 44 Gebäudeversicherungsgesetz sind die verschiedenen Versicherungssparten, namentlich obligatorische und freiwillige Sparten sowie durch Dekret übertragene Zusatzaufgaben, selbsttragend zu führen. Nachfolgend ist das konsolidierte Eigenkapital von TCHF 1’153’871 (Vorjahr: TCHF 1’223’956) auf die einzelnen Sparten aufgeteilt.

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Feuer und Elementar:

Das Eigenkapital per Ende Jahr entspricht dem sogenannten risikotragenden Kapital (RTK). Dieses RTK steht dem Mindestkapital gegenüber. Das Mindestkapital entspricht dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 200 Jahren zu erwarten ist. Ein solches Sicherheitsniveau ist eher vorsichtig bemessen, entspricht aber einem Standard, der von einigen Gebäudeversicherungen sowie vom Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) ähnlich angewandt wird. Das Mindestkapital wird per Bilanzstichtag jährlich neu berechnet. Aufgrund der Schadenerfahrung, einer Änderung des Rückversicherungsprogramms oder von aktualisierten Risikokennzahlen für die Finanzmärkte kann das Mindestkapital zum Teil markant schwanken. Die Ausgleichsreserven dienen dazu, solche Schwankungen des Mindestkapitals, Wertschwankungen der Kapitalanlagen und schlechte Schadenverläufe auszugleichen sowie die Eventualverbindlichkeiten abzudecken.

Feuer und Elementar31.12.201831.12.2017
Mindestkapital626’000702’000
Ausgleichsreserven361’253330’542
Risikotragendes Kapital987’2531’032’542

Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten:

Feuer und Elementar31.12.201831.12.2017
Nachschusspflicht Interkantonaler Rückversicherungsverband (Anhang 7.1)28’14827’708
Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar (Anhang 7.2)15’73416’064
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (Anhang 7.3)57’72558’515
Nuklearpool (Anhang 7.4)46’32046’320
Eventualverbindlichkeiten147’927148’607

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Gebäudewasser:
Im Geschäftsjahr wurde die Wahl des Risikomasses für die Bestimmung des Mindestkapitals durch den Verwaltungsrat neu festgelegt. Neu entspricht das Mindestkapital dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 100 Jahren zu erwarten ist. Bis anhin war das Risikomass analog der Sparte Feuer und Elementar festgelegt (siehe oben). Für diese Anpassung gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Erstens steht die Sparte Gebäudewasser in Konkurrenz zur Privatassekuranz. In der Vergangenheit waren die Solvenzanforderungen um ein Vielfaches höher als jene bei der Privatassekuranz, was zu einem Wettbewerbsnachteil führte. Mit der Übernahme des Risikomasses, welches für die Privatassekuranz gemäss den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht gilt, wird das Risikomass diesem Marktstandard angenähert. Aufgrund der mangelnden Diversifikationsmöglichkeiten wird diese Vorgabe verdoppelt. Zweitens ist die Volatilität bei den Wasserschäden weitaus geringer als bei den Feuer- und Elementarschäden. Somit kann in der Sparte Gebäudewasser ein weniger strenges Risikomass verwendet werden als in der Sparte Feuer und Elementar. Die Anpassung des Risikomasses erklärt die gegenüber dem Vorjahr geringere Anforderung an das Mindestkapital.

Gebäudewasser31.12.201831.12.2017
Mindestkapital48’000117’000
Ausgleichsreserven43’885-14’030
Risikotragendes Kapital91’885102’970

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Unfallversicherung UVG:
In Analogie zu den anderen Sparten hat der Verwaltungsrat ein Mindestkapital festgelegt. Dieses richtet sich nach Art. 111 Abs. 4 UVV, wonach das Mindestkapital so festzulegen ist, dass bei einem voraussichtlichen Jahrhundertverlust die Forderungen gedeckt werden können. Die gegenüber dem Vorjahr tiefere Anforderung an das Mindestkapital ist auf die angepasste Anlagestrategie in der Sparte KUV UVG zurückzuführen (Senkung der Aktienquote und Erhöhung der Quote für Obligationen im Umfang von je 10 Prozentpunkten).

Unfallversicherung UVG31.12.201831.12.2017
Mindestkapital25’00036’100
Ausgleichsreserven1’035928
Risikotragendes Kapital26’03537’028

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Unfallversicherung Schüler:
Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung der Wertschwankungen der Kapitalanlagen und unerwartet schlechter Schadenverläufe.

Unfallversicherung Schüler31.12.201831.12.2017
Ausgleichsreserven21’48922’648
Risikotragendes Kapital21’48922’648

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Feuerfonds:
Für den Feuerfonds wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung der Wertschwankungen der Kapitalanlagen sowie von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Feuerfonds31.12.201831.12.2017
Ausgleichsreserven26’11028’769
Eigenkapital26’11028’769

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Elementarschadenprävention:
Für die Elementarschadenprävention wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Elementarschadenprävention31.12.201831.12.2017
Ausgleichsreserven1’099-1
Eigenkapital1’099-1

3.9 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2018F/EGWUVGSchülerTotal
Stand am 1. Januar 201862’40625’956113’2091’119202’690
Bildung92’49839’1617’3470139’006
Verwendung71’11325’75946096’918
Auflösung18’85912’2411’969033’069
Bilanzwert am 31. Dezember 201864’93227’117118’5411’119211’709
2017F/EGWUVGSchülerTotal
Stand am 1. Januar 201742’68322’359110’5621’119176’723
Bildung110’61442’7934’2910157’698
Verwendung74’26427’57860101’848
Auflösung16’62711’6181’638029’883
Bilanzwert am 31. Dezember 201762’40625’956113’2091’119202’690

3.10 Nichtversicherungstechnische Rückstellungen

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2018F/EFFESPTotal
Stand am 1. Januar 20183358’2932’53211’180
Bildung3223’8251’2295’376
Verwendung04’5549445’498
Auflösung08891721’061
Bilanzwert am 31. Dezember 20186776’6752’6459’997
2017F/EFFESPTotal
Stand am 1. Januar 201737010’8852’65413’909
Bildung03’7241’3545’078
Verwendung05’2021’4766’678
Auflösung151’11401’129
Bilanzwert am 31. Dezember 20173558’2932’53211’180

3.11 Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.12 Verbindlichkeiten

Die Prämienvorauszahlungen für das Jahr 2019 betragen TCHF 53’062 (Vorjahr: TCHF 55’157)

4 Erläuterungen zur konsoldierten Erfolgsrechnung

Die Angaben in der konsolidierten Erfolgsrechnung, bis zum betrieblichen Ergebnis II, beziehen sich auf die Sparte Feuer und Elementar.

4.1 Nettoprämien

Der Prämientarif blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Zürcher Index der Wohnbaupreise blieb ebenfalls unverändert. Die Versicherungswerte wurden deshalb nicht angepasst.

4.2 Rückversicherung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

Rückversicherung20182017
Prämien Feuer3’6083’675
Prämien Elementar12’48112’485
Überschussbeteiligung Interkantonaler Rückversicherungsverband-4’037-2’786
Einlage Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung3’5433’564
Total15’59516’938

4.3 Schaden- und Leistungsaufwand für eigene Rechnung

Die Schadenaufwendungen Feuer und Elementar waren im Berichtsjahr wesentlich tiefer als im Vorjahr, liegen aber im Durchschnitt des mehrjährigen Vergleiches.

4.4 Überschussbeteiligung der Versicherten

Der Verwaltungsrat hat beschlossen, bei der obligatorischen Versicherung eine Überschussbeteiligung von 15 Prozent auszurichten. Diese wird in der Prämienrechnung 2019 in Abzug gebracht.

4.5 Solidaritätsausgleich

Der interkantonale Solidaritätsausgleich betrifft die Anpassung der Forderung gegenüber der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) im Zusammenhang mit dem Grossschadenereignis Elementar im Jahr 2011.

4.6 Betriebsaufwand für eigene Rechnung

Der Betriebsaufwand für eigene Rechnung liegt leicht über dem Vorjahreswert.

4.7 Übriger betrieblicher Ertrag

Diese Position beinhaltet Auskünfte über Versicherungswerte, Begründung von Stockwerkeigentum und Mieteinnahmen des AGV-Saals. Im Berichtsjahr enthalten ist der Betrag von TCHF 203 im Zusammenhang mit der Veränderung des Beteiligungswertes des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung.

4.8 Übriger betrieblicher Aufwand

Diese Position beinhaltet diverse kleinere Aufwände.

4.9 Ergebnis aus Kapitalanlagen

Die Jahresperformance in der Sparte Feuer und Elementar beträgt -2.9 % (Vorjahr: 6.7 %).

Das Ergebnis aus Kapitalanlagen der Sparte Feuer und Elementar setzt sich wie folgt zusammen:

2018ErtragAufwandErfolg
Wertschriften15’62552’923-37’298
Immobilien9’5912’9026’689
Hypotheken an Mitarbeitende909
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen25’22555’825-30’600
2017ErtragAufwandErfolg
Wertschriften73’75610’43063’326
Immobilien11’6974’4807’217
Hypotheken an Mitarbeitende10010
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen85’46314’91070’553

Wertschriften

 

Erfolg aus Wertschriften20182017
Zins- und Dividendenerträge15’20116’346
Realisierte Kursgewinne auf Devisen00
Realisierte Kursgewinne auf Wertschriften26713’128
Unrealisierte Gewinne auf Devisen00
Unrealisierte Gewinne auf Wertschriften15744’282
Ertrag15’62573’756
Zinsaufwand-8-2
Realisierte Kursverluste auf Devisen00
Realisierte Kursverluste auf Wertschriften-3640
Unrealisierte Verluste auf Devisen00
Unrealisierte Verluste auf Wertschriften-51’509-9’327
Aufwand für die Kapitalverwaltung-1’042-1’101
Aufwand-52’923-10’430
Erfolg-37’29863’326

Immobilien

 

Erfolg aus Immobilien20182017
Ertrag aus Immobilien9’2968’067
Ertrag aus Veränderungen DCF-Wert2953’630
Ertrag aus Immobilienverkäufen00
Ertrag9’59111’697
Aufwand aus Immobilien-1’542-1’658
Sanierungen / Erneuerungen-340-2’643
Aufwand aus Veränderung DCF-Wert-1’020-179
Aufwand-2’902-4’480
Erfolg6’6897’217

Hypotheken an Mitarbeitende

 

Erfolg aus Hypotheken an Mitarbeitende20182017
Ertrag aus Hypotheken an Mitarbeitende910
Erfolg910

4.10 Übrige Sparten

Die Details zu den Übrigen Spaarten sind in den Segmentserfolgsrechnungen ersichtlich.

In der Sparte Gebäudewasser wird seit dem 1. Januar 2015 auf der Prämie ein Rabatt von 15 % gewährt, sofern die Versicherten in den vorangegangenen drei Jahren keine Versicherungsentschädigung erhalten haben. Der Schadenfreiheitsrabatt des Jahres 2018 beträgt TCHF 3’599 (Vorjahr: TCHF 3’645) und ist in der Position Nettoprämien für eigene Rechnung sowie in der Berechnung des Mindestkapitals (Anhang 3.8) berücksichtigt.

In der Sparte Elementarschadenprävention sind im Berichtsjahr zum dritten Mal Beiträge an Wasserbauprojekte des Kantons in der Höhe von TCHF 42 (Vorjahr: TCHF 537) enthalten.

5 Ergänzende Angaben

5.1 Verpfändete Aktiven

Es sind wie im Vorjahr keine verpfändeten Aktiven vorhanden.

5.2 Nicht bilanzierte Leasinggeschäfte

Es sind wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasinggeschäfte vorhanden.

5.3 Mietverbindlichkeiten

Es bestehen keine externen Mietverbindlichkeiten.

5.4 Personalvorsorge

Per 31. Dezember 2018 beträgt die Verpflichtung TCHF 1 (Vorjahr: TCHF 0).
Der Vorsorgeaufwand beträgt TCHF 1’907 (Vorjahr: TCHF 1’897).
Der BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2017 (aktuellster Stand) der Aargauischen Pensionskasse nach § 44 BVV2 beträgt 104.4 % (Vorjahr: 100.5 %).

5.5 Honorar der Revisionsstelle

Der Aufwand für Revisionsdienstleistungen beträgt TCHF 74 (Vorjahr: TCHF 77).

6 Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

In der Berichtsperiode wurden keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften getätigt.

7 Eventualverbindlichkeiten

7.1 Interkantonaler Rückversicherungsverband

Gegenüber dem Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) besteht per 31. Dezember 2018 eine statutarische Nachschusspflicht im Betrag von TCHF 28’148 (Vorjahr: TCHF 27’708).

7.2 Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar

Es besteht per 31. Dezember 2018 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) für Grossschäden im Betrag von TCHF 15’734
(Vorjahr: TCHF 16’064).

7.3 Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung

Es besteht per 31. Dezember 2018 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung im Betrag von TCHF 57’725 (Vorjahr: TCHF 58’515).

7.4 Nuklearpool

Die Verpflichtung der Aargauischen Gebäudeversicherung gemäss Kapazitätsbestätigung beläuft sich auf total TCHF 9’960. Zusätzlich besteht eine Eventualverpflichtung bei einem Ausfall von am Nuklearpool beteiligten Versicherungen im Betrag von TCHF 36’360.

Insgesamt gibt es die folgenden fünf Anlagen: KKW Leibstadt, KKW Beznau I + II, KKW Mühleberg, KKW Gösgen und Zwischenlager Würenlingen AG. Gesamthaft haftet die AGV per 31.12.18 mit maximal TCHF 46’320 (Vorjahr: TCHF 46’320).

8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 13. Februar 2019, gültig per 1. Januar 2020, entschieden: «Der technische Zinssatz für Renten aus Unfallereignissen vor und ab dem 1. Januar 2020 beträgt 1.5 %». Gemäss dem aktuariellen Gutachten der PwC ist daraus für das Jahr 2020 bei der Unfallversicherung UVG mit einem zusätzlichen Deckungskapital von rund CHF 10 Mio. zu rechnen. Diese Rückstellungen müssen künftig entsprechend aufgebaut werden.