Bereits am 3. Januar 2018 fegte der Sturm Burglind über die Schweiz und richtete auch im Kanton Aargau zahlreiche Schäden an. Bei der AGV gingen insgesamt 6’453 Schadenmeldungen ein.
Glücklicherweise lag die durchschnittliche Schadensumme, bei lediglich rund CHF 2’400.00. Die gesamte Schadensumme betrug CHF 15.6 Mio. Zum Vergleich: Das verheerende Unwetter vom 8. Juli 2017 im Raum Zofingen verursache «nur» rund 5’500 Schäden, die Schadensumme infolge von Sturm-, Hagel-, Überschwemmungs- und Erdrutschschäden betrug allerdings rund CHF 70 Mio. Die durchschnittliche Schadensumme betrug somit fast CHF 13’000.00 und war damit mehr als fünfmal so hoch wie beim Sturm Burglind. Am teuersten waren die Überschwemmungsschäden. Deren durchschnittliche Schadensumme betrug sogar rund CHF 25’000.00.
Die Höhe der Einzelschäden wirkt sich nicht nur auf die Gesamtschadensumme aus, sondern auch auf die Dauer der Schadenerledigung. Waren sechs Monate nach dem Sturm Burglind bereits rund 60 Prozent der Schäden abgerechnet, lag diese Quote sechs Monate nach dem Sommergewitter 2017 erst bei rund 30 Prozent der Fälle. Diese zeitlichen Unterschiede sind einfach zu erklären. Sturmschäden sind oft rasch behoben, beispielsweise indem ein paar Ziegel gerichtet oder ersetzt werden. Überschwemmungsschäden ziehen regelmässig umfangreiche Reparaturarbeiten nach sich. Zusätzlich zu den allgemeinen Aufräum- und Putzarbeiten fallen oft Malerarbeiten an, Bodenbeläge müssen ersetzt oder Heizungen, Waschmaschinen und Tumbler müssen ausgewechselt werden. Per Ende 2018 sind vom Wintersturm Burglind noch rund 28 Prozent der Fälle offen und vom Sommergewitter 2017 immer noch rund 30 Prozent. In diesen Fällen sind Arbeiten durch Handwerker noch nicht ausgeführt oder Rechnungen noch nicht der AGV weitergeleitet worden. Eigentümerinnen und Eigentümer haben gemäss den gesetzlichen Bestimmungen drei Jahre Zeit, um die Reparaturarbeiten durchzuführen. Sind die Arbeiten nach dieser Frist nicht abgeschlossen und wurde durch die AGV keine Fristerstreckung gewährt, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer den Zeitwert des Schadens ausbezahlt. Die AGV hat grosses Interesse, die Schäden möglichst rasch abzurechnen. Erst wenn alle Schäden abgerechnet sind, kann die AGV eine definitive Schadensumme mit Gewissheit festhalten.
Kaum waren die Besichtigungen der Schäden des Sturms Burglind durchgeführt, ereignete sich am 30. Mai 2018 ein weiteres Unwetter. Ein frühes Sommergewitter führte insgesamt zu weiteren 1’766 Schadenmeldungen. Davon entfielen rund 75 Prozent auf Hagelschäden. Die verbleibenden 25 Prozent verteilten sich auf Sturm- und Überschwemmungsschäden. Die Schadensumme betrug rund CHF 10.4 Mio.
Insgesamt wurden der AGV im Berichtsjahr 11’340 Elementarschäden (2017: 7’994) gemeldet. Dies ist die vierthöchste Anzahl gemeldeter Schadenfälle in der Geschichte der AGV. Nur das Rekordjahr 2011 mit fast 30’000 Schadenmeldungen, das Lotharjahr 1999 mit rund 27’000 und das Jahr 2002 mit rund 12’000 Schadenmeldungen bescherten der AGV mehr Schadenmeldungen.
Die hohe Anzahl Schäden schlug sich glücklicherweise nicht im gleichen Mass auf die Schadensumme nieder. Diese lag im Berichtsjahr aufgrund vergleichsweise tieferer durchschnittlicher Kosten pro Schadenfall bei CHF 32.6 Mio. (2017: CHF 77.9 Mio.).
Die Belastung bei den Elementarschäden lag im Berichtsjahr mit CHF 0.151 pro CHF 1’000.00 Versicherungssumme etwas unter dem langjährigen Durchschnitt von CHF 0.175 pro CHF 1’000.00 Versicherungssumme.