Im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) versichert die KUV das Personal des Kantons und die vom Kanton ganz oder teilweise besoldete Lehrerschaft, die Mitarbeitenden von Spitälern, öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie von gemeinnützigen Institutionen. Der Versicherungsbestand ist über die Jahre weitgehend stabil. Per Ende 2018 bestanden 21 Verträge (2017: 21). Die gesamte versicherte Lohnsumme betrug rund CHF 2.0 Mrd. (2017: 2.0 Mrd.) und die Prämieneinnahmen beliefen sich auf CHF 19.85 Mio. (2017: 20.61 Mio.).
Die Versicherungsleistungen der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG werden in Kurz- und Langfristleistungen eingeteilt. Unter Kurzfristleistungen werden die Heilungskosten, wie Arzt- und Spitalrechnungen, sowie die Taggeldleistungen zusammengefasst. Rentenzahlungen werden in den Langfristleistungen ausgewiesen.
Bei der KUV sind im Berichtsjahr 1’008 Berufsunfälle (2017: 997) und 3’205 Nichtberufsunfälle (2017: 3’081) gemeldet worden. Es wurden gesamthaft CHF 20 Mio. (2017: CHF 19.3 Mio.) an Versicherungsleistungen erbracht. In dieser Summe sind auch Leistungen für Unfälle enthalten, welche sich vor dem Berichtsjahr ereignet haben, jedoch Zahlungen im Berichtsjahr zur Folge hatten.
Im Bereich der Nichtberufsunfälle nimmt die Sparte mit den Sportunfällen wieder zu. Die AGV bearbeitete im Berichtsjahr rund 2’100 Sportunfälle. Sie betragen rund 65 Prozent aller gemeldeten Nichtberufsunfälle. Sie sind eine Folge unserer aktiven und gesundheitsbewussten Lebenseinstellung. Je mehr sich die Gesellschaft sportlich betätigt, umso mehr können Unfälle bei diesen Aktivitäten geschehen.