Kaminfegerinnen und Kaminfeger haben im Kanton Aargau auf kommunaler
Ebene ein Monopol. Das bedeutet, pro Gemeindegebiet ist in der Regel
jeweils nur eine Kaminfegerin oder ein Kaminfeger tätig. Die
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können deshalb nicht selbst
bestimmen, wer ihre Wärmeaggregate beziehungsweise Abgasanlagen
kontrolliert und reinigt. In den letzten Jahren wurde wiederholt
verlangt, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer die Kaminfegerin beziehungsweise den Kaminfeger frei
wählen können. Dies fordert auch die Motion der FDP-Fraktion vom 30.
August 2016 betreffend Liberalisierung des Kaminfegerwesens (16.178).
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Motion entgegengenommen.
Die AGV hat daraufhin den Auftrag erhalten, zusammen mit den betroffenen
Interessengruppen einen Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten. Im Zeitraum
von Februar bis Juni 2018 erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter der
Leitung eines externen Moderators einen Vorschlag für die Anpassung der
rechtlichen Grundlagen. Thema der Arbeitsgruppe war auch die Anpassung
der rechtlichen Bestimmungen zu den Brandschutzkontrollen. Die neue
Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz», aber auch die
technische Entwicklung im Bereich Wärmeaggregate und Abgasanlagen
bedingen nicht mehr eine systematische Kontrolle sämtlicher
vorgeschriebenen Anlagen durch die Brandschutzbehörden. Der erarbeitete
Umsetzungsvorschlag wird von allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe
mitgetragen. Darin waren die Kaminfegermeister, die Gemeindeammänner,
die Gemeindeschreiber, die Bauverwalter, das Departement Bau, Verkehr
und Umwelt, das Departement Gesundheit und Soziales sowie die AGV
vertreten.
Da die Umsetzung des Vorschlages der Arbeitsgruppe die Revision des
Brandschutzgesetzes bedingt, sollen gleichzeitig die rechtlichen
Bestimmungen zum Feuerverbot materiell, aber auch bezüglich der
Zuständigkeit, klar geregelt werden.