Brandschutz

BRANDSCHUTZ HAT DIE ZUKUNFT IM BLICK

Die über Monate andauernde Trockenheit beschäftigte auch den Brandschutz im Kanton Aargau. Erstmals in der Geschichte des Kantons Aargau musste 2018 ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen werden. Im Zuge der Einführung von eBau Aargau werden in der AGV neu Brandschutzpläne digital eingereicht und bearbeitet. Und die Arbeitsgruppe zur Liberalisierung des Kaminfegerwesens hat eine tragfähige Lösung erarbeitet.

Die AGV sorgt für Wissenstransfer

Die AGV führte 2018 die Weiterbildung für kommunale Brandschutzbeauftragte und Gemeinderäte in der Form eines halbtägigen Seminars durch (2017: 2). Der Fokus lag auf der seit dem 1. Januar 2015 schweizweit verbindlichen Richtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz». Externe Fachpersonen und Spezialisten der AGV referierten zum Thema. Anhand von Praxisbeispielen wurde die Umsetzung der Richtlinie veranschaulicht. Das Interesse war gross und entsprechend hoch war die Beteiligung.

Zudem konnte die AGV auch in diesem Jahr ihr Fachwissen in mehreren Referaten bei Fachverbänden wie der Agrotec und Metaltec Suisse aus der Metallbaubranche sowie bei Lehrgängen für Bauverwalter, Hochbauzeichner, in der Holzbaubranche oder für zukünftige Gastwirte der GastroAargau weitergeben.

Lehrgang Sicherheitsbeauftragte Brandschutz

Wie in den fünf vorangegangenen Jahren führte die AGV auch im Berichtsjahr den fünftägigen Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte im Brandschutz durch. Brandschutzexperten der AGV wie auch Gastreferenten brachten den Teilnehmenden Grundlagenwissen im Brandschutz näher und bereiteten sie auf die Zertifikatsprüfung zum Sicherheitsbeauftragten Brandschutz vor. Zudem vermittelten sie zusätzliche Informationen zu Arbeitssicherheit, Brandermittlung und Elementarschadenprävention.

Hitzesommer mit grosser Trockenheit

Ab April 2018 war es überdurchschnittlich warm und aussergewöhnlich trocken, da über lange Zeit wenig Niederschlag fiel. Die Lage spitzte sich in der ganzen Schweiz zu, je näher die Schulferien kamen und die Feiern zum 1. August vor der Tür standen. Im Kanton Aargau machten Vertreter des Kantonalen Führungsstabs, der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und der AGV die Bevölkerung bereits Mitte Juli auf die Gefahren beim Feuern im Freien aufmerksam. Die Gefahr wurde mit Stufe 3 eingeschätzt und entsprechende Verhaltensregeln wurden publiziert. Die Vorgaben mussten dann schrittweise verschärft werden: von Gefahrenstufe 3 (erheblich) ab 19. Juli, Gefahrenstufe 4 (gross – bedingtes Feuerverbot) ab dem 26. Juli und ab dem 30. Juli die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr gross – absolutes Feuerverbot). In der Folge durften Feuerwerke sowie Höhenfeuer nicht gezündet werden, selbst Grillieren mit Holzkohle war untersagt. Zum ersten Mal in der Geschichte des Kantons Aargau wurde am 30. Juli 2018 ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen. Bis zum 15. August entspannte sich die Situation schrittweise. Die Einschränkungen konnten nach und nach gelockert werden. Erst nach einer mehrtägigen Regenperiode war die Gefahr völlig gebannt und das absolute Feuerverbot konnte am 4. September aufgehoben werden – es galt wiederum, die Verhaltensregeln der Gefahrenstufe 3 zu beachten. Während rund zehn Wochen war im Kanton Aargau das Feuern im Freien eingeschränkt oder gänzlich verboten. Dank einem umsichtigen Verhalten der Bevölkerung verging der aussergewöhnliche Sommer 2018 ohne grosse Brandschäden.

Revision Brandschutzgesetz

Kaminfegerinnen und Kaminfeger haben im Kanton Aargau auf kommunaler Ebene ein Monopol. Das bedeutet, pro Gemeindegebiet ist in der Regel jeweils nur eine Kaminfegerin oder ein Kaminfeger tätig. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können deshalb nicht selbst bestimmen, wer ihre Wärmeaggregate beziehungsweise Abgasanlagen kontrolliert und reinigt. In den letzten Jahren wurde wiederholt verlangt, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer die Kaminfegerin beziehungsweise den Kaminfeger frei wählen können. Dies fordert auch die Motion der FDP-Fraktion vom 30. August 2016 betreffend Liberalisierung des Kaminfegerwesens (16.178). Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Motion entgegengenommen. Die AGV hat daraufhin den Auftrag erhalten, zusammen mit den betroffenen Interessengruppen einen Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten. Im Zeitraum von Februar bis Juni 2018 erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter der Leitung eines externen Moderators einen Vorschlag für die Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Thema der Arbeitsgruppe war auch die Anpassung der rechtlichen Bestimmungen zu den Brandschutzkontrollen. Die neue Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz», aber auch die technische Entwicklung im Bereich Wärmeaggregate und Abgasanlagen bedingen nicht mehr eine systematische Kontrolle sämtlicher vorgeschriebenen Anlagen durch die Brandschutzbehörden. Der erarbeitete Umsetzungsvorschlag wird von allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe mitgetragen. Darin waren die Kaminfegermeister, die Gemeindeammänner, die Gemeindeschreiber, die Bauverwalter, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, das Departement Gesundheit und Soziales sowie die AGV vertreten.

Da die Umsetzung des Vorschlages der Arbeitsgruppe die Revision des Brandschutzgesetzes bedingt, sollen gleichzeitig die rechtlichen Bestimmungen zum Feuerverbot materiell, aber auch bezüglich der Zuständigkeit, klar geregelt werden.

Digitale Baugesuche

Mit Einführung von eBau im Kanton Aargau kann künftig der gesamte Baubewilligungsprozess, vom Gesuchstellenden über die Gemeinde bis hin zum Kanton, durchgehend digital abgewickelt werden. Die AGV hat auf die neue Anforderung früh reagiert. Sie hat ihre Infrastruktur zur Bearbeitung der digital eingehenden Gesuche Anfang 2018 für alle Mitarbeitenden im Geschäftsbereich Prävention (Brandschutz wie auch Elementarschadenprävention) aufgerüstet. Das Personal wurde entsprechend geschult. Neu kann die Bearbeitung von Brandschutzbewilligungen komplett am Computer mit einer speziellen Software erfolgen. Obwohl zurzeit noch viele Gesuche in Papierform eingereicht werden, ist die digitale Abwicklung zukunftsgerichtet.

Kantonale Brandschutzbewilligungen

Die Anzahl der im Berichtsjahr erteilten Brandschutzbewilligungen ist gegenüber den Vorjahren leicht rückläufig, bleibt aber noch immer auf hohem Niveau.

Die Bearbeitung einer Bewilligung dauerte 2018 im Schnitt 21 Tage (2017: 21 Tage).

Anzahl der Brandschutzbewillungen20182017
Bauten, Anlagen und Einrichtungen692868
Gasfeuerungen8078
Tankanlagen51
Total 777947

Brandschutzkontrollen

Abnahme- und Nachkontrollen

Der Vollzug der kantonalen Brandschutzbewilligungen erforderte im Berichtsjahr zahlreiche Abnahme- und Nachkontrollen.

Anzahl Abnahme- und Nachkontrollen20182017
Baulich9201’196
Sprinkleranlagen142140
Brandmeldeanlagen5377
Blitzschutzsysteme155268

Periodische Kontrolle

Auf den 1. Januar 1992 wurde im Kanton Aargau die periodische Feuerschau eingeführt: Fachleute der AGV kontrollieren regelmässig die Sicherheit der Bauten. Die Kontrollintervalle variieren je nach Nutzung der Gebäude. Für die Hotellerie gibt es zum Beispiel ein anderes Intervall, als für das übrige Gewerbe. Das Kontrollintervall beträgt jedoch maximal zehn Jahre. Das heisst seit 1992 wurden alle Gebäude, die periodisch kontrolliert werden müssen, auch mindestens zweimal überprüft.

Die am häufigsten angetroffenen Mängel waren versperrte Fluchtwege und Löscheinrichtungen sowie die mangelhafte Wartung von technischen Anlagen.

Anzahl periodische Kontrollen20182017
Baulich189220
Sprinkleranlagen1555
Blitzschutzsysteme243176

Mit der Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz», aber auch aufgrund der technischen Entwicklung im Bereich Wärmeaggregate und Abgasanlagen ist die systematische Kontrolle sämtlicher vorgeschriebenen Anlagen durch die Brandschutzbehörden infrage gestellt. Die entsprechende Revision des Brandschutzgesetzes ist in Bearbeitung.

Beitragszusicherungen

Seit 2011 kann die AGV Beiträge für freiwillig erstellte vorbeugende Brandschutzmassnahmen für Gebäude leisten, die der kantonalen Brandschutzbewilligungspflicht unterstellt sind.

2018 konnten Beiträge an vier geplante freiwillige Brandmeldeanlagen und eine Sprinkleranlage zugesichert werden (2017: 2).

Summe der zugesicherten Beiträge 20182017
Beiträge in CHF170’919.0016’366.00

Beratung der kommunalen Brandschutzbehörden

Die AGV bietet Beratungen zu Brandschutzfragen im kommunalen Zuständigkeitsbereich an. Den grössten Beratungsbedarf lösten Regelungen von Ausnahmefällen sowie Fragen zu Auslegungen der Brandschutzvorschriften aus. Der Aufwand für die Beratungen hat sich auf gleich hohem Stand wie letztes Jahr gehalten.