Brandschutz

BRANDSCHUTZ

Im Bereich Brandschutz ist im Berichtsjahr eine neue IT-Applikation eingeführt worden. Damit können Brandschutzgesuche bei der AGV neu effizienter abgewickelt werden. Auch in diesem Jahr hat sich der Brandschutz dafür eingesetzt, sein Fachwissen weiterzugeben und weiterzuvermitteln. Im Sommer fand die Anhörung zur geplanten Revision des Brandschutzgesetzes statt. Und auch im Berichtsjahr beschäftigte der Hitzesommer den Brandschutz.

Zu Downloads hinzufügen Hinzugefügt. Zu den Downloads

Die AGV vermittelt Fachwissen

Die AGV führte 2019 wiederum die Weiterbildung für kommunale Brandschutzbeauftragte und die dafür zuständigen Gemeinderätinnen und -räte in der Form eines halbtägigen Seminars durch. Der Fokus lag auf der Umsetzung der Brandschutzvorschriften bei Umbauten und Umnutzungen. Externe Fachpersonen und Spezialisten der AGV referierten zum Thema. Das Interesse war gross, und entsprechend hoch war die Beteiligung mit über 120 Teilnehmenden. Die Rückmeldungen nach der Veranstaltung waren durchwegs positiv.

Zudem konnte die AGV auch 2019 ihr Fachwissen in mehreren Referaten bei Fachverbänden wie der Metall- und der Holzbaubranche sowie bei Lehrgängen für Bauverwalterinnen, Hochbauzeichner und für Gastwirtinnen weitergeben.

Lehrgang Sicherheitsbeauftragte Brandschutz

Bereits zum siebten Mal führte die AGV den fünftägigen Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte im Brandschutz durch. Der Lehrgang war mit 30 Teilnehmenden erneut ausgebucht. Der Lehrstoff wurde durch Brandschutzexperten der AGV wie auch durch Gastreferenten vermittelt. Das erlangte Grundlagenwissen im Brandschutz dient als Vorbereitung für die Zertifikatsprüfung zum Sicherheitsbeauftragten Brandschutz. Mit zusätzlichen Themen, wie zum Beispiel Brandermittlung, Arbeitssicherheit und Verhütung von Elementarschäden, wurden weitere mögliche Zuständigkeitsbereiche von Sicherheitsbeauftragten thematisiert.

Hitzesommer mit erheblicher Trockenheit

Nach einem nassen und kühlen Frühling wurden im Juni Temperaturen von mehr als 35 Grad Celsius gemessen. Der Feuchtehaushalt des Waldes war zu diesem Zeitpunkt noch ausreichend. Vertreterinnen und Vertreter des Kantonalen Führungsstabs, der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau und der AGV erliessen deshalb an ihrer ersten Sitzung vom 28. Juni 2019 noch keine Einschränkungen zum Feuern im Freien. Die Lage wurde weiter beobachtet, und es fanden auch zwischen den Stabssitzungen regelmässige Telefonkonferenzen zur Neubeurteilung statt. Aufgrund einer erneuten Hitzewelle und der Trockenheit der Böden wurde am 25. Juli 2019 die Waldbrandgefahr als «gross» eingeschätzt und die Öffentlichkeit wurde über die entsprechenden Verhaltensregeln informiert.

Ein Feuer- beziehungsweise Feuerwerksverbot für die Feiern zum 1. August war glücklicherweise im Berichtsjahr nicht notwendig. Die Gefahrenstufe blieb unverändert bei gross (Stufe drei von fünf). Am 29. Juli 2019 wurde die Bevölkerung zur Vorsicht im Umgang mit Feuer und Feuerwerk aufgerufen. Weiter wurde auf mögliche regionale Verfügungen und somit Verschärfungen durch die Gemeinden hingewiesen, und die Bevölkerung wurde angehalten, sich bei der jeweiligen Gemeinde über weitergehende Verhaltensanweisungen zu informieren. Da die Niederschlagsmengen auf dem Kantonsgebiet sehr unterschiedlich waren, kam es denn auch in einzelnen Gemeinden zu verschärften Verhaltensregeln.

Die Feuerwehr musste zu kleineren Ereignissen wie Hecken-, Böschungs- und Grasflächenbränden ausrücken. Gravierende Brandfälle blieben aufgrund des umsichtigen Verhaltens der Bevölkerung jedoch aus, auch an den 1.-August-Feiern.

Nach Regenfällen hat sich die Situation nach dem 1. August etwas entspannt. Ab dem 5. August wurde die Gefahrenstufe auf «mässig» (Stufe zwei) herabgesetzt, und am 22. August 2019 wurde die Gefahrenstufe auf «keine/gering» (Stufe eins) zurückgesetzt.

Digitale Bearbeitung von Gesuchen

Die digitale Bearbeitung der Brandschutzgesuche sowie des Kontrollprozesses im Bereich Brandschutz hat sich im Berichtsjahr bewährt. Die 2018 aufgerüstete Infrastruktur für die digitale Bearbeitung zahlt sich jetzt aus.

Zur effizienteren Nutzung von Gebäudedaten wurde die bisherige Software des Bereichs Brandschutz in die bestehende des Bereichs Elementarschadenprävention und der Abteilung Gebäudeversicherung integriert. Anfang September 2019 konnte das neue System in Betrieb genommen werden. Während die technische Umsetzung lief, wurden die Dokumentvorlagen überarbeitet und die Mitarbeitenden für die neue Software geschult.

Revision Brandschutzgesetz

Kaminfegerinnen und Kaminfeger haben im Kanton Aargau auf kommunaler Ebene ein Monopol. Pro Gemeindegebiet ist somit in der Regel jeweils nur eine Kaminfegerin oder ein Kaminfeger tätig. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können deshalb nicht selbst bestimmen, wer ihre Wärmeaggregate beziehungsweise Abgasanlagen kontrolliert und reinigt.

Aktuell ist das Brandschutzgesetz des Kantons Aargau in Revision. Die Änderung des Gesetzes zielt darauf ab, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer die Kaminfegerperson frei wählen können.

Auch sollen die Brandschutzkontrollen grundsätzlich nur noch bei einem erhöhten Gefahrenpotenzial durchgeführt werden, beispielsweise bei Spitälern und grossen Einkaufszentren. Zudem sollen die rechtlichen Bestimmungen zum Feuerverbot, unter anderem die Zuständigkeit zum Erlass des Verbots, klar geregelt werden.

Im Sommer 2019 fand die Anhörung zu den geplanten Änderungen statt. Die Gesetzesrevision stiess grossmehrheitlich auf Zustimmung. Der Grosse Rat wird sich im Jahr 2020 erstmals mit dem Geschäft befassen. Das Inkrafttreten ist per 1. Januar 2022 geplant.

Kantonale Brandschutzbewilligungen

Die Anzahl der im Berichtsjahr gestellten Gesuche ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und erreicht wieder das Niveau des langjährigen Mittels.

Die Bearbeitung einer Bewilligung dauerte 2019 im Schnitt 18 Tage (2018: 21 Tage).

Anzahl Gesuche20192018
Bauten, Anlagen und Einrichtungen884655
Feuerungen und Verbrennungsanlagen123122
Total 1’007777

Brandschutzkontrollen

Abnahmekontrollen

Der Vollzug der kantonalen Brandschutzbewilligungen erforderte im Berichtsjahr zahlreiche Abnahmekontrollen. Mit der Umstellung der IT-Applikation fällt die Auswertung der Fallzahlen anders aus als in den Vorjahren. Ab dem Berichtsjahr werden die Kontrollen nur einmal gezählt. Nachkontrollen werden nicht mehr zusätzlich erfasst. Im Berichtsjahr erhöhte sich die Anzahl der Kontrollen dennoch, da aufgrund der Systemumstellung eine Vielzahl pendenter Kontrollen aus den Vorjahren abgeschlossen werden konnte.

Anzahl Abnahmekontrollen20192018
Baulich1’177920
Sprinkleranlagen117142
Brandmeldeanlagen13353
Blitzschutzsysteme167155
Total1’5941’270

Periodische Kontrollen

Auf den 1. Januar 1992 wurde im Kanton Aargau die periodische Feuerschau eingeführt: Fachleute der AGV kontrollieren regelmässig die Sicherheit der Bauten. Die Kontrollintervalle variieren je nach Nutzung der Gebäude. Für die Hotellerie gibt es zum Beispiel ein anderes Intervall als für das übrige Gewerbe. Das Kontrollintervall beträgt jedoch maximal zehn Jahre. Das heisst, seit 1992 wurden alle Gebäude, die periodisch kontrolliert werden müssen, auch mindestens zweimal überprüft.

Mit der Umstellung der IT-Applikation fällt die Auswertung der Fallzahlen auch bei den periodischen Kontrollen anders als in den Vorjahren aus. Ab dem Berichtsjahr werden die Kontrollen nur einmal gezählt. Nachkontrollen werden nicht mehr zusätzlich erfasst. Die geringeren Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr sind zum einen vor diesem Hintergrund zu verstehen, zum anderen sind 2019 weniger periodische Kontrollen angefallen.

Anzahl periodische Kontrollen20192018
Baulich98189
Sprinkleranlagen1815
Blitzschutzsysteme70243
Total186447

Beitragszusicherungen

Seit 2011 kann die AGV Beiträge für freiwillig erstellte Brandschutzmassnahmen an Gebäuden leisten, die der kantonalen Brandschutzbewilligungspflicht unterstellt sind.

2019 konnten Beiträge an 2 geplante freiwillige Brandmeldeanlagen zugesichert werden (2018: 4 Brandmeldeanlagen und 1 Sprinkleranlage).

Summe der zugesicherten Beiträge 20192018
Beiträge in CHF13’095170’919

Beratung der kommunalen Brandschutzbehörden

Die AGV bietet Beratungen zu Brandschutzfragen im kommunalen Zuständigkeitsbereich an. Den grössten Beratungsbedarf lösten Regelungen von Ausnahmefällen sowie Fragen zu Auslegungen der Brandschutzvorschriften aus, insbesondere bei bestehenden Bauten. Der Aufwand für die Beratungen hat sich auf gleich hohem Stand wie letztes Jahr gehalten.