Feuerwehrfahrzeuge
Im Berichtsjahr konnte das Beschaffungsprojekt «Feuerwehrfahrzeuge» umgesetzt werden. Seit Herbst 2019 werden sämtliche Feuerwehrfahrzeuge online über die Feuerwehrsoftware LODUR beschafft. Die Beschaffenden werden mit einem Workflow schrittweise durch den Beschaffungsprozess geführt. Für jeden Beschaffungsschritt stehen alle benötigten Unterlagen und Vorlagen zur Verfügung. Die AGV bietet aber auch an, die Beschaffung gleicher Fahrzeuge mit den Gemeinden zu koordinieren. Und sofern gewünscht, führt die AGV die Beschaffung auch kostenlos für die Gemeinden durch. Die Gemeinden werden so administrativ und finanziell entlastet.
Brandschutzbekleidung
Das Beschaffungsteilprojekt «Brandschutzbekleidung» befindet sich noch in der Umsetzungsphase. Es ist vorgesehen, dass die AGV die Brandschutzbekleidung auf eigene Kosten zentral beschafft. Die Gemeinden können diese dann von der AGV «mieten».
Ein Logistikpartner ist für die Lagerung, den Versand und den Austausch von defekter Ausrüstung zuständig. Dies ist im «Mietpreis» inbegriffen.
Die Brandschutzbekleidung ist eine der grössten Budgetpositionen des allgemeinen Feuerwehrmaterials und macht einen wesentlichen Anteil der Investitionskosten der Feuerwehren aus. Die AGV beteiligt sich heute an den Kosten des allgemeinen Feuerwehrmaterials inklusive der Brandschutzbekleidung mit einem Pauschalbeitrag an die Gemeinden. Der jährliche Pauschalbeitrag soll zukünftig um die Kosten für die Brandschutzbekleidung gekürzt werden. Die so frei werdenden Mittel werden an den «Mietpreis» für die Brandschutzbekleidung angerechnet, sodass dieser entsprechend tiefer ausfällt.
Feuerwehrorganisationen, die erst kürzlich ihre Brandschutzausrüstung ersetzt haben, sind von der Reduktion des jährlichen Pauschalbeitrags während einer gesetzlich zu regelnden Übergangsfrist ausgenommen. Basis für die Berechnung des «Mietpreises» sind die jährlichen Amortisationskosten. Angeboten werden drei verschiedene Amortisationszeiten. Die AGV will nicht die Beiträge an die Gemeinden kürzen, sondern sie neu strukturieren. Damit sie dies tun kann, braucht es eine Anpassung des Gebäudeversicherungsgesetzes und der Feuerfondsverordnung (neu: Interventionsverordnung). Das neue Modell bietet viele Vorteile für die Gemeinden:
- Die jährlichen «Mietgebühren» für die Bekleidung pro Angehörigen der Feuerwehr führen zu einer Budgetstabilität.
- Bei einem Wohnortswechsel innerhalb des Kantons Aargau können Angehörige der Feuerwehr die Ausrüstung zur neuen Feuerwehr mitnehmen.
- Die Feuerwehren benötigen praktisch kein eigenes Lager mehr. Mit dem Logistikpartner ist die Ausrüstung innert kürzester Zeit verfügbar und defekte Bekleidungsstücke können sehr schnell ausgetauscht werden.
- Die personellen und administrativen Aufwände bei den Gemeinden werden reduziert, was zu Kosteneinsparungen führt.
Geplant ist die Umsetzung per 1. Juli 2021.