ANHANG DER JAHRESRECHNUNG

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1. Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und der Bewertungsgrundsätze

1.1 Grundsätze der Rechnungslegung

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erstellt die Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den bestehenden Empfehlungen der Fachkommission zur Rechnungslegung (gesamtes Swiss GAAP FER Regelwerk), insbesondere FER Nr. 41 (Rechnungslegung für Gebäudeversicherer) sowie in Übereinstimmung mit dem Gebäudeversicherungsgesetz (SAR 673.100). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Jahresrechnung besteht aus den Sparten Feuer und Elementar (F/E), Gebäudewasser (GW), Feuerfonds (FF), Elementarschadenprävention (ESP), Unfallversicherung UVG (UVG) und Unfallversicherung Schüler (Schüler). Bei der Unfallversicherung Schüler ist auch die Unfallversicherung für pensionierte Staatsangestellte eingeschlossen.

In der konsolidierten Jahresrechnung wurden spartenübergreifende Forderungen und Verbindlichkeiten sowie spartenübergreifende Aufwände und Erträge gegenseitig verrechnet.

1.2 Bilanzstichtag

Die Jahresrechnung schliesst auf den 31. Dezember 2020 ab.

1.3 Bewertungsgrundsätze

Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven. Die Bewertungsgrundsätze gelten einheitlich für alle Einzelpositionen der jeweiligen Sparten. Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen, um allfällige Wertbeeinträchtigungen zu identifizieren. Die Beträge in den Tabellen sind alle in tausend Schweizer Franken (TCHF) dargestellt.

1.4 Kapitalanlagen

Wertschriften
Sämtliche Wertschriften werden im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie des Verwaltungsrats durch externe Vermögensverwalter bewirtschaftet. Sie werden zu aktuellen Marktwerten per Bilanzstichtag bilanziert.

Immobilien
Die Immobilien werden nach der Discounted Cash Flow Methode (DCF) bilanziert. Dabei werden die erwarteten Nettogeldzuflüsse unter Berücksichtigung eines risikogerechten Kapitalisierungszinssatzes ermittelt. Der DCF-Wert wird periodisch neu berechnet. Das selbstgenutzte Verwaltungsgebäude an der Bleichemattstrasse 12/14 wird ebenfalls zum DCF-Wert bilanziert.

Hypotheken an Mitarbeitende
Die Hypotheken an Mitarbeitende werden zum Nominalwert bilanziert.

1.5 Beteiligungen

Das anteilige Eigenkapital des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung wird unter den Beteiligungen bilanziert. Wertveränderungen werden unter dem übrigen betrieblichen Aufwand beziehungsweise Ertrag ausgewiesen. Ausser dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung verfügt die AGV über keine weiteren Beteiligungen.

1.6 Übrige Finanzanlagen

Die Bewertung der Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR), die bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) einbezahlt sind, erfolgt zu Nominalwerten, abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen (siehe dazu auch Ziffer 1.17).

1.7 Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, sofern diese die Aktivierungsgrenze von TCHF 100 überschreiten. Davon werden die betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen und dauerhaften Wertminderungen in Abzug gebracht. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geschätzten Nutzungsdauern, die wie folgt definiert sind:

Anlagekategorie
Informatik Hardware4 Jahre
Informatik Software4-8 Jahre
Mobiliar und Einrichtungen4-8 Jahre
Übrige Sachanlagen4-8 Jahre
Fahrzeuge4-8 Jahre
Mobile Brandsimulationsanlagen (MBA)4-8 Jahre
Brandhaus4-8 Jahre

1.8 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die Aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.9 Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder, falls dieser tiefer ist, zum Marktwert.

1.10 Forderungen

Die Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmenden, Rückversicherern, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt und betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. 

Wie in den vergangenen Jahren fand im November 2020  der Versand der Jahresprämienrechnung für das Versicherungsjahr 2021 statt.

Auf den versicherten Gebäuden besteht bei der fälligen Jahresprämie der Feuer- und Elementarversicherung sowie auf den zwei vorangegangenen Jahren ohne Eintrag im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht mit Vorrang vor allen eingetragenen Belastungen.

1.11 Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bewertet. Sie umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen.

1.12 Eigenkapital

Gewinnreserven
Die Gewinnreserven umfassen die kumulierten Erfolge aus den vergangenen Geschäftsjahren.

Erfolg des Geschäftsjahres abzüglich Ablieferung an Kanton
Diese Position zeigt den Erfolg des laufenden Jahres (Gewinn beziehungsweise Verlust) abzüglich Ablieferung an den Kanton gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz.

§ 44a Gebäudeversicherungsgesetz ist per 1. Januar 2017 in Kraft getreten: Bleibt bei der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben insgesamt ein Jahres-überschuss, sind davon 18 % dem Kanton abzuliefern. Vom Jahresüberschuss können Verluste aus sieben vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung der Überschüsse dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten. Gemäss § 55a Gebäudeversicherungsgesetz können vom Jahresüberschuss gemäss § 44a Verluste erstmals aus dem Geschäftsjahr 2017 und den Folgejahren abgezogen werden. Per 31. Dezember 2020 bestehen keine verrechenbaren Vorjahresverluste.

1.13 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Schaden- und Leistungsrückstellungen
Diese Rückstellungen bilanzieren die gemeldeten Schadenfälle, die einzeln quantifiziert, aber noch nicht abgerechnet werden konnten. Diese Rückstellungen entsprechen einer Schätzung der in Zukunft anfallenden Schadenzahlungen.

Aus der Sparte Unfallversicherung UVG werden zusätzlich Rückstellungen für eingetretene, jedoch noch nicht gemeldete Schäden sowie die entsprechenden Schadenbearbeitungskosten berücksichtigt. Sie werden jeweils nach Berufsunfall/Nichtberufsunfall unterteilt und beinhalten Rückstellungen für Kurzfristleistungen, Langfristleistungen, zukünftige Teuerungszulagen und künftige Schadenbearbeitungskosten. Die Schätzung erfolgt nach versicherungsmathematisch anerkannten Grundsätzen und steht im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Die Rückstellungen für Kurzfristleistungen (Heilungskosten und Taggelder) werden nach Leistungsart auf Abwicklungsdreiecken berechnet. Seit dem Jahr 2019 wird für die Berechnungen der Rückstellungen für Kurzfristleistungen neben den Abwicklungsfaktoren des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) auch die eigene Schadenerfahrung berücksichtigt. Sie werden durch den beauftragten externen Aktuar berechnet.

Die Rückstellungen für Langfristleistungen ohne Deckungskapitalien werden als Einzelschadenrückstellungen ermittelt und sind für bekannte, aber pendente Schadenfälle vorgesehen.

Eine Ausnahme stellt die Sparte Unfallversicherung Schüler dar, die nach der Schadenerfahrung bewertet.

Deckungskapitalien
Die Deckungskapitalien für laufende Renten aufgrund von Invalidität, Hilflosigkeit und für Hinterlassene aus Berufsunfall/Nichtberufsunfall stammen aus der Sparte Unfallversicherung UVG und werden bewertet gemäss Art. 90 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) und unter Anwendung aktuell gültiger Rechnungsgrundlagen gemäss Art. 108 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV). Die Rentendeckungskapitalien werden auf Einzelfallbasis mit einer Standard-Software unter Berücksichtigung des Handbuchs «Kapitalisierung der Renten im UVG» und der vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) verfügten Rechnungsgrundlagen bestimmt.

Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligung der Versicherten
Rückstellung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Überschussbeteiligung. Diese wird mit der Jahresprämienrechnung des Folgejahres verrechnet.

Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten den Unfallverhütungsbeitrag der Nichtberufsunfallversicherung in der Sparte Unfallversicherung UVG.

1.14 Nichtversicherungstechnische Rückstellungen

Ferienrückstellung
Hierbei handelt es sich um Ferien- und Gleitzeitsalden von Mitarbeitenden per Bilanzstichtag.

Rückstellung aus Vorsorgeverpflichtung
Hierbei handelt es sich um die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse aus den vom Verwaltungsrat 2013 und 2019 beschlossenen Abfederungsmassnahmen aufgrund der Umwandlungssatzsenkungen der Personalvorsorge.

Beitragszusicherungen
Darunter fallen die zu erwartenden Verpflichtungen aus Beitragszusicherungen der Sparten Feuerfonds und Elementarschadenprävention.

Erneuerungsfonds Kantonale Feuerwehralarmstelle (KFA)
Gemäss § 9 Abs. 1 lit. a der Feuerfondsverordnung leistet die AGV zwei Drittel an Investitionen der KFA, und ein Drittel tragen die Gemeinden. Mit dem Gemeindeanteil wird der Erneuerungsfonds geäufnet. Dieser ist für mittelfristig notwendige Systemerneuerungen reserviert.

1.15 Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.16 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmenden, Rückversicherern, dem Kanton, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt. Die Verbindlichkeit gegenüber den Versicherungsnehmenden beinhaltet den Gesamtbetrag der bereits im November 2020 in Rechnung gestellten Jahresrechnung 2021.

1.17 Personalvorsorgeverpflichtungen

Die Mitarbeitenden sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Ruhestand, Todesfall oder Invalidität bei der APK versichert. Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der APK werden zu Nominalwerten entweder unter Forderungen Übrige Dritte oder Verbindlichkeiten Übrige Dritte bilanziert.

Arbeitgeberbeitragsreserven oder vergleichbare Posten werden im Umfang des wirtschaftlichen Nutzens zu Nominalwerten unter den übrigen Finanzanlagen aktiviert (siehe Ziffer 1.6).

2. Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Qualitätssicherungssystem (IQS)

Im Allgemeinen versteht man unter Corporate Governance die Gesamtheit der Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Corporate Governance beinhaltet jedoch mehr als rein organisatorische Massnahmen im Führungsbereich. Gemeinsam mit Risikomanagement und IQS bildet sie einen integralen Bestandteil ganzheitlicher Unternehmensführung, insbesondere im Versicherungsbereich. Wie jede Versicherung setzt sich auch die AGV mit folgenden Risiken auseinander:

  • Versicherungstechnische Risiken
  • Anlagerisiken
  • Operationelle Risiken
  • Umfeldrisiken

Versicherungstechnische Risiken in der Gebäude- und der Unfallversicherung ergeben sich aus dem gesetzlichen und vertraglichen Leistungsanspruch der Kundinnen und Kunden, das heisst, wenn ein von der AGV versichertes Ereignis eintritt. Die Unsicherheit zukünftiger Erträge und Wertveränderungen von Wertschriften und Immobilien bilden das Anlagerisiko. Operationelle Risiken liegen in der Abwicklung ordentlicher Geschäftsprozesse. Risiken, die ausserhalb des Entscheidungsbereichs des Unternehmens liegen, stellen Umfeldrisiken dar.

Beim IQS geht es darum, Fehler zu vermeiden, die sich im Rahmen der ordentlichen Geschäftsabläufe und ‑prozesse ergeben können, und allfällige Schwachstellen zu beheben. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschäftigten sich regelmässig mit den verschiedenen Risiken der einzelnen Versicherungssparten (Feuer und Elementar, Gebäudewasser, Kantonale Unfallversicherung für das Staatspersonal sowie Schülerinnen und Schüler). Für die Beurteilung und Begrenzung von operationellen Risiken wurde im Berichtsjahr das IQS sowohl intern als auch durch die externe Revision überprüft. Die externe Revisionsstelle gibt ein positives Prüfungsurteil zur Existenz des IQS ab. Einzelne Verbesserungsvorschläge werden laufend geprüft und ggf. umgesetzt.

Sämtliche identifizierten Risiken werden in einem umfassenden Risikoreporting erfasst. Damit wird der Risikomanagementprozess der Identifikation, Quantifizierung, Überwachung und Steuerung aller wesentlichen Risiken dokumentiert.

Die Geschäfte des Verwaltungsrats im Rahmen des Risikomanagements werden durch den Risikoausschuss des Verwaltungsrats vorberaten. Dieser tagt ordentlicherweise dreimal pro Jahr: nach dem Jahresabschluss zur Feststellung der Kapitalausstattung und zur Kenntnisnahme der Aktuarberichte, ferner im zweiten Quartal zur Prämienfestlegung der Unfallversicherung nach UVG sowie im dritten Quartal zur Festlegung der Risikopolitik für das Folgejahr (Bestimmung des Rückversicherungskonzepts, Überprüfung der Versicherungsprodukte und Prämien sowie der Anlagepolitik). Entsprechend befasst sich der Verwaltungsrat ebenfalls dreimal pro Jahr vertieft mit diesen Themen.

Am 18. März 2015 hat der Regierungsrat eine Richtlinie zur Aufsicht über die AGV beschlossen. Diese bezweckt, eine gegenüber den privaten Versicherungen vergleichbare Aufsicht zur wirksamen Kontrolle der finanziellen Risiken der AGV zu gewährleisten. Was die AGV seit mehreren Jahren bereits praktizierte, wurde im Rahmen eines formellen Erlasses festgehalten. Der Erlass dieser Richtlinie wurde durch die AGV angeregt, um zu dokumentieren, dass für die kantonale Aufsicht über die AGV ähnliche Standards wie bei der Bundesaufsicht über die Privatassekuranz gelten. Die Aufsichtsrichtlinie wurde per 1. Oktober 2017 vom Regierungsrat teilrevidiert, um sie dem geänderten Revisionsaufsichtsgesetz des Bundes anzupassen.

Die versicherungstechnischen Berechnungen für die erforderlichen Rückstellungen und Reserven werden durch einen externen verantwortlichen Aktuar durchgeführt. Diese wiederum werden gemäss § 32 Abs. 2 Gebäudeversicherungsgesetz durch die externe Revisionsstelle überprüft, und das Ergebnis wird im Revisionsbericht festgehalten. Damit können sich der Verwaltungsrat und die Aufsichtsorgane darauf verlassen, dass die Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Risikofähigkeit auf modernsten quantitativen und versicherungsaufsichtsrechtlich anerkannten Methoden basieren.

3. Erläuterungen zur konsolidierten Bilanz

3.1 Kapitalanlagen

31.12.202031.12.2019
Liquide Mittel, Geldmarktanlagen, Marchzinsen, Verrechnungs- und Quellensteuer bei den Mandaten6’8964’861
Obligationen Schweizer Franken550’757551’233
Obligationen Fremdwährung269’583256’009
Aktien Schweiz103’45297’401
Aktien Ausland311’190279’378
Aktien Ausland Small Cap48’68646’448
Aktien Emerging Markets45’86942’948
Immobilien184’015184’237
Hypotheken an Mitarbeitende120130
Bilanzwert1’520’5681’462’645

Aufgeteilt auf die verschiedenen Sparten ergeben sich folgende Werte für die Kapitalanlagen:

31.12.202031.12.2019
Feuer und Elementar1’158’9751’115’404
Gebäudewasser138’705132’815
Feuerfonds 38’71636’935
Unfallversicherung UVG 158’344152’784
Unfallversicherung Schüler 25’82824’707
Total1’520’5681’462’645

Fremdwährungspositionen innerhalb der Kapitalanlagen werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.

3.2 Beteiligungen

Es besteht die folgende Beteiligung in der Sparte Feuer und Elementar:

Beteiligung 2020BeteiligungsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung13.76 %26’891
Beteiligung 2019BeteiligungsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung 13.81 %26’988

3.3 Vorsorgeeinrichtungen – inkl. Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserven

Zur Ausfinanzierung der Wertschwankungsreserven der APK wurde per 1. Januar 2008 eine Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) zur Absicherung der Wertschwankungsreserven einbezahlt. Aufgrund der Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung per 31. Dezember 2008 wurde diese in eine AGBR bei Unterdeckung umgewandelt. Sie ist mit einem Verwendungsverzicht belegt und wird nicht verzinst. Eine Rückumwandlung in eine AGBR zur Absicherung der Wertschwankungsreserven ist erst möglich, wenn der Deckungsgrad ohne Hinzurechnung der AGBR bei Unterdeckung über 100 % steigt.

In den Jahren 2013 und 2019 wurden zusätzliche AGBR einbezahlt, um die Folgen der Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern. Diese AGBR werden ordentlich verzinst (Zinssatz 2020: 0 %; 2019: 1 %).

In den Vorjahren wurde auf die Aktivierung und Passivierung dieser Forderungen und Verpflichtungen verzichtet (Nettodarstellung). Um die Transparenz zu erhöhen, wurde 2020 inklusive Anpassung des Vorjahres (VJ) eine Umstellung zur Bruttodarstellung vorgenommen. Diese Änderung der Darstellung hat keinen Einfluss auf das Geschäftsergebnis.

Arbeitgeberbeitrags-reserven (AGBR) 2020Nominal-wert 31.12.2020Verwendungs-verzicht 31.12.2020Nettobetrag 31.12.2020Bildung pro 2020Netto-betrag 31.12.2019Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2020Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2019
Vorsorgeeinrichtung13’289–8’2585’03105’47200
Total13’289–8’2585’03105’47200

Der Nettobetrag von TCHF 5’031 dient der Sicherstellung der durch den Verwaltungsrat 2013 bzw. 2019 beschlossenen Abfederungsmassnahmen für Umwandlungssatzsenkungen der APK.

Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und VorsorgeaufwandSchätzung Über- / Unter-deckungWirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2020Wirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2019Veränderung zum VJ des wirtschaftlichen AnteilsBezahlte Beiträge 2020Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2020Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2019
Vorsorgepläne ohne Über- / Unterdeckung0000003’885
Vorsorgepläne mit Überdeckung00001’9421’9421’917
Vorsorgepläne mit Unterdeckung000000
Total00001’9421’9425’802

3.4 Immaterielle Sachanlagen

Es sind folgende immateriellen Sachanlagen vorhanden:

2020Software
Bilanzwert am 1. Januar 20200
Anschaffungswerte 1. Januar 20202’318
Zugänge0
Abgänge0
Anschaffungswerte 31. Dezember 20202’318
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 20202’318
Abschreibung planmässig0
Abschreibung ausserplanmässig0
Abgänge0
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 20202’318
Bilanzwert am 31. Dezember 20200
2019Software
Bilanzwert am 1. Januar 201911
Anschaffungswerte 1. Januar 20192’431
Zugänge0
Abgänge113
Anschaffungswerte 31. Dezember 20192’318
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 20192’420
Abschreibung planmässig11
Abschreibung ausserplanmässig0
Abgänge113
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 20192’318
Bilanzwert am 31. Dezember 20190

3.5 Sachanlagen

Es sind folgende Sachanlagen vorhanden:

2020HardwareFahrzeugeMBABrandhausTotal
Bilanzwert am 1. Januar 20202370067304
Anschaffungswerte 1. Januar 2020242879743351’638
Zugänge2700027
Abgänge00000
Anschaffungswerte 31. Dezember 2020269879743351’665
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 20205879742681’334
Abschreibung planmässig660067133
Abschreibung ausserplanmässig00000
Abgänge00000
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 202071879743351’467
Bilanzwert am 31. Dezember 2020198000198
2019HardwareFahrzeugeMBABrandhausTotal
Bilanzwert am 1. Januar 2019250350134419
Anschaffungswerte 1. Januar 2019683879743352’079
Zugänge400000400
Abgänge841000841
Anschaffungswerte 31. Dezember 2019242879743351’638
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 2019433529742011’660
Abschreibung planmässig14117067225
Abschreibung ausserplanmässig2721800290
Abgänge841000841
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 20195879742681’334
Bilanzwert am 31. Dezember 20192370067304

Auf den 1. Januar 2019 wurde die Aktivierungsgrenze mit TCHF 100 vereinheitlicht. Alle per 1. Januar 2019 aktivierten Positionen mit einem Anschaffungswert unter TCHF 100 wurden im Jahr 2019 ausserplanmässig abgeschrieben und als Abgänge komplett aus den Sachanlagen entfernt.

3.6 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die Aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.7 Vorräte

Hierbei handelt es sich um Löschschaum der Sparte Feuerfonds.

3.8 Forderungen

In der Position Rückversicherer in der Sparte Feuer und Elementar enthalten ist die Forderung gegenüber dem Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) im Zusammenhang mit dem Grossschadenereignis vom Juli 2017 im Raum Zofingen im Betrag von TCHF 442 (Vorjahr: TCHF 6’449).

3.9 Flüssige Mittel

Aufgrund des Versands der Jahresprämienrechnung 2021 an die Versicherten der Sparten Feuer und Elementar sowie Gebäudewasser im November 2020 wurden wie im Vorjahr grosse Vorauszahlungen geleistet.

3.10 Eigenkapital

Gemäss § 44 Gebäudeversicherungsgesetz sind die verschiedenen Versicherungssparten, namentlich obligatorische und freiwillige Sparten sowie durch Dekret übertragene Zusatzaufgaben, selbsttragend zu führen. Nachfolgend ist das konsolidierte Eigenkapital von TCHF 1’340’094 (Vorjahr: TCHF 1’281’366) auf die einzelnen Sparten aufgeteilt.

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Feuer und Elementar:
Das Eigenkapital per Ende Jahr entspricht dem sogenannten risikotragenden Kapital (RTK). Dieses RTK steht dem Mindestkapital gegenüber. Das Mindestkapital entspricht dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 200 Jahren zu erwarten ist. Ein solches Sicherheitsniveau ist eher vorsichtig bemessen, entspricht aber einem Standard, der von einigen Gebäudeversicherungen sowie vom Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) ähnlich angewandt wird. Das Mindestkapital wird per Bilanzstichtag jährlich neu berechnet. Aufgrund der Schadenerfahrung, einer Änderung des Rückversicherungsprogramms oder aktualisierter Risikokennzahlen für die Finanzmärkte kann das Mindestkapital zum Teil markant schwanken. Die Ausgleichsreserven dienen dazu, solche Schwankungen des Mindestkapitals, Wertschwankungen der Kapitalanlagen und schlechte Schadenverläufe auszugleichen sowie die Eventualverbindlichkeiten abzudecken.

Feuer und Elementar31.12.202031.12.2019
Mindestkapital723’900844’600
Ausgleichsreserven411'794242’936
Risikotragendes Kapital1'135'6941’087’536

Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten:

Feuer und Elementar31.12.202031.12.2019
Nachschusspflicht Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV) (Anhang 7.1)26’58927’404
Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar (IRG) (Anhang 7.2)15’67715’737
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (Anhang 7.3)57’38257’674
Nuklearpool (Anhang 7.4)46’17046’170
Eventualverbindlichkeiten145’818146’985

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Gebäudewasser:
Das Eigenkapital per Ende Jahr entspricht dem sogenannten risikotragenden Kapital (RTK). Dieses RTK steht dem Mindestkapital gegenüber. Das Mindestkapital entspricht dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 100 Jahren zu erwarten ist. Dieses Risikomass entspricht den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht für die Privatassekuranz. Aufgrund der mangelnden Diversifikationsmöglichkeiten wird diese Vorgabe verdoppelt. Das Mindestkapital wird per Bilanzstichtag jährlich neu berechnet.

Gebäudewasser31.12.202031.12.2019
Mindestkapital67’00062’900
Ausgleichsreserven36’98540’386
Risikotragendes Kapital103’985103’286

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Unfallversicherung UVG:
In Analogie zu den anderen Sparten hat der Verwaltungsrat ein Mindestkapital festgelegt. Dieses richtet sich nach Art. 111 Abs. 4 UVV, wonach das Mindestkapital so festzulegen ist, dass bei einem voraussichtlichen Jahrhundertverlust die Forderungen gedeckt werden können.

Unfallversicherung UVG31.12.202031.12.2019
Mindestkapital 27’20028’100
Ausgleichsreserven16’82012’150
Risikotragendes Kapital44’02040’250

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Unfallversicherung Schüler:
Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung der Wertschwankungen der Kapitalanlagen und unerwartet schlechter Schadenverläufe.

Unfallversicherung Schüler31.12.202031.12.2019
Ausgleichsreserven24’85723’560
Risikotragendes Kapital24’85723’560

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Feuerfonds:
Für den Feuerfonds wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung der Wertschwankungen der Kapitalanlagen sowie von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Feuerfonds31.12.202031.12.2019
Ausgleichsreserven28’65325’501
Eigenkapital28’65325’501

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Elementarschadenprävention:
Für die Elementarschadenprävention wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Elementarschadenprävention31.12.202031.12.2019
Ausgleichsreserven2’8851’234
Eigenkapital2’8851’234

3.11 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2020F/EGWUVG*SchülerTotal
Stand am 01. Januar 202072’50122’845115’1661’015211’527
Bildung80'77038’5896’3650125'724
Verwendung64’70525’43916090’160
Auflösung21’40011’8332’57541836’226
Bilanzwert am 31. Dezember 202067'16624’162118’940597210'865
2019F/EGWUVGSchülerTotal
Stand am 01. Januar 201964’93227’117118’5411’119211’709
Bildung68’70133’51310’3560112’570
Verwendung47’98025’06244073’086
Auflösung13’15212’72313’68710439’666
Bilanzwert am 31. Dezember 201972’50122’845115’1661’015211’527

* Gemäss Schreiben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom Dezember 2020 wurde per 12. November 2020 ein gemeinsames Gesuch aller UVG-Versicherer beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht. Darin wird beantragt, in der einheitlichen Rechnungsgrundlage den technischen Zinssatz auf allen Renten auf 1.0 % zu senken. Diese Änderung ist vom EDI zu bewilligen und könnte auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der daraus resultierende Effekt beträgt in der KUV UVG rund CHF 5.7 Mio. Eine entsprechende Rückstellung für Rechnungslegungsanpassungen wurde im Berichtsjahr bereits berücksichtigt.

3.12 Nichtversicherungstechnische Rückstellungen

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2020F/EGWFFESPUVGTotal
Stand am 01. Januar 20205’721706’4323’0205215’295
Bildung160 386’418920397’575
Verwendung559177’6361’210409’462
Auflösung0061059401’204
Bilanzwert am 31. Dezember 20205’322914’6042’1365112’204
2019F/E*GWFFESPUVGTotal
Stand am 01. Januar 20192’35606’6752’645011’676
Bildung3’885976’4891’9679312’531
Verwendung159276’2701’407417’904
Auflösung361046218501’008
Bilanzwert am 31. Dezember 20195’721706’4323’0205215’295

* Aufgrund der Darstellungsänderung der Arbeitgeberbeitragsreserven und der zugehörigen Rückstellungen aus Vorsorgeverpflichtungen in der konsolidierten Bilanz (siehe Ziff. 3.3) wurden die Vorjahreszahlen 2019 ebenfalls an die Bruttodarstellung angepasst.

3.13 Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden, zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.14 Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten sind die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden pendenten Rechnungen sowie die Gewinnablieferung an den Kanton erfasst. Diese berechnet sich gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz und setzt sich wie folgt zusammen:

2020F/EGWUVGSchülerTotal
Gewinnablieferung1’0001538282852’266
2019F/EGWUVGSchülerTotal
Gewinnablieferung1’000402502731’977

4. Erläuterungen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

Die konsolidierte Erfolgsrechnung zeigt das Ergebnis über alle Sparten. Spartenübergreifende Aufwände und Erträge wurden dabei verrechnet.

4.1 Nettoprämien

Der Prämientarif blieb in den Sparten Feuer und Elementar und Gebäudewasser im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Zürcher Index der Wohnbaupreise blieb ebenfalls unverändert. Die Versicherungswerte wurden deshalb nicht angepasst. In der Sparte Unfallversicherung UVG wurde der Prämientarif in zwei Risikoklassen nach oben korrigiert.

4.2 Rückversicherung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

Rückversicherung20202019
Prämien Feuer3’1903’406
Prämien Elementar12’21512’477
Überschussbeteiligung Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV)–7’1830
Einlage Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung3’6383’593
Prämien Gebäudewasser205206
Prämien Unfallversicherung UVG313313
Prämien Unfallversicherung Schüler3535
Total12’41320’030

4.3 Schaden- und Leistungsaufwand für eigene Rechnung

Die Schadenaufwendungen Feuer und Elementar waren im Berichtsjahr wesentlich tiefer als im Vorjahr und liegen unter dem Durchschnitt des mehrjährigen Vergleichs. In der Gebäudewasserversicherung lagen die Schadenaufwendungen über dem Vorjahrsniveau, aber im Durchschnitt des mehrjährigen Vergleichs. In den anderen Sparten lagen die Schadenaufwendungen auf dem Vorjahresniveau und leicht unter dem mehrjährigen Vergleich.

4.4 Überschussbeteiligung der Versicherten

Aufgrund des sehr guten Ergebnisses hat der Verwaltungsrat beschlossen, in der obligatorischen Versicherung Feuer und Elementar eine Prämienrückvergütung von 50 % auf die nächste Prämienrechnung zu gewähren. Dies entspricht einem Betrag von rund TCHF 40'000, der dem Geschäftsjahr 2020 belastet und den Versicherten für das Versicherungsjahr 2022 gewährt wird.

4.5 Betriebsaufwand für eigene Rechnung

Der Betriebsaufwand für eigene Rechnung liegt deutlich unter dem Vorjahreswert. Im Vorjahr wurde ein Sonderbeitrag an die Pensionskasse von TCHF 3’885 für Abfederungsmassnahmen infolge Umwandlungssatzreduktion geleistet. Auch unter Berücksichtigung dieses Einmaleffekts liegt der Betriebsaufwand unter dem Wert des Vorjahres.

4.6 Übriger betrieblicher Ertrag

Diese Position beinhaltet Auskünfte über Versicherungswerte, Begründung von Stockwerkeigentum und Mieteinnahmen des AGV-Saals.

4.7 Übriger betrieblicher Aufwand

Diese Position beinhaltet diverse kleinere Aufwände. Im Berichtsjahr enthalten ist der Betrag von TCHF 97 im Zusammenhang mit der Veränderung des Beteiligungswertes des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung.

4.8 Ergebnis aus Kapitalanlagen

Die Jahresperformance der Kapitalanlagen beträgt 4.4 % (Vorjahr: 9.7 %).

Das Ergebnis aus Kapitalanlagen setzt sich wie folgt zusammen:

2020ErtragAufwandErfolg
Wertschriften66’5245’34261’182
Immobilien (korrigiert um interne Umsätze / Aufwände)8’5413’4535’088
Hypotheken an Mitarbeitende303
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen75’0688’79566’273
2019ErtragAufwandErfolg
Wertschriften113’3386’291107’047
Immobilien (korrigiert um interne Umsätze / Aufwände)32’3193’93028’389
Hypotheken an Mitarbeitende606
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen145’66310’221135’442

Wertschriften

Erfolg aus Wertschriften20202019
Zins- und Dividendenerträge18’37620’184
Realisierte Kursgewinne auf Wertschriften0211
Unrealisierte Gewinne auf Wertschriften48’14892’943
Ertrag66’524113’338
Zinsaufwand–647–1’007
Realisierte Kursverluste auf Wertschriften–4–16
Unrealisierte Verluste auf Wertschriften–3’308–3’996
Aufwand für die Kapitalverwaltung–1’383–1’272
Aufwand–5’342–6’291
Erfolg61’182107’047

Immobilien

Erfolg aus Immobilien20202019
Ertrag aus Immobilien9’7159’590
Ertrag aus Veränderung DCF-Wert3023’930
abzüglich Ertrag aus Verrechnung an andere Sparten–1’204–1’201
Ertrag8’54132’319
Aufwand aus Immobilien–1’951–1’864
Sanierungen / Erneuerungen–1’329–1’210
Aufwand aus Veränderung DCF-Wert–251–947
zuzüglich Aufwand aus Verrechnung von anderen Sparten7891
Aufwand–3’453–3’930
Erfolg5’08828’389

Hypotheken an Mitarbeitende

Erfolg aus Hypotheken an Mitarbeitende20202019
Ertrag aus Hypotheken an Mitarbeitende36
Erfolg36

4.9 Nettoprämien Wasserversicherung

In der Sparte Gebäudewasser wird seit dem 1. Januar 2015 auf der Prämie ein Rabatt von 15 % gewährt, sofern die Versicherten in den vorangegangenen drei Jahren keine Versicherungsentschädigung erhalten haben. Der Schadenfreiheitsrabatt des Jahres 2020  beträgt TCHF 3’655 (Vorjahr: TCHF 3’660) und ist in der Position Nettoprämien für eigene Rechnung sowie in der Berechnung des Mindestkapitals (Anhang 3.8) berücksichtigt.

5. Ergänzende Angaben

5.1 Verpfändete Aktiven

Es sind wie im Vorjahr keine verpfändeten Aktiven vorhanden.

5.2 Nicht bilanzierte Leasinggeschäfte

Es sind wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasinggeschäfte vorhanden.

5.3 Mietverbindlichkeiten

Es bestehen keine externen Mietverbindlichkeiten.

5.4 Personalvorsorge

Per 31. Dezember 2020 beträgt die Verpflichtung TCHF 5 (Vorjahr: TCHF 3).

Der Vorsorgeaufwand beträgt TCHF 1’942 (Vorjahr: TCHF 5’802). Im Vorjahresbetrag ist ein Sonderbeitrag von TCHF 3’885 enthalten für Abfederungsmassnahmen infolge Umwandlungssatzreduktion.

Der BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2019 (aktuellster Stand) der Aargauischen Pensionskasse nach § 44 BVV2  beträgt 104.9 % (Vorjahr: 99.4 %). Dieser Deckungsgrad ist inklusive der Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) bei Unterdeckung berechnet.

5.5 Honorar der Revisionsstelle

Der Aufwand für Revisionsdienstleistungen beträgt TCHF 66 (Vorjahr: TCHF 64).

6. Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

In der Berichtsperiode wurden keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften getätigt.

7. Eventualverbindlichkeiten

7.1 Interkantonaler Rückversicherungsverband

Gegenüber dem Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) besteht per 31. Dezember 2020 eine statutarische Nachschusspflicht im Betrag von TCHF 26’589 (Vorjahr: TCHF 27’404).

7.2 Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar

Es besteht per 31. Dezember 2020 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) für Grossschäden im Betrag von TCHF 15’677 (Vorjahr: TCHF 15’737).

7.3 Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung

Es besteht per 31. Dezember 2020 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung im Betrag von TCHF 57’382 (Vorjahr: TCHF 57’674).

7.4 Nuklearpool

Die Verpflichtung der AGV gemäss Kapazitätsbestätigung beläuft sich auf total TCHF 9’810. Zusätzlich besteht eine Eventualverpflichtung bei einem Ausfall von am Nuklearpool beteiligten Versicherungen im Betrag von TCHF 36’360.

Insgesamt gibt es die folgenden fünf Anlagen: KKW Leibstadt, KKW Beznau I + II, KKW Mühleberg, KKW Gösgen und Zwischenlager Würenlingen AG. Gesamthaft haftet die AGV per 31. Dezember 2020 mit maximal TCHF 46’170 (Vorjahr: TCHF 46’170).

8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 15. Januar 2021 gab der Regierungsrat bekannt, dass die AGV, welche die Kantonale Unfallversicherung (KUV) betreibt, auf Ende 2021 aus dem Unfallversicherungsgeschäft aussteigen soll. Am 15. Januar 2021 wurde das Unfallversicherungsgeschäft auf der Plattform Simap öffentlich ausgeschrieben. Der Zeitplan sieht vor, dass der Regierungsrat die Botschaft zu den Dekretsänderungen an den Grossen Rat im April 2021 verabschiedet. Dies hat für den Abschluss 2020 keinen Einfluss.