Coronavirus

CORONAVIRUS

Umgang der AGV mit der Coronavirus-Pandemie

Das Coronavirus hatte die AGV 2020 zwar fest im Griff. Auf das Versicherungsgeschäft wirkte sich die Pandemie aber nicht negativ aus. Einzig bei den Ausbildungen der Feuerwehren kam es zu wesentlichen Einschränkungen – die Hälfte der Kurse musste abgesagt werden. Bereits am 28. Februar 2020 erstellte die AGV ein Schutzkonzept mit einem Pandemieplan bezüglich Verhaltensmassnahmen und organisatorischer Regeln. Und wie viele andere Betriebe schickte auch die AGV ihre Mitarbeitenden im Frühjahr 2020 und ab Herbst 2020 mehrheitlich ins Homeoffice. Die Mitarbeitenden fanden sich gut mit dem «neuen» Arbeiten zurecht. Das Homeoffice hatte keine negativen Auswirkungen auf die Produktivität und die Leistungen der AGV.

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Das Coronavirus dominierte das Jahr 2020. Es löste eine weltweite Pandemie aus, von der auch die Schweiz betroffen ist. Erstmals wurde das Virus Ende 2019 in China entdeckt. Es verbreitete sich in den folgenden Wochen innerhalb von China und ganz Asien. Ausserhalb Asiens trat das Virus Ende Januar 2020 in den USA auf. Danach meldeten Frankreich, Deutschland und Italien erste Infektionen. Das Virus ver­breitete sich rasch weltweit. Erste Fälle in der Schweiz gab es im Februar 2020. Die Informationen in den Medien mehrten sich.

Und plötzlich war die Pandemie auch bei der AGV Teil des Arbeitsalltags, mit weitreichenden Konsequenzen. Neue Begriffe wie «Social Distancing», «Risikogruppe», «Tracing» und «Lockdown» tauchten auf.

Als erste Massnahme erstellte die AGV per 28. Februar 2020 ein Schutzkonzept mit einem Pandemieplan. Der Plan beschreibt die Massnahmen, um im Pandemiefall die Mitarbeitenden sowie die Besucherinnen und Besucher der AGV vor Ansteckungen zu schützen und den Betrieb aufrechtzuerhalten. Dafür braucht es durchdachte Organisation, Kommunikation und Logistik, um die besondere beziehungsweise die ausserordentliche Lage zu bewältigen. Der Pandemieplan der AGV richtet sich nach den sechs Eskalationsstufen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Eskalationsstufen gehen von Stufe 1: «Es werden keine neuen Influenzaviren beim Menschen entdeckt» bis Stufe 6: «Das Virus wird weltweit anhaltend in der gesamten Bevölkerung verbreitet. In der Schweiz werden Mensch-zu-Mensch-Übertragungen flächendeckend und in der gesamten Bevölkerung registriert». Das Schutzkonzept legt zudem fest, welche Materialien die AGV in welcher Anzahl an Lager haben muss: Masken, Handschuhe, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Papierhandtücher und so weiter.

Der Pandemieplan legt im Sinne von vorbehaltenen Beschlüssen für jede Stufe die zu treffenden Massnahmen fest. Zusätzlich werden die Vorgaben des Bundsamts für Gesundheit (BAG) berücksichtigt. Teil des Pandemieplans sind auch Merkblätter für die Mitarbeitenden und die Besucherinnen und Besucher der AGV. Und auch das Führen von Präsenzlisten für alle, die die AGV besuchen, bildet Teil der Umsetzung des Pandemieplans.

Zeitgleich wurde in der AGV ein Pandemiestab etabliert. Er besteht aus der Geschäftsleitung sowie den Leitenden IT, Rechtsdienst und Personalwesen. Die Pandemieverantwortliche ist die Generalsekretärin. Allein im Jahr 2020 wurden 21 Lagerapporte durchgeführt, ab März als Telefonkonferenz oder via Microsoft Teams. Es wurden Informationen ausgetauscht und die konkreten Massnahmen für die jeweils aktuelle Situation gemäss Pandemieplan überprüft.

Regelmässig kommunizierte die Pandemieverantwortliche die Verhaltensmassnahmen und die organisatorischen Regeln im Intranet. Anfang März 2020 waren sie noch neu: Abstand halten, Handhygiene, kein Körperkontakt bei Begrüssungen, in die Armbeuge husten oder niesen, bei Grippesymptomen oder Kontakt mit infizierten Personen zu Hause bleiben sowie maximale Personenbelegung in Sitzungszimmern, Lift und Toilettenräumen. Später kam dann auch noch die Maskenpflicht dazu. Mittlerweile sind diese Regeln von allen verinnerlicht.

Im Februar 2020 mussten auch umgehend die Mittel und Massnahmen für die Hygienemassnahmen und das Abstandhalten organisiert werden: Desinfektionsspender für die Händedesinfektion, Sprühflaschen für die Oberflächendesinfektion, schliessbare Entsorgungs-Treteimer, Stromverteiler im AGV-Saal für die Einzelplatz-Elektrifizierung, Abstandsmarkierungen.

Masken waren zu Beginn der Pandemie nicht erhältlich. Zum Glück hatte die AGV noch 7’000 Stück an Lager. Inzwischen wurden über 35’000 Schutzmasken und 10’000 Schutzhandschuhe an die Mitarbeitenden der AGV ausgegeben. Und bis heute wurden über 300 Liter Desinfektionsmittel eingesetzt.

Der Reinigungsaufwand nahm zu und ist gross geblieben: Arbeitsfläche, Tastatur, Maus, Festnetztelefon und Handy sind durch die Mitarbeitenden selber zu reinigen und zu desinfizieren. Die Büroräume sind regelmässig zu lüften. Die Früchte und die Stoffhandtücher verschwanden aus der Cafeteria. Der Hausdienst reinigt und desinfiziert zweimal täglich die Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, Kopierer so­wie die Toiletten in der ganzen AGV. Auch die Arbeitsflächen in den Sitzungszimmern und die Geschäftsautos müssen nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.

Am 16. März 2020 stufte der Bundesrat die Lage in der Schweiz als «ausserordentlich» ge­mäss Epidemiengesetz ein. Der Pandemiestab traf weitreichende Entscheide: Die AGV wurde ab 18. März für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Alle Abteilungen waren zwar noch vor Ort vertreten, jedoch nur vereinzelt. Mitarbeitende aus Mehrpersonenbüros, aus der Risikogruppe und mit einem Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln gingen ins Homeoffice.

In der AGV gingen innert kürzester Zeit die Hälfte der Mitarbeitenden nach Hause. Der Betrieb der AGV konnte aber vollständig aufrechterhalten werden. Das Homeoffice hatte keine negativen Auswirkungen auf die Produkti­vität. Die Mitarbeitenden konnten auch fern des angestammten Arbeitsplatzes ihren Beitrag leisten.

Von Anfang an wurde der Kommunikation mit den Mitarbeitenden, ob im Homeoffice oder in der AGV, grosses Gewicht beigemessen. Die Mitarbeitenden sollten spüren, dass die Leitung der AGV sich mit der Coronavirus-Situation auseinandersetzt. Ziel war es, zum einen die Unsicherheit der Mitarbeitenden bezüglich dieser neuen und von vielen auch als bedrohlich wahrgenommen Situation zu minimieren. Zum anderen sollte aber auch der Kontakt zu der AGV und der Erhalt der Verbundenheit mit der AGV aufrechterhalten bleiben.

Neben rein sachlichen Informationen wurde die Kommunikation mit einer Cartoon-Serie begleitet, erstellt von einer Mitarbeiterin der AGV zusammen mit ihrem Ehemann. Mit witzigen, aber subtilen Cartoons hat die AGV Corona-Themen aufgegriffen und jeweils am Freitag auf dem Intranet publiziert. Insgesamt gab es im Jahr 2020 inklusive Cartoons über 40 Corona-Intranetbeiträge.

Coronavirus einmal anders

Geschäftsbericht Comic Coronavirus einmal anders

Neben Hygiene- und Organisationsmassnahmen gab es auch zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen und Spielregeln für die Pandemiesituation und die Arbeit im Homeoffice zu klären: Dürfen Mitarbeitende aus Angst vor einer Ansteckung der Arbeit fernbleiben? Was gilt, wenn der Mitarbeitende zu einer Risikogruppe gehört, seine Ar­beit aber nicht von zu Hause aus erledigen kann? Was, wenn das Arbeiten in der AGV oder im Homeoffice nicht möglich ist, die Mitarbeitende aber weder krank ist noch zu einer Risiko­gruppe gehört? Darf der Arbeitgeber die Weisung erteilen, dass Arbeitnehmende ihren Gleitzeit-Saldo kompensieren müssen, wenn nicht genügend Arbeit vorhanden ist oder der Betrieb gar geschlossen werden müsste? Wer­den den Mitarbeitenden Auslagen und Kosten für das Homeoffice bezahlt, und wenn ja, welche? Welche Regeln gelten überhaupt für das Homeoffice? Auf alle Fragen gab es Antworten. Ganz allgemein galt und gilt für das Homeoffice der Grundsatz: Man arbeitet zu Hause, wie wenn man in der AGV wäre.

Für die Arbeit zu Hause waren die virtuellen Ressourcen und Technologien ein wichtiger Faktor. Die AGV war in der Lage, ihre Mitarbeitenden sehr rasch für das Homeoffice auszurüsten und digitale Tools und Plattformen für die virtuelle Zusammenarbeit einzuführen. Innert kürzester Zeit machte die IT über 40 Mitarbeitende für das Homeoffice technisch fit. Mitarbeitende ohne Notebook mussten mit ihrem Desktop-PC, Bildschirm, Tastatur und Maus ins Homeoffice umziehen. Weil die Desktop-PCs nicht mit WLAN ausgerüstet waren, mussten aber zuerst die richtigen Module beschafft und die Geräte ent­sprechend ausgerüstet werden. Für die sichere Datenverbindung musste die IT umgehend zusätzliche VPN-Lizenzen beschaffen und die Bandbreite der Datenleitungen erhöhen.

Auch die digitale Zusammenarbeit musste rasch an die neue Situation angepasst werden. Wie kann man eine Telefon- oder Videokonferenz machen? Wie können die AGV-Anrufe aufs Handy umgeleitet werden? Auch für diese Fragen gab es bald Lösungen: mit einer Telefon-App, die direkt mit der zentralen AGV-Telefonanlage kommuniziert, können die Mitarbeitenden im Homeoffice telefo­nieren, wie wenn sie in der AGV wären. Microsoft Teams ermöglicht Videokonferenzen und unterstützt die virtuelle Teamarbeit.

Ab Ende April 2020, nach gut fünf Wochen «ausserordentlicher Lage», lockerte der Bundesrat schrittweise die Massnahmen. Niemand in der AGV war bis dahin Covid-19-positiv getestet worden, die Arbeit im Ausnahmezustand hatte sich eingespielt, die AGV funktionierte! Trotz ungewöhnlichen Umständen bewies die AGV ihre Leistungsfähigkeit und ihre Krisenresistenz auch in einer extre­men Situation. Der Pandemiestab erstellte eine Planung für die Rückkehr zum Normalbe­trieb. Die AGV befolgte eine eher strenge und konsequente Pandemiestrategie – zum Schutz ihrer Mitarbeitenden. Anfang Juni wurden die ersten Schritte zurück in die neue Normalität eingeleitet. Die Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln galten weiterhin.

Die Mitarbeitenden kehrten gestaffelt nach einem Rückkehrplan bis Ende Juni 2020 aus dem Homeoffice zurück. Pausen in der Cafeteria und im Innenhof waren wieder möglich, auch dies nach Plan und mit genügend Abstand. Ab Mitte Juni war die AGV auch wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet, allerdings nur nach Voranmeldung. Die Rückkehr in die AGV ging problemlos vonstatten.

Die AGV hat seit dem Ausbruch der Pandemie fünf Covid-19-infizierte Mitarbeitende gezählt (Stand 26. März 2021). Beide in der zweiten Welle, und beide waren schon vor ihrer Infizierung im Homeoffice und hatten keinen physischen Kontakt mit Mitarbeitenden der AGV. Das ist im Verhältnis eine sehr tiefe Infektionszahl. Nicht nur der verantwortungsbewusste Um­gang mit der aussergewöhnlichen Situation in der AGV, sondern auch die damit verbundene Sensibilisierung der Arbeitnehmenden für ihr Verhalten im privaten Umfeld tragen zu einem bewussten Umgang mit der Pandemie bei.

Am 22. Juni 2020 lockerte der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Insbesondere hob er die Homeoffice-Empfehlung und die Vorgaben für den Schutz der Risikogruppen auf.

Ab Juli 2020 herrschte in der AGV fast wieder Normalbetrieb.

Ab Oktober 2020 verschlechterte sich die Situation täglich. Die Zahl der Neuinfektionen nahm sprunghaft zu. Quasi über Nacht steckte die Schweiz in der zweiten Welle. Bereits am 20. Oktober 2020 beschloss die Geschäftsleitung der AGV aufgrund der besorgniserregenden Ausbreitung des Coronavirus: Es wird wieder im Homeoffice gearbeitet.

Per 18. Januar 2021 verfügte der Bundesrat verschärfte Massnahmen gegen das Coronavirus. Insbesondere galt nun eine Homeoffice-Pflicht. Die AGV war gut vorbereitet und konnte die Vorgaben des Bundes umsetzen.

Coronavirus einmal anders, 2020

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