Brandschutz

BRANDSCHUTZ

Die Aufgaben im Bereich Brandschutz konnten im Berichtsjahr gut ausgeführt werden – während der «ausserordentlichen Lage» kam es zu kleineren Einschränkungen, jedoch konnte die Qualität auf gutem Niveau gehalten werden. Wie bereits die Vorjahre war auch 2020 von Trockenheit geprägt. Zweimal erliess die AGV im gesamten Kanton ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Die Revision des Brandschutzgesetzes wurde im Dezember 2020 vom Grossen Rat genehmigt. Damit ist das Kaminfegerwesen im Kanton Aargau ab 1. Januar 2022 liberalisiert.

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Die AGV vermittelt Fachwissen

Die alljährliche Weiterbildung für kommunale Brandschutzbeauftragte und die dafür zuständigen Gemeinderätinnen und -räte war für den September 2020 geplant. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnte sie aber nicht durchgeführt werden. An diesem halbtägigen Seminar hätten über 100 Personen teilgenommen. Die Weiterbildung lebt zu einem grossen Teil vom fachlichen und persönlichen Austausch unter den Teilnehmenden. Unter den geltenden Distanz- und Hygienevorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) war ein solcher Austausch unmöglich.

Um dennoch den Kontakt zu den kommunalen Brandschutzbeauftragten und den zuständigen Gemeinderätinnen und -räten aufrechtzuerhalten, wurde das geplante Themenfeld der Weiterbildung, «Grenzbereiche im Brandschutz – alles geregelt?», im Rahmen von Fachbeiträgen in einem Newsletter veröffentlicht. Inhalt waren die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche, das Abstecken von Interessensgrenzen zu anderen kantonalen Behörden und die AGV-Praxis bei Brandschutzmängeln. Der Versand des Newsletters erfolgte am 5. November 2020 und bildete gleichzeitig die Einführung des neu aufgelegten Präventions-Newsletters.

Trotz der widrigen Umstände und unter Einhaltung der Distanz- und Hygienevorschriften des BAG konnte die AGV 2020 ihr Fachwissen in mehreren Referaten bei Fachverbänden wie der Metall- und der Holzbaubranche sowie bei Lehrgängen für Bauverwalterinnen, Hochbauzeichnern und Gastwirtinnen zur Förderung des Brandschutzes weitergeben.

Lehrgang «Sicherheitsbeauftragte Brandschutz»

Bereits zum achten Mal führte die AGV den fünftägigen Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte im Brandschutz durch und bereitete die Teilnehmenden auf die Prüfung «Sicherheitsbeauftragte/r Brandschutz» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) vor. Der erste Block des Lehrgangs konnte unter Einhaltung der erforderlichen Corona-Schutzmassnahmen mit 24 Teilnehmenden durchgeführt werden. Wohl auch aufgrund der Coronavirus-Situation war der Kurs nicht wie üblich ausgebucht. Der zweite Block fiel zeitlich in die «ausserordentliche Lage» und musste im Frühling auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Glücklicherweise hat auch die Prüfungskommission der VKF ihre Prüfung in den September 2020 verschoben. So konnte der zweite Teil des AGV-Lehrgangs im September und somit noch vor der VKF-Prüfung durchgeführt werden.

Zwei Gemeindebriefe

Im Berichtsjahr informierte die AGV die Gemeinden und deren Brandschutzbeauftragte mit zwei Gemeindebriefen über Aktuelles und Neuigkeiten aus den Themenbereichen der Prävention.

Trockenheit als Dauerbegleiter

Die Trockenheit wurde schon im Frühling des Berichtsjahres zum Thema. Aufgrund des trockenen Wetters und nur geringfügiger und lokaler Niederschläge haben Vertreterinnen und Vertreter des Kantonalen Führungsstabs (KFS), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und der AGV am 11. April 2020 die Gefahrenstufe von 1 («keine oder geringe Waldbrandgefahr») auf 2 («mässige Waldbrandgefahr») erhöht. Bereits am 14. April wurde sie dann nochmals angehoben auf Stufe 3 («erhebliche Waldbrandgefahr»). Und nochmals drei Tage später, am 17. April, wurde aufgrund der verschärften Trockenheitssituation und der Wetterprognosen die Gefahrenstufe 4 («grosse Waldbrandgefahr») ausgerufen. Mit dieser zweithöchsten Gefahrenstufe erliess die AGV im ganzen Kanton ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.

Kurz darauf kam es zu Regenfällen, allerdings nicht flächendeckend und mengenmässig bescheiden. Die Situation entspannte sich erst nach mehreren Niederschlägen und kühleren Temperaturen weiter. Bei Lagebeurteilungen am 30. April und etwas später am 6. Mai beschlossen die Verantwortlichen, die Gefahrenstufe auf 3 und schliesslich auf 1 zu senken.

Bereits zehn Wochen später änderte sich die Situation wieder. Die Wetterlage und die vorherrschende Trockenheit im Boden veranlassten die Verantwortlichen, die Gefahrenstufe am 23. Juli auf 2 zu erhöhen. Gleichzeitig wurde im Hinblick auf den 1. August und seine Feierlichkeiten eine erneute Lagebeurteilung dringend nötig. Die Wetteraussichten deuteten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Folglich erhöhten die Verantwortlichen die Gefahrenstufe am 28. Juli auf 4. Die AGV erliess wie schon im April ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Glücklicherweise konnte auch im Berichtsjahr auf ein absolutes Feuer- bzw. Feuerwerksverbot, insbesondere im Hinblick auf die Feierlichkeiten am 1. August, verzichtet werden. Aufgrund der vorausgegangenen und zu erwartenden Niederschlagsmengen beschlossen die Verantwortlichen am 3. August, die Gefahrenstufe auf 3 zu senken.

Die nachfolgenden Niederschläge entspannten die Situation in den Wäldern. Die Temperaturen waren kühl und die Luftfeuchtigkeit hoch, so konnte der Oberboden durch die Niederschläge genug Feuchtigkeit aufnehmen. Deshalb beschlossen die Vertreterinnen und Vertreter des KFS, des BVU und der AGV am 1. September 2020, die Gefahrenstufe auf 1 zu senken.

Die Bevölkerung wurde via Medien über die jeweils aktuelle Gefahrensituation und die entsprechenden Verhaltensregeln informiert.

Gravierende Brandfälle blieben während der Trockenzeit aufgrund des umsichtigen Verhaltens und des von der Bevölkerung entgegengebrachten Verständnisses sowie der Massnahmenumsetzung der ausführenden Verantwortlichen wie Gemeinden, Förstern und Regionaler Führungsorgane aus.

Revision Brandschutzgesetz

Kaminfegerinnen und -feger haben im Kanton Aargau auf kommunaler Ebene ein Monopol. Pro Gemeindegebiet ist somit in der Regel nur eine Kaminfegerin oder ein Kaminfeger tätig. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer können deshalb nicht selbst bestimmen, wer ihre Feuerungsaggregate beziehungsweise Abgasanlagen kontrolliert und reinigt.

Die Revision des Brandschutzgesetzes wird das ändern. Das Kaminfegermonopol wird auf den 1. Januar 2022 aufgehoben. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig die Fachperson, die ihre Anlage wartet, selbst wählen und beauftragen. Vorausgesetzt wird, dass die beauftragte Fachperson über eine höhere Fachprüfung Kaminfegermeister/in, einen eidgenössischen Fachausweis Kaminfeger-Vorarbeiter/in oder einen Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung verfügt. Die Fachperson muss sich zudem auf eine Liste der AGV eintragen lassen. Die Liste wird auf der AGV-Website publiziert.

Weitere Änderungen betreffen die Brandschutzkontrollen und das Feuerverbot.

Brandschutzkontrollen sollen grundsätzlich nur noch bei einem erhöhten Gefahrenpotenzial durchgeführt werden, beispielsweise bei Spitälern und grossen Einkaufszentren. Durch den gezielteren Ressourceneinsatz können die AGV und die kommunalen Brandschutzbehörden besser auf potenzielle Risiken eingehen als in der Vergangenheit. Weitere Gründe sind: Gebäude werden heute aus Brandschutzsicht qualitativ besser gebaut. Und: Feuerungsanlagen sind heute grösstenteils standardisiert und zertifiziert und bedürfen keiner Kontrolle mehr.

Bisher wurden die Feuerverbote im Kanton Aargau durch die AGV als kantonale Brandschutzbehörde gestützt auf die Empfehlung des Kantonalen Führungsstabs (KFS) erlassen. Dies jedoch ohne explizite Rechtsgrundlage. Es hat sich gezeigt, dass die Bevölkerung teilweise nicht verstand, dass die AGV Feuerverbote erlässt. Mit der Revision wird die Zuständigkeit klar geregelt. Künftig erlässt das für den Bevölkerungs- und Zivilschutz zuständige Departement das Feuerverbot, ebenfalls mit Beratung und auf Antrag der AGV und des KFS.

Bis heute fehlen im Kanton Aargau rechtliche Bestimmungen zum Feuerverbot. Mit der Revision soll unter anderem die Zuständigkeit zum Erlass des Verbots klar geregelt werden.

Der Grosse Rat hat die Vorlage am 23. Juni 2020 in erster Beratung mit 122 gegen 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum Beschluss erhoben. Und in zweiter Beratung am 8. Dezember 2020 mit 110 gegen 4 Stimmen.

Grossprojekt Kantonsspital Aarau (KSA)

Im Berichtsjahr bearbeitete die AGV das Brandschutzgesuch für den Neubau des KSA, eines der grössten Bauvorhaben im Kanton Aargau der letzten Jahrzehnte.

Das Siegerprojekt «Dreiklang» für den Neubau des KSA ging im Frühjahr 2019 aus einem Gesamtleistungswettbewerb hervor. Der Gebäudekörper gliedert sich in einen Sockelbau und das darauf gestellte Bettenhaus. Seine Dimensionen sind beeindruckend. Das Kostendach für das Projekt beträgt CHF 563 Mio. Die Gebäudehöhe des als Hochhaus konzipierten Neubaus beträgt rund 46 Meter. Der Sockelbau ist rund 150 Meter lang und 130 Meter breit. Die gesamte Geschossfläche des Neubaus beträgt rund 110’000 Quadratmeter. Das Projekt beinhaltet unter anderem 472 stationäre Betten und 18 Operationssäle. Konzeptionell wurde auf eine klare Trennung der drei Gebäudezonen Ambulatorien, Funktionsbereiche und Bettenstationen geachtet. Das Prinzip der kurzen Wege wurde sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für das Personal konsequent umgesetzt. So befinden sich sämtliche stark frequentierten Stationen im Erdgeschoss. Rückgrat der Erschliessung ist der sich über alle Geschosse des Sockelbaus erstreckende Boulevard. Entlang des alle Bereiche verbindenden Boulevards befinden sich alle wichtigen Adressen und Anlaufpunkte des neuen Spitals.

Dreiklang – Drei Dimensionen im Einklang. © KSA, Aarau

Dreiklang – Drei Dimensionen im Einklang. © KSA, Aarau

Das Projekt Dreiklang, Neubau KSA © KSA, Aarau

Das Projekt Dreiklang, Neubau KSA © KSA, Aarau

Das Gesuch ging am 4. September 2020 bei der AGV zur Bewilligung ein. Am 28. Oktober 2020 unterschrieb die AGV die Brandschutzbewilligung für den Neubau. Abzüglich des Zeitbedarfs für Nachlieferungen betrug die reine Bearbeitungszeit bei der AGV nur vier Wochen. Möglich war dies, weil die AGV bereits vor der Baueingabe konsequent in die Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden worden war. Während rund eines Jahres fanden im Abstand von ein bis zwei Monaten periodische Planersitzungen in enger Abstimmung mit der AGV statt. An den Sitzungen wurden einerseits Fragen zum Brandschutz geklärt und andererseits durch die Planenden Konzepte vorgestellt.

Läuft alles nach Plan wird das neue Spital im Jahr 2025 in Betrieb genommen.

Personengefährdung Brandschutz

Im Berichtsjahr entwickelte die AGV zusammen mit den Feuerpolizeien der Kantone Solothurn, Basel-Landschaft und Bern und einem spezialisierten Ingenieurbüro eine neue Methode für die Beurteilung der Personengefährdung aufgrund von Brandschutzmängeln. Diese ist auf modernsten wissenschaftlichen Grundlagen aufgebaut. Damit die neue Methode in der Praxis auch verwendet werden kann, braucht es eine anwenderfreundliche Software. Im Dezember 2020 konnte diese für den Testbetrieb freigegeben werden.

Muster-Risikoanalyse für Wasserstofftankstellen

In der Schweiz wird zurzeit ein flächendeckendes Wasserstofftankstellennetz geplant. Es soll bis 2023 zur Verfügung stehen. Vermehrt gingen bei der AGV Gesuche zu Wasserstofftankstellen ein. Der Genehmigungsprozess für Planung und Bau von Wasserstofftankstellen ist jedoch noch sehr unklar, da verschiedenste Aufsichtsstellen involviert sind und Erfahrungen weitgehend fehlen. Um Klarheit zu schaffen, erarbeitete die AGV zusammen mit Risk&Safety AG und TÜV Thüringen Schweiz AG im Berichtsjahr die «Muster-Risikobeurteilung für Wasserstofftankstellen». Das Muster dient als Grundlage für den objektbezogenen Sicherheitsnachweis im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Tankstellenbauer und Behörden in vielen Kantonen.

Feste, Anlässe und Veranstaltungen

Im Zusammenhang mit Festen, Anlässen und Veranstaltungen ist der Brandschutz immer wieder mit Fragen zur Zuständigkeit konfrontiert. Deshalb liess die AGV im Berichtsjahr die Praxis bei der Umsetzung des Brandschutzes bei Grossanlässen im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen überprüfen. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

  • Veranstaltungen ohne ortsfeste Bauten, Anlagen oder Einrichtungen benötigen unabhängig von der Teilnehmendenzahl keine Brandschutzbewilligung.
  • Temporäre Fahrnisbauten sowie Umnutzungen bestehender Bauten mit einer Personenbelegung von mehr als 100 Personen erfordern eine kantonale Brandschutzbewilligung, unabhängig ihrer Nutzungsdauer.
  • Temporäre Umnutzung bestehender Gebäude mit einer Personenbelegung bis und mit 100 Personen erfordern eine kommunale, bei einer Belegung von mehr als 100 Personen eine kantonale Brandschutzbewilligung.
  • Individuelle Schutzkonzepte dürfen anstelle von Standardkonzepten angewendet werden, solange sie gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die jeweils zuständige Brandschutzbehörde. Die Veranstalter haben in Eigenverantwortung dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmenden jederzeit gewährleistet ist. Sie haben für die Veranstaltung als Ganzes wie auch für die einzelnen Räume und Anlagen ein angemessenes Brandschutzkonzept zu erarbeiten.

Diese Erkenntnisse hat die AGV in einem neuen Merkblatt «Temporäre Veranstaltungen» zusammengestellt. Darin sind auch die Themen Feuerwache und Dekoration geregelt. Das neue Merkblatt enthält somit sämtliche Themenbereiche eines Grossanlasses und ist auf der Website der AGV verfügbar: www.agv-ag.ch/praevention/brandschutz/dokumente/.

Kantonale Brandschutzbewilligungen

Die Anzahl der im Berichtsjahr gestellten Gesuche ist gegenüber dem Vorjahr gesunken und liegt leicht unter dem langjährigen Mittel.

Die Bearbeitung einer Bewilligung dauerte im Schnitt 17 Tage (2019: 18 Tage).


Anzahl Gesuche20202019
Bauten, Anlagen und Einrichtungen778884
Feuerungen und Verbrennungsanlagen101123
Total 8791’007

Brandschutzkontrollen

Abnahmekontrollen
Der Vollzug der kantonalen Brandschutzbewilligungen erforderte im Berichtsjahr zahlreiche Abnahmekontrollen. Auch der Kontrollprozess war von den Schutzmassnahmen hinsichtlich der Covid-19-Pandemie betroffen. Während der «ausserordentlichen Lage» konnten keine Brandschutzkontrollen durchgeführt werden, sie erfolgten erst wieder ab Mitte Juni 2020. Trotz grossen Anstrengungen konnte am Ende das Niveau der Vorjahre nicht ganz erreicht werden.

Anzahl Abnahmekontrollen20202019
Baulich7371’177
Sprinkleranlagen34117
Brandmeldeanlagen54133
Blitzschutzsysteme94167
Total9191’594

Periodische Kontrollen
Bei der periodischen Feuerschau kontrollieren Fachleute der AGV regelmässig die Sicherheit der Bauten. Die Brandschutzinspektoren kontrollieren dabei primär die Massnahmen für den Personenschutz. Die Kontrollintervalle variieren je nach Nutzung der Gebäude, betragen jedoch maximal zehn Jahre.

Aufgrund der «ausserordentlichen Lage» konnten weniger periodische Kontrollen als im Vorjahr durchgeführt werden.

Anzahl periodische Kontrollen20202019
Baulich9798
Sprinkleranlagen618
Blitzschutzsysteme6670
Total169186

Beitragszusicherungen

Seit 2011 kann die AGV Beiträge für freiwillig erstellte vorbeugende Brandschutzmassnahmen an Gebäuden leisten.

2020 konnten Beiträge an 9 geplante freiwillige Brandmeldeanlagen zugesichert werden. (2019: 2 freiwillige Brandmeldeanlagen) Anträge für Beiträge an Sprinkleranlagen sind keine eingegangen, wie bereits im Vorjahr.

Summe der zugesicherten Beiträge 20202019
Beiträge in CHF210’44913’095

Beratung der kommunalen Brandschutzbehörden

Die AGV bot auch im Berichtsjahr Beratungen zu Brandschutzfragen im kommunalen Zuständigkeitsbereich an. Den grössten Beratungsbedarf lösten Regelungen von Ausnahmefällen sowie Fragen zu Auslegungen der Brandschutzvorschriften aus, insbesondere bei bestehenden Bauten. Der Aufwand für die Beratungen hat sich trotz der Coronavirus-Pandemie und der sich daraus ergebenden «ausserordentlichen Lage» auf gleich hohem Stand wie letztes Jahr gehalten.

Die AGV engagiert sich aktiv in nationalen Gremien

Die Spezialisten der AGV arbeiteten, wie in den Vorjahren, auch 2020 in den Fachkommissionen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) an neuen, schweizweiten Standards des Brandschutzes. Ausserdem sind die Fachspezialisten des Brandschutzes bei der VKF als Prüfungsexperten für die Prüfungen «Brandschutzfachfrau/-mann mit eidgenössischem Fachausweis», «Brandschutzexpertin/-experte mit eidgenössischem Diplom» und «Sicherheitsbeauftragte/r Brandschutz VKF» tätig.