Die alljährliche Weiterbildung für kommunale Brandschutzbeauftragte und die dafür zuständigen Gemeinderätinnen und -räte war für den September 2020 geplant. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnte sie aber nicht durchgeführt werden. An diesem halbtägigen Seminar hätten über 100 Personen teilgenommen. Die Weiterbildung lebt zu einem grossen Teil vom fachlichen und persönlichen Austausch unter den Teilnehmenden. Unter den geltenden Distanz- und Hygienevorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) war ein solcher Austausch unmöglich.
Um dennoch den Kontakt zu den kommunalen Brandschutzbeauftragten und den zuständigen Gemeinderätinnen und -räten aufrechtzuerhalten, wurde das geplante Themenfeld der Weiterbildung, «Grenzbereiche im Brandschutz – alles geregelt?», im Rahmen von Fachbeiträgen in einem Newsletter veröffentlicht. Inhalt waren die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche, das Abstecken von Interessensgrenzen zu anderen kantonalen Behörden und die AGV-Praxis bei Brandschutzmängeln. Der Versand des Newsletters erfolgte am 5. November 2020 und bildete gleichzeitig die Einführung des neu aufgelegten Präventions-Newsletters.
Trotz der widrigen Umstände und unter Einhaltung der Distanz- und Hygienevorschriften des BAG konnte die AGV 2020 ihr Fachwissen in mehreren Referaten bei Fachverbänden wie der Metall- und der Holzbaubranche sowie bei Lehrgängen für Bauverwalterinnen, Hochbauzeichnern und Gastwirtinnen zur Förderung des Brandschutzes weitergeben.