Seit Ende 2019 bietet die AGV den Gemeinden an, in ihrem Auftrag neue Feuerwehrfahrzeuge zu beschaffen und die Gemeinden und Feuerwehren so vom gesamten Submissionsprozess zu entlasten. Drei Gemeinden haben im Berichtsjahr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und Submissionen, die nach GATT/WTO-Abkommen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, der AGV übertragen. Das grosse Mitspracherecht bei der Finalisierung der Pflichtenhefte zur Ausschreibung schätzen die Feuerwehren sehr. Für die Gemeinden ist es eine grosse administrative Entlastung, dass sie die gesamte Submission mit allen rechtlich relevanten Begleiterscheinungen an die AGV delegieren können.
Fahrzeugbeschaffungen für die Stützpunktfeuerwehren
Die AGV hat bereits im Jahr 2018 erste gemeinsame, baugleiche Fahrzeugbeschaffungen für Gemeinden ausgeschrieben. So wurden in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt sechs schwere Tanklöschfahrzeuge und elf Strassenrettungsfahrzeuge bestellt und ausgeliefert. Die Fahrzeuge haben im Berichtsjahr anlässlich verschiedener Einsätze bereits ihr Potenzial unter Beweis gestellt. Am 8. Juni 2020 konnte die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) in Möriken die beiden Fahrzeugtypen in Augenschein nehmen und sich eingehend über die gemeinsame Beschaffung informieren.
Brandschutzbekleidung
Teil der Optimierung im Bereich Feuerwehr-Beschaffungswesen ist auch die Beschaffung von Brandschutzbekleidung. Dafür war eine Anpassung des Gebäudeversicherungs- und des Feuerwehrgesetzes nötig. Am 8. Dezember 2020 hat der Grosse Rat die entsprechende Gesetzesrevision in zweiter Lesung gutgeheissen. Die vier Submissionen für Logistikpartner, Brandschutzjacken und -hosen, Brandschutzhandschuhe und –stiefel konnten erfolgreich durchgeführt werden. Insgesamt wurden 45 Angebote eingereicht und bis Ende 2020 ausgewertet.
Die fünf geeignetsten Brandschutzjacken und -hosen werden zu Beginn des Jahres 2021 durch die Empa St. Gallen unter Laborbedingungen eingehend geprüft. Die drei Brandschutzjacken und -hosen, die durch die Empa am besten bewertet werden, sowie die Brandschutzhandschuhe und -stiefel werden alsdann durch 21 Testpersonen aus dem Instruktorenkorps der AGV und Vertretern des Aargauischen Feuerwehrverbands (AFV) ausgiebig in Realsituationen getragen, beurteilt und bewertet. Das aufwendige Auswahlverfahren gewährt für die Feuerwehren im Kanton Aargau, dass qualitativ sehr hochwertiges Ausrüstungsmaterial beschafft wird. Nach der Beschaffung der Brandschutzbekleidung durch die AGV wird sie durch einen Partner zentral gelagert und den Aargauer Feuerwehren gegen ein Entgelt überlassen.
Für die Umsetzung müssen im Jahr 2021 noch die entsprechenden Verordnungen erlassen beziehungsweise angepasst werden, sodass die Änderungen am 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden können und im ersten Quartal 2022 mit dem neuen Mietmodell gestartet werden kann. Die Feuerwehren und Gemeinden erhalten bis Mitte 2021 eine verbindliche Kostenberechnung für ihre Budgetierung 2022.