Unfallversicherung

UNFALLVERSICHERUNG

Das Berichtsjahr war für die Kantonale Unfallversicherung (KUV) durch die Coronavirus-Pandemie mitgeprägt. Es kam zu weniger Unfällen durch Stolpern und Stürzen, weil im Frühjahr durch die «ausserordentliche Lage» die Möglichkeiten für Aktivitäten stark eingeschränkt waren. Covid-19-Erkrankungen von medizinischem Personal werden als Berufskrankheit eingestuft, welche über die Unfallversicherung gedeckt sind. Das bescherte der KUV über 100 Fälle. Weiterhin setzt die KUV auf Prävention: Auch 2020 investierte sie in die Vorsorge gegen Zeckenbisse und in Sicherheitswesten für Kindergartenkinder im Kanton Aargau.

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Die Versicherungsleistungen der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) werden in Kurz- und Langfristleistungen eingeteilt. Unter Kurzfristleistungen werden die Heilungskosten, wie Arzt- und Spitalrechnungen, sowie die Taggeldleistungen zusammengefasst. Rentenzahlungen werden in den Langfristleistungen ausgewiesen.

Bei der KUV waren im Berichtsjahr 21 Institutionen versichert (2019: 20). Diese generierten Prämieneinnahmen in der Höhe von CHF 22.18 Mio. (2019: CHF 20.38 Mio.).

Der KUV sind im Berichtsjahr 1042 Berufsunfälle (2019: 997) und 3065 Nichtberufsunfälle (2019: 3203) gemeldet worden. Es wurden gesamthaft CHF 18.18 Mio. an Versicherungsleistungen erbracht (2019: CHF 18.22 Mio.). In dieser Summe sind auch Leistungen für Unfälle enthalten, die sich vor dem Berichtsjahr ereignet haben, jedoch Leistungen im Berichtsjahr zur Folge hatten.

Im Berichtsjahr fallen die ausserordentlichen Covid-19-Erkrankungen von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegepersonal auf, welche die KUV als Berufskrankheit übernehmen musste. Es wurden bis Ende Berichtsjahr 109 Fälle gemeldet. Die Kosten für diese Berufskrankheiten beliefen sich auf rund CHF 190’000.00.

Im Bereich der Nichtberufsunfälle haben die Stolper- und Sturzunfälle um fast 100 Fälle abgenommen. Dies lässt sich hauptsächlich durch die «ausserordentliche Lage» und die Homeoffice-Situation unter Covid-19 im Frühjahr 2020 erklären. Die Menschen konnten weniger aktiv sein und weniger Sport treiben wegen der Einstellung des Sportbetriebs wie zum Beispiel der Schliessung von Bergbahnen und Fitnesscentern. Es resultierte daher auch ein leichter Rückgang der Sportunfälle. Das Gesamttotal von rund 1’400 Stolper- und Sturzunfällen macht jedoch immer noch rund ein Drittel aller Schadenfälle der KUV aus. Daher ist es wichtig, die Präventionsworkshops weiterzuführen, die in Zusammenarbeit mit der BFU Beratungsstelle für Unfallverhütung angeboten werden.

Schülerunfallversicherung

Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Aargau müssen gegen Unfälle versichert sein, die im Rahmen des Schulbetriebs wie auch auf dem Schulweg passieren. Durch die Schülerunfallversicherung werden Kosten gedeckt, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und allenfalls eine Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz nicht übernehmen. Ebenfalls ist das Risiko eines Todesfalls oder einer Invalidität im Rahmen einer Kapitalversicherung versichert.

Die Gemeinden sind frei in der Wahl des Versicherungsanbieters. Die AGV bietet die Schülerunfallversicherung für eine Prämie von CHF 3.00 pro Schüler und Jahr an. Andere Marktteilnehmer verlangen für dasselbe Produkt im Durchschnitt eine Prämie von CHF 5.00. Bei der AGV sind 120 Verträge platziert (2019: 122). Bei rund 278 Schulen im Kanton Aargau verfügt die AGV in diesem Segment somit über einen Marktanteil von rund 43 Prozent.

Das Gesamttotal der Prämieneinnahmen im Berichtsjahr betrug CHF 170’609.00 (2019: CHF 168’395.00). Total sind 57’514 (2019: 56’846) Schülerinnen und Schüler bei der AGV gegen das Risiko eines Schulunfalls versichert.

In der Schulunfallversicherung verzeichnete die AGV im Jahr 2020 17 Schadenfälle (2019: 19).

Pensionäre

Pensionierte Kantonsangestellte haben die Möglichkeit, bei der AGV eine Pensioniertenunfallversicherung abzuschliessen. Es handelt sich hierbei um eine Ergänzungsversicherung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Leistungen sind pro Schadenfall auf CHF 15’000.00 limitiert. 952 Personen besitzen eine solche Police bei der AGV (2019: 903 Personen). Die Jahresprämie beträgt wie bereits im Vorjahr CHF 96.00 pro Person. Das Prämienvolumen im Berichtsjahr betrug CHF 91’392.00 (2019: CHF 86’688). 2020 wurden der KUV 28 neue Schadenfälle gemeldet (2019: 25), die mit einer Gesamtschadensumme von CHF 36’015.00 zu Buche schlugen (2019: CHF 16’207.00).

Renten

Die AGV hatte im Berichtsjahr 114 aktive Rentenfälle (2019: 114) mit einem jährlichen Rentenbetrag von CHF 3.54 Mio. (2019: 3.58 Mio.).

Eine Invalidenrente wird lebenslang zugesichert. Bei Festsetzung der Rente muss das dafür erforderliche Kapital gesamthaft rückgestellt werden. Bei der Berechnung dieses Kapitals sind der Zins- und der Zinseszinseffekt zu berücksichtigen. Die Verzinsung des Kapitals lag in der Vergangenheit je nach Rentenfestsetzungsjahr bei 2 Prozent oder 2.75 Prozent.

Per 1. Januar 2020 wurde der technische Zinssatz für die Berechnung der Kapitalwerte auf 1.5 Prozent gesenkt. Aus diesem Grund benötigte die KUV für die Ausfinanzierung der 114 Renten ein zusätzliches Kapital von CHF 10.3 Mio. Dieses wurde per 31. Dezember 2019 finanztechnisch reserviert und per 1. Januar 2020 aktiviert.

Case Management

Das Case Management der AGV begleitet Personen nach einem schweren Unfall oder bei bleibenden Einschränkungen auf dem Weg der Wiedereingliederung oder der Umschulung. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern, der IV-Stelle und den involvierten Ärztinnen und Ärzten. Im Berichtsjahr hat das Case Management 103 neue Fälle übernommen (2019: 32). Aufgrund des Abgangs zweier Case Managerinnen 2019 konnten weniger Fälle bearbeitet werden. Diese Funktionen konnten aber per 2020 wiederbesetzt werden. Ende Berichtsperiode sind insgesamt 163 Fälle durch die Case Managerinnen der KUV betreut worden.

Regress

Für Schadenfälle mit involvierten haftpflichtigen Dritten wurden im Berichtsjahr insgesamt CHF 0.95 Mio. (2019: CHF 1.30 Mio.) als Regresseinnahmen verbucht.

Prävention

Die im Jahr 2017 erstmals durch die KUV durchgeführten Workshops zum Thema «Stolpern und Stürzen» wurden auch für das Jahr 2020 geplant. Aufgrund der Covid-19-Situation konnte aber nur eine dieser Veranstaltungen stattfinden. Die übrigen Schulungen konnten 2020 nicht durchgeführt werden und wurden auf 2021 verschoben. Die kaum merkliche Abnahme der Schadenfälle zeigt, wie wichtig eine Sensibilisierung der Versicherten für dieses Thema ist.

Seit 2019 beteiligt sich die AGV an den Zeckenimpfungen für die Versicherungsnehmenden. Aufgrund der positiven Resonanz wurde diese Beteiligung auch im Jahr 2020 weitergeführt.

Die seit 2018 andauernde Kooperation mit dem Touring Club Schweiz (TCS) und der Regionalpolizei Aargau wurde 2020 weitergeführt, und die AGV hat sich wiederum mit 50 Prozent an der Finanzierung der Leuchtwesten für die Kindergarten-Kinder im Kanton Aargau beteiligt.