Personelles

Personelles

Die Wahl des neuen Verwaltungsratspräsidenten und eines neuen Mitglieds des Verwaltungsrats sowie die Besetzung von zwei Schlüsselpositionen in der Geschäftsleitung respektive im Generalsekretariat haben das Jahr 2023 geprägt. Zudem führt die AGV für ihre Mitarbeitenden neu eine externe Vertrauensstelle ein.

Zu Downloads hinzufügen Hinzugefügt. Zu den Downloads

Vertrauensstelle

Der Schutz der psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden ist eine gesetzliche Aufgabe aller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Deswegen bietet die AGV neu eine externe Vertrauensstelle an. Die professionelle Stelle berät die Mitarbeitenden bei arbeitsplatzbezogenen Problemen und Konflikten. Sie ist auch die Anlaufstelle bei vermuteten oder tatsächlichen Missständen. Sie zeigt den ratsuchenden Mitarbeitenden Handlungs- und Lösungsoptionen auf, informiert sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten und bietet Hilfe zur Selbsthilfe an. Die Beratungen sind vertraulich und erfolgen aus einer neutralen und unabhängigen Position. Die Vertrauensstelle ersetzt die früher im Personalbereich angegliederte Ombudsstelle.

Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel erreichte 2023 in der Schweiz einen neuen Rekordwert. Insbesondere Stellen für IT-Fachkräfte und ingenieurtechnische Spezialistinnen und Spezialisten waren schwer zu besetzen. Die AGV ist eine attraktive Arbeitgeberin und hat im Jahr 2023 viel in die Gewinnung und die Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern investiert. Durch zahlreiche Massnahmen und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel ein «hybrides Homeoffice-Modell» und damit mehr Autonomie in der Arbeitsgestaltung für alle, ist es der AGV gelungen, gut qualifizierte neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Damit konnte eine gute Basis für die Zukunft geschaffen werden.

Personalbestand

Per 31. Dezember 2023 beschäftigte die AGV 45 öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeiterinnen und 65 öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeiter (2022: 44 und 67). Dies sind 110 Mitarbeitende und 99.70 Vollzeitäquivalente (2022: 111 und 101.85). Auf Basis eines privatrechtlichen Teilzeitmandats arbeiteten 4 externe Schadenexpertinnen und 8 externe Schadenexperten für die AGV (2022: 5 und 11), 7 Raumpflegerinnen (2022: 8) sowie 2 Feuerwehrinstruktorinnen und 70 Feuerwehrinstruktoren (2022: 1 und 73). Total beschäftigte die AGV im Berichtsjahr 201 Mitarbeitende, 58 Frauen und 143 Männer (2022: total 209, 58 Frauen und 151 Männer).

Im öffentlich-rechtlichen Anstellungsbereich nahmen im Berichtsjahr 5 Mitarbeiterinnen und 9 Mitarbeiter die Arbeit bei der AGV auf. 3 Mitarbeiterinnen und 5 Mitarbeiter verliessen das Unternehmen. 7 Mitarbeitende liessen sich vorzeitig pensionieren, 1 Mitarbeiter ging in den ordentlichen Ruhestand (2022: 12 Eintritte, 10 Austritte und 2 regu­läre Pensionierungen).

Ende 2023 absolvierten 4 Lernende die erweiterte kaufmännische Grundbildung bei der AGV (2022: 4).

A = Feuerwehr
B = Finanzen
C = Gebäudeversicherung
D = Generalsekretariat (mit VGL)
E = Informatik
F = Prävention

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat tagte an 5 ordentlichen (2022: 4) und 2 ausserordentlichen (2022: 2) Sitzungen. Der Risikoausschuss, der Personalausschuss und der Immobilienausschuss des Verwaltungsrats trafen sich zu insgesamt 14 Sitzungen (2022: 8).

Im Oktober 2023 bestätigte der Regierungsrat sechs bisherige Mitglieder des Verwal­tungsrats für die Amtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024. Als neue Verwaltungsrätin wurde Tina Störmer gewählt. Sie ist Leiterin Stab Direktion und Digitalisierung im Bereich Liegenschaft der Stadt Zürich und bringt Erfahrung im Bereich der digitalen Transformation mit. Für den abtretenden Damian Keller wurde als neuer Verwaltungsratspräsident David Winteler gewählt. Er ist seit dem 1. Oktober 2017 Mitglied des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat hat den bisherigen Vizepräsidenten Lukas Keller in seinem Amt bestätigt.

Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats sind im Vergütungsbericht ausgewie­sen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben im Jahr 2023 eine pauschale Spesenentschädigung von insgesamt CHF 11’500 erhalten (2022: CHF 11’500). Ge­mäss § 5 des Vergütungsreglements der AGV werden der Präsident oder die Präsidentin eines Ausschusses zusätzlich pauschal mit CHF 5’000 entschädigt. Mitglieder von Ausschüssen werden zusätzlich pauschal mit CHF 3’000 entschädigt. Und gemäss § 7 Abs. 2 des Vergütungsreglements werden Zeitaufwände im Rahmen des Verwaltungsratsmandats, die den ordentlichen Aufwand über­steigen, zusätzlich entschädigt. Die zu­sätzlichen Vergütungen gemäss § 5 und § 7 betrugen im Jahr 2023 insgesamt CHF 91’100 (2022: CHF 10’293). Die zusätzlichen Entschädigungen wurden aufgrund ausserordentlicher Arbeiten ausgerichtet; diese ergaben sich im Zusammenhang mit der Führungssituation sowie den Findungskommissionen für den Verwaltungsrat, den Verwaltungsratspräsidenten, den Vorsitzenden der Geschäftsleitung und die Leitung des Generalsekretariats.