Die Mitglieder der Geschäftsleitung üben keine vergleichbaren bezahlten Tätigkeiten aus.
Die AGV setzt sich für Chancengleichheit aller Mitarbeitenden ein und engagiert sich für ein gemeinsames Verständnis von Diversity und Inclusion. Die individuelle Verschiedenheit von Mitarbeitenden erachten wir als einen substanziellen Mehrwert für die Versicherung.
Per 31. Dezember 2023 erfüllt die Zusammensetzung der Geschäftsleitung der AGV die Anforderung von OR 734f nicht, dass 20 Prozent jeden Geschlechts vertreten sein soll. Dies ist auf die langjährige Zugehörigkeit der bestehenden Geschäftsleitungsmitglieder zurückzuführen. Bei der Neubesetzung von Stellen wird versucht, dieser Anforderung gerecht zu werden, jedoch ist dies nicht ausschliessliches Kriterium.