Anhang der Jahresrechnung

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1. Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und der Bewertungsgrundsätze

1.1 Grundsätze der Rechnungslegung

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erstellt die Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den bestehenden Empfehlungen der Fachkommission zur Rechnungslegung (gesamtes Swiss-GAAP-FER-Regelwerk), insbesondere FER Nr. 41 (Rechnungslegung für Gebäudeversicherer) sowie in Übereinstimmung mit dem Gebäudeversicherungsgesetz (SAR 673.100). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Jahresrechnung besteht aus den Sparten Feuer und Elementar (F/E), Gebäudewasser (GW), Intervention (INT) und Prävention (PRÄ).

In der konsolidierten Jahresrechnung wurden spartenübergreifende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenseitig verrechnet.

1.2 Bilanzstichtag

Die Jahresrechnung schliesst auf den 31. Dezember 2023 ab.

1.3 Bewertungsgrundsätze

Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven. Die Bewertungsgrundsätze gelten einheitlich für alle Einzelpositionen der jeweiligen Sparten. Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen, um allfällige Wertbeeinträchtigungen zu identifizieren. Die Beträge in den Tabellen sind alle in tausend Schweizer Franken (TCHF) dargestellt. Dies kann bei der Darstellung von Summentotalen zu Rundungsdifferenzen gegenüber der manuellen Berechnung führen.

1.4 Kapitalanlagen

Wertschriften
Sämtliche Wertschriften werden im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie des Verwaltungsrats durch externe Vermögensverwalter bewirtschaftet. Sie werden zu aktuellen Marktwerten per Bilanzstichtag bilanziert.

Immobilien
Die Immobilien werden nach der Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF) bilanziert. Dabei werden die erwarteten Nettogeldzuflüsse unter Berücksichtigung eines risikogerechten Kapitalisierungszinssatzes ermittelt. Der DCF-Wert wird periodisch neu berechnet. Das selbst genutzte Verwaltungsgebäude an der Bleichemattstrasse 12/14 wird ebenfalls zum DCF-Wert bilanziert.

Hypotheken an Mitarbeitende
Die Hypotheken an Mitarbeitende werden zum Nominalwert bilanziert.

1.5 Beteiligungen

Das anteilige Eigenkapital des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung wird unter den übrigen Finanzanlagen bilanziert, da es sich um keine echte Beteiligung (> 20 %) handelt. Wertveränderungen werden unter dem übrigen betrieblichen Aufwand beziehungsweise Ertrag ausgewiesen. Die AGV verfügt über keine Beteiligungen.

1.6 Übrige Finanzanlagen

Die Darlehen werden zum Nominalwert bilanziert.

Die Bewertung der Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR), die bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) eingezahlt sind, erfolgt zu Nominalwerten, abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen (siehe dazu auch Ziffer 1.17).

1.7 Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, sofern diese die Aktivierungsgrenze von TCHF 100 überschreiten. Davon werden die betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen und dauerhaften Wertminderungen in Abzug gebracht. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geschätzten Nutzungsdauern, die wie folgt definiert sind:

Anlagekategorie
Informatik-Hardware4 Jahre
Informatik-Software4-8 Jahre
Mobiliar und Einrichtungen4-8 Jahre
Übrige Sachanlagen4-8 Jahre
Fahrzeuge4-8 Jahre
Mobile Brandsimulationsanlagen4-8 Jahre
Brandhaus4-8 Jahre

1.8 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die Aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.9 Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder, falls dieser tiefer ist, zum Marktwert.

1.10 Forderungen

Die Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern, Rückversicherern, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt und betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Auf den versicherten Gebäuden besteht bei der fälligen Jahresprämie der Feuer- und Elementarversicherung sowie auf den zwei vorangegangenen Jahren ohne Eintrag im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht mit Vorrang vor allen eingetragenen Belastungen.

1.11 Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bewertet. Sie umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen.

1.12 Eigenkapital

Gewinnreserven
Die Gewinnreserven umfassen die kumulierten Erfolge aus den vergangenen Geschäftsjahren.

Erfolg des Geschäftsjahres abzüglich Ablieferung an Kanton
Diese Position zeigt den Erfolg des laufenden Jahres (Gewinn beziehungsweise Verlust) abzüglich Ablieferung an den Kanton gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz.

§ 44a Gebäudeversicherungsgesetz ist per 1. Januar 2017 in Kraft getreten: Bleibt bei der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben insgesamt ein Jahresüberschuss, sind davon 18 % dem Kanton abzuliefern. Vom Jahresüberschuss können Verluste aus sieben vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung der Überschüsse dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten. Gemäss § 55a Gebäudeversicherungsgesetz können vom Jahresüberschuss gemäss § 44a Verluste erstmals aus dem Geschäftsjahr 2017 und den Folgejahren abgezogen werden. Per 31. Dezember 2023 bestehen TCHF 19’309 verrechenbare Vorjahresverluste, die demzufolge mit dem Gewinn der Gebäudewasserversicherung anteilmässig verrechnet werden.

1.13 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Schaden- und Leistungsrückstellungen
Diese Rückstellungen bilanzieren die gemeldeten Schadenfälle, die einzeln quantifiziert, aber noch nicht abgerechnet werden konnten. Diese Rückstellungen entsprechen einer Schätzung der in Zukunft anfallenden Schadenzahlungen.

Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligung der Versicherten
Rückstellung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Überschussbeteiligung. Diese wird mit der zukünftigen Jahresprämienrechnung verrechnet.

1.14 Nicht versicherungstechnische Rückstellungen

Ferienrückstellung
Hierbei handelt es sich um Ferien- und Gleitzeitsalden von Mitarbeitenden per Bilanzstichtag.

Übrige nicht versicherungstechnische Rückstellungen
Hierunter werden die Rückstellungen für die Nachlaufkosten aus dem Verkauf der Kantonalen Unfallversicherung ausgewiesen.

Rückstellung aus Vorsorgeverpflichtung
Hierbei handelt es sich um die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse aus den vom Verwaltungsrat 2013 und 2019 beschlossenen Abfederungsmassnahmen aufgrund der Umwandlungssatzsenkungen der Personalvorsorge.

Beitragszusicherungen
Darunter fallen die zu erwartenden Verpflichtungen aus Beitragszusicherungen der Sparten Intervention und Prävention.

Erneuerungsfonds Kantonale Feuerwehralarmstelle (KFA)
Gemäss § 10 Abs. 1 lit. a der Interventionsfondsverordnung (IFV) leistet die AGV zwei Drittel an Investitionen der KFA, und einen Drittel tragen die Gemeinden. Mit dem Gemeindeanteil wird der Erneuerungsfonds geäufnet. Dieser ist für mittelfristig notwendige Systemerneuerungen reserviert.

1.15 Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.16 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmenden, Rückversicherern, dem Kanton, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt. Die Verbindlichkeit gegenüber den Versicherungsnehmenden beinhaltet die bereits im Jahr 2023 bezahlten Prämien der im November 2023 in Rechnung gestellten Jahresrechnung 2024.

1.17 Personalvorsorgeverpflichtungen

Die Mitarbeitenden sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Ruhestand, Todesfall oder Invalidität bei der APK versichert. Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der APK werden zu Nominalwerten entweder unter Forderungen übrige Dritte oder Verbindlichkeiten übrige Dritte bilanziert.

Arbeitgeberbeitragsreserven oder vergleichbare Posten werden im Umfang des wirtschaftlichen Nutzens zu Nominalwerten unter den übrigen Finanzanlagen aktiviert (siehe Ziffer 1.6).

2. Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Qualitätssicherungssystem (IQS)

Im Allgemeinen versteht man unter Corporate Governance die Gesamtheit der Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Corporate Governance beinhaltet jedoch mehr als rein organisatorische Massnahmen im Führungsbereich. Gemeinsam mit Risikomanagement und Internem Qualitätssicherungssystem (IQS) bildet sie einen integralen Bestandteil ganzheitlicher Unternehmensführung, insbesondere im Versicherungsbereich. Wie jede Versicherung setzt sich auch die AGV mit folgenden Risiken auseinander:

  • Versicherungstechnische Risiken
  • Anlagerisiken
  • Operationelle Risiken
  • Umfeldrisiken

Versicherungstechnische Risiken in der Gebäudeversicherung ergeben sich aus dem gesetzlichen und vertraglichen Leistungsanspruch der Kundinnen und Kunden, das heisst, wenn ein von der AGV versichertes Ereignis eintritt. Die Unsicherheit zukünftiger Erträge und Wertveränderungen von Wertschriften und Immobilien bilden das Anlagerisiko. Operationelle Risiken liegen in der Abwicklung ordentlicher Geschäftsprozesse. Risiken, die ausserhalb des Entscheidungsbereichs des Unternehmens liegen, stellen Umfeldrisiken dar.

Beim IQS geht es darum, Fehler zu vermeiden, die sich im Rahmen der ordentlichen Geschäftsabläufe und ‑prozesse ergeben können, und allfällige Schwachstellen zu beheben. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschäftigen sich regelmässig mit den verschiedenen Risiken der einzelnen Versicherungssparten (Feuer und Elementar, Gebäudewasser). Für die Beurteilung und Begrenzung von operationellen Risiken wurde im Berichtsjahr das IQS sowohl intern als auch durch die externe Revision überprüft. Die externe Revisionsstelle bestätigt in Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Einzelne Verbesserungsvorschläge werden laufend geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

Sämtliche identifizierten Risiken werden in einem umfassenden Risikoreporting erfasst. Damit wird der Risikomanagementprozess der Identifikation, Quantifizierung, Überwachung und Steuerung aller wesentlichen Risiken dokumentiert.

Am 18. März 2015 hat der Regierungsrat eine Richtlinie zur Aufsicht über die AGV beschlossen. Diese bezweckt, eine gegenüber den privaten Versicherungen vergleichbare Aufsicht zur wirksamen Kontrolle der finanziellen Risiken der AGV zu gewährleisten. Was die AGV seit mehreren Jahren bereits praktiziert hatte, wurde im Rahmen eines formellen Erlasses festgehalten. Der Erlass dieser Richtlinie wurde durch die AGV angeregt, um zu dokumentieren, dass für die kantonale Aufsicht über die AGV ähnliche Standards wie bei der Bundesaufsicht über die Privatassekuranz gelten. Die Aufsichtsrichtlinie wurde per 1. Oktober 2017 vom Regierungsrat teilrevidiert, um sie dem geänderten Revisionsaufsichtsgesetz des Bundes anzupassen.

Die versicherungstechnischen Berechnungen für die erforderlichen Rückstellungen und Reserven werden durch einen externen verantwortlichen Aktuar durchgeführt. Diese wiederum werden gemäss § 32 Abs. 2 Gebäudeversicherungsgesetz durch die externe Revisionsstelle überprüft und das Ergebnis wird im Revisionsbericht festgehalten. Damit können sich der Verwaltungsrat und die Aufsichtsorgane darauf verlassen, dass die Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Risikofähigkeit auf modernsten quantitativen und versicherungsaufsichtsrechtlich anerkannten Methoden basieren.

3. Erläuterungen zur konsolidierten Bilanz

3.1 Kapitalanlagen

31.12.202331.12.2022
Liquide Mittel, Geldmarktanlagen, Marchzinsen bei den Mandaten4251’102
Obligationen Schweizer Franken478’673462’686
Obligationen Fremdwährung243’121192’768
Aktien Schweiz72’25969’867
Aktien Ausland273’756231’631
Aktien Ausland Small Cap43’97042’041
Aktien Emerging Markets30’92131’479
Immobilien194’318190’955
Hypotheken an Mitarbeitende9090
Bilanzwert1’337’5331’222’620

Aufgeteilt auf die verschiedenen Sparten ergeben sich folgende Werte für die Kapitalanlagen:

31.12.202331.12.2022
Feuer und Elementar1’190’421 1’059’021
Gebäudewasser115’799 128’588
Interventionsfonds 31’312 34’239
Unfallversicherung UVG * -694
Unfallversicherung Schüler *-80
Total1’337’533 1’222’620

* Liquide Mittel

Fremdwährungspositionen innerhalb der Kapitalanlagen werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.

3.2 Übrige Finanzanlagen

Es bestehen folgende Anteile am Erdbebenpool in der Sparte Feuer und Elementar:

Anteil Erdbebenpool 2023AnteilsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung 13.61 %29’103
Anteil Erdbebenpool 2022BeteiligungsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung13.64 %27’835

Arbeitgeberbeitragsreserven

Unter den übrigen Finanzanlagen werden auch die Aktiven aus AGBR ausgewiesen. Zur Ausfinanzierung der Wertschwankungsreserven der APK wurde per 1. Januar 2008 eine AGBR zur Absicherung der Wertschwankungsreserven eingezahlt. Aufgrund der Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung per 31. Dezember 2008 wurde diese in eine AGBR bei Unterdeckung umgewandelt. Sie ist mit einem Verwendungsverzicht belegt und wird nicht verzinst. Eine Rückumwandlung in eine AGBR zur Absicherung der Wertschwankungsreserven ist erst möglich, wenn der Deckungsgrad ohne Hinzurechnung der AGBR bei Unterdeckung auf über 100 % steigt.

Der Grosse Rat hat am 29. August 2023 beschlossen, dieses Dekret per 1. Januar 2024 aufzuheben, womit diese AGBR vollumfänglich der APK zugewiesen wird und die TCHF 8’258 per 31. Dezember 2023 aufgelöst wurden.

In den Jahren 2013 und 2019 wurden zusätzliche AGBR eingezahlt, um die Folgen der Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern. Diese AGBR werden ordentlich verzinst (Zinssatz 2023: 0.25 %; 2022: 0 %).


Arbeitgeberbeitrags-reserven (AGBR) 2023Nominal-wert 31.12.2023Verwendungs-verzicht 31.12.2023Nettobetrag 31.12.2023Bildung pro 2023Nettobetrag 31.12.2022Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2023Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2022
Vorsorgeeinrichtung1’57801’57801’96300
Total1’57801’57801’96300
Arbeitgeberbeitrags-reserven (AGBR) 2022Nominal-wert 31.12.2022Verwendungs-verzicht 31.12.2022Nettobetrag 31.12.2022Bildung pro 2022Nettobetrag 31.12.2021Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2022Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2021
Vorsorgeeinrichtung10’221-8’2581’96302’09500
Total10’221-8’2581’96302’09500

Der Nettobetrag von TCHF 1’578 dient der Sicherstellung der durch den Verwaltungsrat 2013 bzw. 2019 beschlossenen Abfederungsmassnahmen für Umwandlungssatzsenkungen der APK.

Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und VorsorgeaufwandSchätzung Über- / Unter-deckungWirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2023Wirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2022Veränderung zum VJ des wirtschaftlichen AnteilsBezahlte Beiträge 2023Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2023Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2022
Vorsorgepläne ohne Über- / Unterdeckung0000000
Vorsorgepläne mit Überdeckung00001’6541’6541’758
Vorsorgepläne mit Unterdeckung0000000
Total00001’654 1’654 1’758
Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und VorsorgeaufwandSchätzung Über- / Unter-deckungWirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2022Wirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2021Veränderung zum VJ des wirtschaftlichen AnteilsBezahlte Beiträge 2022Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2022Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2021
Vorsorgepläne ohne Über- / Unterdeckung0000000
Vorsorgepläne mit Überdeckung00001’7581’7581’901
Vorsorgepläne mit Unterdeckung000000
Total00001’758 1’758 1’901

3.3 Sachanlagen

Es sind folgende Sachanlagen vorhanden:

2023HardwareMBAAtemschutzBrandschutzbekleidungTotal
Bilanzwert am 1. Januar 202362632 164 0859
Anschaffungswerte 1. Januar 2023269632 274 01’175
Zugänge194 1’155 011’350
Abgänge00000
Anschaffungswerte 31. Dezember 2023463 1’787 2731 2’525
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 2023207 0110 0 317
Abschreibung planmässig111 0550165
Abschreibung ausserplanmässig00000
Abgänge00000
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 2023318 0165 0482
Bilanzwert am 31. Dezember 2023146 1’787 109 12’043
2022HardwareMBAAtemschutzBrandschutzbekleidungTotal
Bilanzwert am 1. Januar 202213002180348
Anschaffungswerte 1. Januar 202226902730542
Zugänge063210633
Abgänge00000
Anschaffungswerte 31. Dezember 202226963227401'175
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 20221390550194
Abschreibung planmässig680550123
Abschreibung ausserplanmässig00000
Abgänge00000
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 202220701100317
Bilanzwert am 31. Dezember 2022626321640859

3.4 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.5 Vorräte

Hierbei handelt es sich um Löschschaum in der Sparte Intervention.

3.6 Forderungen

Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Forderungen31.12.202331.12.2022
Versicherungsnehmer3001’321
Übrige Dritte3’04611’077
davon
- Verrechnungssteuer2’049 10’097
- Regresse403436
- übrige594544
Total3'34612’398

3.7 Flüssige Mittel

Aufgrund des Versands der Jahresprämienrechnung 2024 an die Versicherten der Sparten Feuer und Elementar sowie Gebäudewasser im November 2023 wurden wie im Vorjahr grosse Vorauszahlungen geleistet.

3.8 Eigenkapital

Gemäss § 44 Gebäudeversicherungsgesetz sind die verschiedenen Versicherungssparten, namentlich obligatorische und freiwillige Sparten sowie durch Dekret übertragene Zusatzaufgaben, selbsttragend zu führen. Nachfolgend ist das konsolidierte Eigenkapital von TCHF 1’263’352 (Vorjahr: TCHF 1’209’137) auf die einzelnen Sparten aufgeteilt.

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Feuer und Elementar:
Das Eigenkapital per Ende Jahr entspricht dem sogenannten risikotragenden Kapital (RTK). Dieses RTK steht dem Mindestkapital gegenüber. Das Mindestkapital entspricht dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 200 Jahren zu erwarten ist. Ein solches Sicherheitsniveau ist eher vorsichtig bemessen, entspricht aber einem Standard, der von einigen Gebäudeversicherungen sowie vom IRV ähnlich angewandt wird. Das Mindestkapital wird per Bilanzstichtag jährlich neu berechnet. Aufgrund der Schadenerfahrung, einer Änderung des Rückversicherungsprogramms oder von aktualisierten Risikokennzahlen für die Finanzmärkte kann das Mindestkapital zum Teil markant schwanken. Die Ausgleichsreserven dienen dazu, solche Schwankungen des Mindestkapitals, Wertschwankungen der Kapitalanlagen und schlechte Schadenverläufe auszugleichen sowie die Eventualverbindlichkeiten abzudecken.

Feuer und Elementar31.12.202331.12.2022
Mindestkapital740’300 658’700
Ausgleichsreserven392’391 433’175
Risikotragendes Kapital1’132’691 1’091’875

Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten:

Feuer und Elementar31.12.202331.12.2022
Nachschusspflicht Interkantonaler Rückversicherungsverband (Anhang 7.1)28’28825’980
Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar (Anhang 7.2)15’92315’681
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (Anhang 7.3)57’61057’138
Nuklearpool (Anhang 7.4)49’80349’608
Eventualverbindlichkeiten151’624148’407

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Gebäudewasser:
Das Eigenkapital per Ende Jahr entspricht dem RTK. Dieses RTK steht dem Mindestkapital gegenüber. Das Mindestkapital entspricht dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 100 Jahren zu erwarten ist. Dieses Risikomass entspricht den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht für die Privatassekuranz. Aufgrund der mangelnden Diversifikationsmöglichkeiten wird diese Vorgabe verdoppelt. Das Mindestkapital wird per Bilanzstichtag jährlich neu berechnet.

Gebäudewasser31.12.202331.12.2022
Mindestkapital70’000 67’000
Ausgleichsreserven21’256 16’785
Risikotragendes Kapital91’256 83’785

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Intervention:
Für den Interventionsfonds wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung der Wertschwankungen der Kapitalanlagen sowie von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Interventionsfonds31.12.202331.12.2022
Ausgleichsreserven28’17026’478
Eigenkapital28’17026’478

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Prävention:
Für den Präventionsfonds wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Präventionsfonds31.12.202331.12.2022
Ausgleichsreserven11’2356’999
Eigenkapital11’2356’999

3.9 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2023F/EGWTotal
Schaden- und Leistungsrückstellungen (brutto)60’54237’76198’303
Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligung der Versicherten48’123048’123
Total Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)108’66537’761146’426
Anteil Rückversicherer an den Schaden- und Leistungsrückstellungen-7’993-1’126-9’119
Total versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung100’67236’635137’307
31.12.2022F/EGWTotal
Schaden- und Leistungsrückstellungen (brutto)55’78635’11690’902
Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligung der Versicherten000
Total Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)55’78635’11690’902
Anteil Rückversicherer an den Schaden- und Leistungsrückstellungen-15’295-2’128-17’423
Total versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung40’49032’98973’478

3.10 Nicht versicherungstechnische Rückstellungen

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2023F/EGWINTPRÄUVG*Total
Stand am 1. Januar 20232’250 107 5’000 2’289 3’068 12’716
Bildung55 16 5’001 1’310 06’382
Verwendung528 43 3’521 1’051 51 5’195
Auflösung0059 154 0214
Bilanzwert am 31. Dezember 20231’777 80 6’421 2’394 3’017 13’690
2022F/EGWINTPRÄUVGTotal
Stand am 01. Januar 20222’402805’2372’4793’06113’259
Bildung134774’5591’2115986’578
Verwendung286504’3381’4815306’684
Auflösung00458-8061438
Bilanzwert am 31. Dezember 20222’2501075’0002’2893’06812’716

* UVG: Auf den 1. Januar 2022 wurden die Aktivitäten der beiden Sparten Unfallversicherung UVG und Unfallversicherung Schüler an die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG übertragen. In diesem Zusammenhang wurde 2022 das per 31. Dezember 2021 ausgewiesene Eigenkapital der beiden Sparten von TCHF 79’583 an den Kanton überwiesen.

Um die Abwicklung der Nachlaufkosten sicherzustellen, wurde eine Restrukturierungsrückstellung von TCHF 3’000 gebildet, deren Restbetrag nach finaler Abwicklung ebenfalls an den Kanton ausbezahlt wird.

3.11 Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.12 Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten sind die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden pendenten Rechnungen sowie die Gewinnablieferung an den Kanton erfasst. Diese berechnet sich gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz und setzt sich wie folgt zusammen:

2023F/EGWTotal
Gewinnablieferung1’00001’000
2022F/EGWTotal
Gewinnablieferung000

4. Erläuterungen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

Die konsolidierte Erfolgsrechnung zeigt das Ergebnis über alle Sparten.

4.1 Nettoprämien

Der Prämientarif blieb in den Sparten Feuer und Elementar sowie Gebäudewasser im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Zürcher Index der Wohnbaupreise stieg 2022 im Vergleich zum Vorjahr und führte zu einer Erhöhung von 6.7 % seit der Anpassung 2021. Damit wurde die Grenze von 2 % für die Anpassung der Versicherungswerte überschritten, was zu einer Versicherungswerterhöhung für das Prämienjahr 2023 führte.

4.2 Rückversicherung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

Rückversicherung20232022
Prämien Feuer3’6843’297
Prämien Elementar13’34312’355
Überschussbeteiligung IRV00
Einlage Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung3’8983’754
Total20’92619’406

4.3 Schaden- und Leistungsaufwand für eigene Rechnung und Überschussbeteiligung

Die Schadenaufwendungen Feuer waren im Vorjahr geprägt durch den Brand in Spreitenbach, wobei die Rückversicherungsdeckung zum Tragen kam. Die Elementarschäden waren unter dem durchschnittlich erwarteten Schaden. In der Gebäudewasserversicherung lagen die Schadenaufwendungen auf Vorjahresniveau.

Aufgrund der tiefen Schadenbelastung 2022 sowie des hohen Niveaus des risikotragenden Kapitals hat der Verwaltungsrat beschlossen, in der obligatorischen Versicherung Feuer und Elementar eine Prämienrückvergütung von 50 % auf die Prämienrechnung 2024 zu gewähren. Dies entspricht einem Betrag von rund TCHF 48'123, der dem Geschäftsjahr 2023 belastet wurde.

Der Schaden- und Leistungsaufwand für eigene Rechnung und die Überschussbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen:

2023F/EGWUVGSchülerTotal
Bezahlte Schäden und Leistungen-39’914 -22’750 00 -62’664
Regresse656 71 00727
Veränderung der Schaden- und Leistungsrückstellungen-4’756 -2’645 00-7’401
Total Schaden- und Leistungsaufwand (brutto)-44’014 -25’324 00-69’338
Veränderung Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligung der Versicherten-48’123 000-48’123
Bezahlte Überschussbeteiligung00000
Total Überschussbeteiligungsaufwand-48’123 000-48’123
Anteile Rückversicherer an bezahlte Schäden und Leistungen7’9150007’915
Veränderung Anteile Rückversicherer an versicherungstechnischen Rückstellungen-7’302-1’002008’304
Total Anteile Rückversicherer an Schaden- und Leistungsaufwand613 1’002 00-389
Total Schaden und Leistungsaufwand auf eigene Rechnung-91’524 -26’326 00-117’850
2022F/EGWUVGSchülerTotal
Bezahlte Schäden und Leistungen-49’385 -25’137 -114’935 -597 -190’053
Regresse6’030 86 006’116
Veränderung der Schaden- und Leistungsrückstellungen14’068-709114’935597 128’891
Total Schaden- und Leistungsaufwand (brutto)-29’287 -25’759 00-55’046
Veränderung Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligung der Versicherten40’000 00040’000
Bezahlte Überschussbeteiligung-41’747 000-41’747
Total Überschussbeteiligungsaufwand-1’747000-1’747
Anteile Rückversicherer an bezahlte Schäden und Leistungen-3’854 000-3’854
Veränderung Anteile Rückversicherer an versicherungstechnischen Rückstellungen9’212 -183 009’029
Total Anteile Rückversicherer an Schaden- und Leistungsaufwand5’358 -183 005’175
Total Schaden und Leistungsaufwand auf eigene Rechnung-25’676 -25’943 00-51’619

4.4 Solidaritätsausgleich

Der Sommer 2023 war gezeichnet durch den Unwetterschaden in La Chaux-des-Fonds. Aufgrund des Solidaritätsprinzips der in der IRG zusammengeschlossenen Gebäudeversicherungen (siehe Ziffer 7.2) trägt die AGV TCHF 1’115 (Vorjahr: TCHF 554) an den Schäden mit. Die Vorjahresbelastung geht auf die Nachreservierung aus den Unterwetterschäden 2021 zurück.

4.5 Übriger betrieblicher Ertrag

Diese Position beinhaltet diverse kleinere Erträge, darunter Einnahmen für Auskünfte über Versicherungswerte, Begründung von Stockwerkeigentum und Mieteinnahmen des AGV-Saals. Im Berichtsjahr enthalten ist der Betrag von TCHF 1’268 (Vorjahr: TCHF 1’073) im Zusammenhang mit der Veränderung des Beteiligungswerts des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung.

4.6 Ergebnis aus Kapitalanlagen

Die Jahresperformance der Kapitalanlagen beträgt 6.2 % (Vorjahr: -11.0 %).

Das Ergebnis aus Kapitalanlagen setzt sich wie folgt zusammen:

2023ErtragAufwandErfolg
Wertschriften 82’801 6’942 75’860
Immobilien10’041 3’231 6’810
Hypotheken an Mitarbeitende2 02
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen92’844 10’172 82’672
2022ErtragAufwandErfolg
Wertschriften 14’281155’806-141’525
Immobilien9’5902’4737’117
Hypotheken an Mitarbeitende303
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen23’873158’278-134’405

Wertschriften

Erfolg aus Wertschriften20232022
Zins- und Dividendenerträge13’537 14’105
Realisierte Kursgewinne auf Wertschriften4’728 0
Unrealisierte Gewinne auf Wertschriften64’536 175
Ertrag82’801 14’281
Zinsaufwand-19-3
Realisierte Kursverluste auf Wertschriften0-3’425
Unrealisierte Verluste auf Wertschriften-5’873 -150’551
Aufwand für die Kapitalverwaltung-1’049 -1’827
Aufwand-6’942 -155’806
Erfolg75’860 -141’525

Immobilien

Erfolg aus Immobilien20232022
Ertrag aus Immobilien9’561 9’590
Ertrag aus Veränderung DCF-Wert480 0
Ertrag10’041 9’590
Aufwand aus Immobilien-2’024 -1’799
Sanierungen / Erneuerungen-1’147 -88
Aufwand aus Veränderung DCF-Wert-60 -585
Aufwand-3’231 -2’473
Erfolg6’810 7’117

Hypotheken an Mitarbeitende

Erfolg aus Hypotheken an Mitarbeitende20232022
Ertrag aus Hypotheken an Mitarbeitende23
Erfolg23

4.7 Nettoprämien Wasserversicherung

In der Sparte Gebäudewasser wird seit dem 1. Januar 2015 auf die Prämie ein Rabatt von 15 % gewährt, sofern die Versicherten in den vorangegangenen drei Jahren keine Versicherungsentschädigung erhalten haben. Der Schadenfreiheitsrabatt des Jahres 2023 beträgt TCHF 4’302 (Vorjahr: TCHF 4’059) und ist in der Position Nettoprämien für eigene Rechnung sowie in der Berechnung des Mindestkapitals (Anhang 3.8) berücksichtigt.

5. Ergänzende Angaben

5.1 Verpfändete Aktiven

Es sind wie im Vorjahr keine verpfändeten Aktiven vorhanden.

5.2 Nicht bilanzierte Leasinggeschäfte

Es sind wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasinggeschäfte vorhanden.

5.3 Mietverbindlichkeiten

Es bestehen keine externen Mietverbindlichkeiten.

5.4 Personalvorsorge

Per 31. Dezember 2023 beträgt die Verpflichtung TCHF 0 (Vorjahr: TCHF 10). Der Vorsorgeaufwand beträgt TCHF 1’654 (Vorjahr: TCHF 1’758).

Der BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2022 (aktuellster Stand) der APK nach § 44 BVV2 beträgt 98.1 % (Vorjahr: 108.3 %). Dieser Deckungsgrad ist inklusive der AGBR bei Unterdeckung berechnet.

5.5 Honorar der Revisionsstelle

Der Aufwand für Revisionsdienstleistungen beträgt TCHF 59 (Vorjahr: TCHF 61).

6. Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

In der Berichtsperiode wurden keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften getätigt.

7. Eventualverbindlichkeiten

7.1 Interkantonaler Rückversicherungsverband

Gegenüber dem Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) besteht per 31. Dezember 2023 eine statutarische Nachschusspflicht im Betrag von TCHF 28’288 (Vorjahr: TCHF 25’980).

7.2 Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar

Es besteht per 31. Dezember 2023 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) für Grossschäden im Betrag von TCHF 15’923 (Vorjahr: TCHF 15’681); das entspricht 10.45% der gesamten Beitragsverpflichtung.

7.3 Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung

Es besteht per 31. Dezember 2023 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung im Betrag von TCHF 57’610 (Vorjahr: TCHF 57’138).

7.4 Nuklearpool

Die Verpflichtung der AGV gemäss Kapazitätsbestätigung beläuft sich auf total TCHF 9’893. Zusätzlich besteht eine Eventualverpflichtung bei einem Ausfall von am Nuklearpool beteiligten Versicherungen im Betrag von TCHF 39’910.

Insgesamt gibt es die folgenden fünf Anlagen: KKW Leibstadt, KKW Beznau I + II, KKW Mühleberg, KKW Gösgen und Zwischenlager Würenlingen AG. Gesamthaft haftet die AGV per 31. Dezember 2023 mit maximal TCHF 49’803 (Vorjahr: TCHF 49’608).

8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten.