1.1 Grundsätze der Rechnungslegung
Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erstellt die Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den bestehenden Empfehlungen der Fachkommission zur Rechnungslegung (gesamtes Swiss-GAAP-FER-Regelwerk), insbesondere FER Nr. 41 (Rechnungslegung für Gebäudeversicherer) sowie in Übereinstimmung mit dem Gebäudeversicherungsgesetz (SAR 673.100). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Jahresrechnung besteht aus den Sparten Feuer und Elementar (F/E), Gebäudewasser (GW), Intervention (INT) und Prävention (PRÄ).
In der konsolidierten Jahresrechnung wurden spartenübergreifende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenseitig verrechnet.
1.2 Bilanzstichtag
Die Jahresrechnung schliesst auf den 31. Dezember 2023 ab.
1.3 Bewertungsgrundsätze
Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven. Die Bewertungsgrundsätze gelten einheitlich für alle Einzelpositionen der jeweiligen Sparten. Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen, um allfällige Wertbeeinträchtigungen zu identifizieren. Die Beträge in den Tabellen sind alle in tausend Schweizer Franken (TCHF) dargestellt. Dies kann bei der Darstellung von Summentotalen zu Rundungsdifferenzen gegenüber der manuellen Berechnung führen.
1.4 Kapitalanlagen
Wertschriften
Sämtliche Wertschriften werden im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie des Verwaltungsrats durch externe Vermögensverwalter bewirtschaftet. Sie werden zu aktuellen Marktwerten per Bilanzstichtag bilanziert.
Immobilien
Die Immobilien werden nach der Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF) bilanziert. Dabei werden die erwarteten Nettogeldzuflüsse unter Berücksichtigung eines risikogerechten Kapitalisierungszinssatzes ermittelt. Der DCF-Wert wird periodisch neu berechnet. Das selbst genutzte Verwaltungsgebäude an der Bleichemattstrasse 12/14 wird ebenfalls zum DCF-Wert bilanziert.
Hypotheken an Mitarbeitende
Die Hypotheken an Mitarbeitende werden zum Nominalwert bilanziert.
1.5 Beteiligungen
Das anteilige Eigenkapital des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung wird unter den übrigen Finanzanlagen bilanziert, da es sich um keine echte Beteiligung (> 20 %) handelt. Wertveränderungen werden unter dem übrigen betrieblichen Aufwand beziehungsweise Ertrag ausgewiesen. Die AGV verfügt über keine Beteiligungen.
1.6 Übrige Finanzanlagen
Die Darlehen werden zum Nominalwert bilanziert.
Die Bewertung der Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR), die bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) eingezahlt sind, erfolgt zu Nominalwerten, abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen (siehe dazu auch Ziffer 1.17).
1.7 Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, sofern diese die Aktivierungsgrenze von TCHF 100 überschreiten. Davon werden die betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen und dauerhaften Wertminderungen in Abzug gebracht. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geschätzten Nutzungsdauern, die wie folgt definiert sind: