Wie in den Vorjahren kontaktierten Spezialistinnen und Spezialisten der Elementarschadenprävention aktiv Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Gebäude in der Vergangenheit schon einen Schaden insbesondere infolge von Hochwasser oder Oberflächenabfluss erlitten haben und einen ungenügenden Schutz aufwiesen. Im Berichtsjahr wurden die Beratungen zudem auf Gebäude ausgeweitet, die bereits grössere Hagelschäden erlitten haben. Ziel ist, diese Gebäude vor weiteren Elementarschäden angemessen zu schützen.
Direkt nach einem Schadenereignis werden Schutzmassnahmen von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern am ehesten als notwendig erachtet und dann auch umgesetzt. So wird die Chance genutzt, kurz nach oder im besten Fall im Zug der Schadenregulierung einen sinnvollen Schutz vor Naturgefahren sicherzustellen. Aber auch bei länger zurückliegenden Schadenfällen zeigt die AGV den Eigentümerinnen und Eigentümern Möglichkeiten auf, ihre Gebäude vor Elementarschäden zu schützen. Die AGV achtet darauf, dass die Massnahmen sowohl technisch geeignet als auch wirtschaftlich sind. Sie kann bis zu 40 Prozent der Kosten für eine Schutzmassnahme übernehmen.
Im Berichtsjahr beurteilten die Spezialistinnen und Spezialisten der Elementarschadenprävention bei 2’257 Gebäuden das Elementarschadenrisiko (2022: 1’407). Wo nötig, empfahlen sie geeignete Objektschutzmassnahmen. In 115 Fällen (2022: 134) gewährte die AGV finanzielle Beiträge für Massnahmen des Objektschutzes, insgesamt CHF 0.64 Mio. (2022: CHF 0.66 Mio.).