Der Grosse Rat hat am 8. Dezember 2020 die Änderung des Brandschutzgesetzes in 2. Beratung ohne Änderungen gegenüber der 1. Botschaft beschlossen. Die hieraus begründeten und zusätzlich notwendigen Anpassungen der Brandschutzverordnung umfassen:
- Harmonisierte Schwellenwerte für die Abgrenzung der Zuständigkeit von kommunalem und kantonalem Brandschutz
- Risikogerechte anstatt generelle Durchführung kantonaler und kommunaler Kontrollen von Bauten und Anlagen
- Liberalisierung des Kaminfegerwesens
An der Sitzung vom 19. Mai 2021 beschloss der Verwaltungsrat der AGV, zukünftig auf die Erhebung von Gebühren für die kantonale Brandschutzbewilligung zu verzichten. Nur noch in Ausnahmefällen, sprich bei ausserordentlichem Aufwand, wird die AGV Gebühren erheben.
Information auf der AGV-Website
Bereits Mitte August hatte die AGV über die bevorstehenden Neuerungen im Brandschutzgesetz (BSG) sowie in der Brandschutzverordnung (BSV) auf ihrer Website informiert. Auf der entsprechenden Unterseite «Revision BSG / BSV» werden die Änderungen per 1. Januar 2022 erläutert.
Online-Kaminfegerliste
Eine weitere Unterseite «Kaminfegerwesen» thematisiert ausführlich die Liberalisierung des Kaminfegerwesens. Hier finden Kaminfegerinnen und -feger, aber auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer spezifische Informationen zum Thema sowie die Online-Kaminfegerliste. Im neu erstellten AGV-Merkblatt «Kaminfegerwesen» mit Publikationsdatum August 2021 werden die Pflichten und Rechte von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern sowie Kaminfegerinnen und -fegern erläutert.
Um im Kanton Aargau als Fachperson für Kaminfegerarbeiten berechtigt zu sein, braucht es seit 1. Januar 2022 den Eintrag in die Kaminfegerliste der AGV. Zur einfachen Anmeldung hat die AGV ein Formular bereitgestellt. Die AGV prüft die Kompetenznachweise der Gesuchstellenden und erteilt bei Erfüllung der Aufnahmekriterien die Befugnis zur Ausübung von Kaminfegerarbeiten im Kanton Aargau. Danach publiziert die AGV die Fachperson und den dazugehörenden Betrieb auf der Online-Kaminfegerliste. Mitte August informierte die AGV den Aargauischen Kaminfegermeister- und den Aargauischen Kaminfegergesellenverband bezüglich der anstehenden Änderungen und der Kaminfegerliste der AGV. Ende Jahr waren in der Kaminfegerliste bereits 45 Betriebe publiziert.