Brandschutz

Brandschutz

Trotz der anhaltenden Coronavirus-Pandemie konnten die Aufgaben im Bereich Brandschutz auch 2021 effizient bewältigt werden. Die Qualität konnte uneingeschränkt auf gutem Niveau gehalten werden, auch aufgrund der weiterhin erfolgreichen Umsetzung der Homeoffice-Strukturen der AGV. Über die Änderungen des Brandschutzgesetzes und der Vollzugserlasse per 1. Januar 2022 informierte die AGV die Betroffenen umfassend über verschiedene Kanäle.

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Vorbereitungen zur Umsetzung des revidierten Brandschutzgesetzes per 1. Januar 2022

Der Grosse Rat hat am 8. Dezember 2020 die Änderung des Brandschutzgesetzes in 2. Beratung ohne Änderungen gegenüber der 1. Botschaft beschlossen. Die hieraus begründeten und zusätzlich notwendigen Anpassungen der Brandschutzverordnung umfassen:

  • Harmonisierte Schwellenwerte für die Abgrenzung der Zuständigkeit von kommunalem und kantonalem Brandschutz
  • Risikogerechte anstatt generelle Durchführung kantonaler und kommunaler Kontrollen von Bauten und Anlagen
  • Liberalisierung des Kaminfegerwesens

An der Sitzung vom 19. Mai 2021 beschloss der Verwaltungsrat der AGV, zukünftig auf die Erhebung von Gebühren für die kantonale Brandschutzbewilligung zu verzichten. Nur noch in Ausnahmefällen, sprich bei ausserordentlichem Aufwand, wird die AGV Gebühren erheben.

Information auf der AGV-Website
Bereits Mitte August hatte die AGV über die bevorstehenden Neuerungen im Brandschutzgesetz (BSG) sowie in der Brandschutzverordnung (BSV) auf ihrer Website informiert. Auf der entsprechenden Unterseite «Revision BSG / BSV» werden die Änderungen per 1. Januar 2022 erläutert.

Online-Kaminfegerliste
Eine weitere Unterseite «Kaminfegerwesen» thematisiert ausführlich die Liberalisierung des Kaminfegerwesens. Hier finden Kaminfegerinnen und -feger, aber auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer spezifische Informationen zum Thema sowie die Online-Kaminfegerliste. Im neu erstellten AGV-Merkblatt «Kaminfegerwesen» mit Publikationsdatum August 2021 werden die Pflichten und Rechte von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern sowie Kaminfegerinnen und -fegern erläutert.

Um im Kanton Aargau als Fachperson für Kaminfegerarbeiten berechtigt zu sein, braucht es seit 1. Januar 2022 den Eintrag in die Kaminfegerliste der AGV. Zur einfachen Anmeldung hat die AGV ein Formular bereitgestellt. Die AGV prüft die Kompetenznachweise der Gesuchstellenden und erteilt bei Erfüllung der Aufnahmekriterien die Befugnis zur Ausübung von Kaminfegerarbeiten im Kanton Aargau. Danach publiziert die AGV die Fachperson und den dazugehörenden Betrieb auf der Online-Kaminfegerliste. Mitte August informierte die AGV den Aargauischen Kaminfegermeister- und den Aargauischen Kaminfegergesellenverband bezüglich der anstehenden Änderungen und der Kaminfegerliste der AGV. Ende Jahr waren in der Kaminfegerliste bereits 45 Betriebe publiziert.

Kaminfegerliste des Kantons Aargau: www.agv-ag.ch/kaminfegerliste

Kaminfegerliste des Kantons Aargau: www.agv-ag.ch/kaminfegerliste

Info-Seminare für Brandschutzbeauftragte der Gemeinden
In den Monaten August und September 2021 informierte die AGV Brandschutzbeauftragte der Gemeinden im Rahmen von Seminaren umfassend über die bevorstehende Gesetzesänderung. Weiterbildungen leben zu einem grossen Teil vom fachlichen und auch persönlichen Austausch unter den Teilnehmenden. Unter dem Motto «Näher beim Kunden» wurden in vier verschiedenen Regionen des Kantons neun Halbtagesseminare durchgeführt. Unter den geltenden Distanz- und Hygienevorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie dem Schutzkonzept der AGV konnten pro Seminar maximal 20 Teilnehmende empfangen werden. Unter dem Titel «Revision Brandschutzgesetz – Was ändert in der Praxis?» standen die Themen Harmonisierung der Schwellenwerte für die Zuständigkeit von Brandschutzbewilligungen, Qualitätssicherung im Brandschutz, risikobasierte Brandschutzkontrollen und Liberalisierung des Kaminfegerwesens im Fokus.

Weiterbildung für kommunale Brandschutzbeauftragte zur Revision Brandschutzgesetz
Die diesjährige Weiterbildung für kommunale Brandschutzbeauftragte und die dafür zuständigen Gemeinderätinnen und -räte fand am 3. November unter dem Titel «Revision Brandschutzgesetz – Alles klar?» statt.

Aufgrund der erwarteten Teilnehmendenzahl von über 100 Personen, der damit einhergehenden Zertifikatspflicht und der engen Platzverhältnisse am Veranstaltungsort fand die Weiterbildung im Berichtsjahr erstmals online statt. Es haben über 80 Personen teilgenommen.

An der Weiterbildung ging es insbesondere darum, den Gemeinden ein Modell für die Umsetzung risikobasierter Brandschutzkontrollen zu präsentieren. Der erste Themenblock beinhaltete die Grundlagen zur Qualitätssicherung im Brandschutz, die Einstufung des Risikobegriffs und die Umsetzung in der Praxis der Brandschutzbehörden. Im zweiten Teil wurde erläutert, was sich zum einen im Kaminfegerwesen ändert und wer wofür zuständig ist, und zum anderen, was sich bei den Feuerungsanlagen ändert und was bestehen bleibt.

Abgerundet wurde diese Online-Weiterbildung mit einem virtuellen «Apéro». In diesem Rahmen kam es in kleinen Gruppen zu weiteren wertvollen Diskussionen.

Info-Brief an die Gemeinden
Die umfassende Information der Gemeinden über die bevorstehende Gesetzesänderung endete mit einem Gemeindebrief im November 2021. Die AGV hat darin die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Änderungen per 1. Januar 2022 zusammengestellt.

Information der Gebäudeeigentümer/-innen mit der Jahresrechnung
Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer wurden mit einem Begleitschreiben zur Jahresrechnung 2022 über die Änderungen des Brandschutzgesetzes und im Besonderen über ihre Eigenverantwortung beim Unterhalt von Feuerungsanlagen informiert.

Arbeitshilfe «Risikobasierte Brandschutzkontrollen» für kommunale Brandschutzbeauftragte
Im Hinblick auf die neuerdings risikobasierten Brandschutzkontrollen publizierte die AGV vor Weihnachten eine Arbeitshilfe für kommunale Brandschutzbeauftragte. Die Empfehlungen zur Umsetzung risikobasierter Brandschutzkontrollen in der Praxis hat die AGV anhand von Risikobeurteilungen und auf Grundlage von Todesfallstatistiken und Erfahrungswerten erarbeitet. Die Arbeitshilfe umfasst eine Empfehlung zu Kontrollintervallen für die entsprechenden Nutzungs- und Gebäudetypen nach § 4 Abs. 1 BSV sowie einen Leitfaden zur Einordnung von Brandschutzmängeln. 

Auch für die risikobasierten Brandschutzkontrollen in der Zuständigkeit der AGV wurden intern die Prozesse und Arbeitsgrundlagen vorbereitet.

Projektierung Online-Portal für die Erfassung der Prüfergebnisse von technischen Brandschutzeinrichtungen
Für Kontrollen von technischen Brandschutzeinrichtungen im Kanton Aargau ist das Vorlegen von Attesten anerkannter Prüfstellen nötig. Im Berichtsjahr projektierte die AGV ein Prüfstellen-Portal, das Anfang 2022 live gehen wird. In diesem Online-Portal werden anerkannte und bei der AGV registrierte Prüfstellen ihre Prüfatteste erfassen können.

Die AGV vermittelt Fachwissen

Trotz der weiter anhaltenden Coronavirus-Pandemie und unter Einhaltung der Distanz- und Hygienevorschriften des BAG konnte die AGV auch 2021 ihr Fachwissen in mehreren Referaten bei Fachverbänden wie der Metall- und der Holzbaubranche sowie an Lehrgängen zur Förderung des Brandschutzes für Bauverwalterinnen und Hochbauzeichner weitergeben.

Lehrgang «Sicherheitsbeauftragte Brandschutz»

Bereits zum neunten Mal führte die AGV den fünftägigen Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte im Brandschutz durch. Das erlangte Grundlagenwissen im Brandschutz dient als Vorbereitung für die Prüfung «Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz VKF» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Erstmals fand der Lehrgang online statt, aufgrund der Coronavirus-Pandemie. Mit 24 Teilnehmenden war der Online-Lehrgang trotz geändertem Format gut besucht. Einen Lehrgang von fünf Tagen mit verschiedenen, auch externen Referierenden online durchzuführen, ist bezüglich Organisation eine Herausforderung. Für die Teilnehmenden war der Online-Unterricht ebenso gewöhnungsbedürftig. Die Online-Umsetzung war dennoch ein voller Erfolg mit sehr guten Rückmeldungen der Teilnehmenden. Auch die virtuellen Gruppenarbeiten, begleitet durch die Referentinnen und Referenten, kamen beim Publikum sehr gut an.

Im Berichtsjahr kein Feuerverbot

In den Monaten Februar bis April des Berichtsjahres kam es im Kanton Aargau zwar nur zu geringen Niederschlagsmengen. Bevor sich die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr aber kritisch entwickelte, sorgten die intensiven Niederschläge im Juli für Entspannung. Im Unterschied zu den Vorjahren war im Berichtsjahr im gesamten Kanton kein Feuerverbot erforderlich.

Rauchwarnsysteme in Altstädten und auf Baustellen

Seit je bergen Altstädte aufgrund der dichten und aneinandergereihten Bauweise ein erhöhtes Brandrisiko. Zudem vermindern die engen Verhältnisse in den Gassen die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr. Der Brandschutz der Gebäude aus früheren Jahrhunderten entspricht meist nicht dem heutigen Stand der Technik. Bei Sanierungen der Gebäude wird zwar oft der Brandschutz im Rahmen der Verhältnismässigkeit verbessert. Die Altstadt bleibt trotz dieser einzelnen Sanierungen ein «Klumpenrisiko».

Die heutige Technik zur Früherkennung von Bränden kann durch eine schnelle Alarmierung der Einsatzkräfte sowie der Bewohnerinnen und Bewohner grössere Schäden an Gebäuden oder Personen verhindern. Brandmeldeanlagen als etablierte technische Massnahmen für die Früherkennung und die automatische Alarmierung der Feuerwehr sind für Wohnbauten aber nicht vorgeschrieben und gelten zudem als aufwendige und kostenintensive Lösung. Als praxistaugliche und kostengünstige Alternative bieten sich hier Rauchwarnsysteme auf freiwilliger Basis an, wie sie in den Kantonen Bern und Luzern bereits Verwendung finden.

Auch auf Baustellen mit grossem Schadenpotenzial erscheinen Rauchwarnsysteme als praktikable Lösung für die Früherkennung und die automatische Alarmierung der Feuerwehr. Denn obwohl Brände auf Baustellen relativ häufig auftreten und je nach Ausbaufortschritt beträchtliche Schäden verursachen, wird in den Brandschutzvorschriften der «Brandschutz auf der Baustelle» nur im Sinne allgemeiner Appelle aufgeführt und somit sehr wenig konkret der Eigenverantwortung der Bauherrschaft übertragen.

Die AGV erarbeitete im Berichtsjahr ein Konzept für die Einführung eines solchen niederschwellig realisierbaren Früherkennungssystems für Brände in Altstädten und auf Baustellen im Kanton Aargau. In einem Pilotprojekt wurde dann ein erstes Rauchwarnsystem in der Altstadt von Aarau realisiert. Im Oktober 2021 wurde die Funktionalität der automatischen Alarmierung im Rahmen einer Feuerwehrübung erfolgreich getestet.

Die AGV wird zukünftig Rauchwarnsysteme empfehlen und die Installation finanziell mit bis zu 40 Prozent der Kosten unterstützen. Die finanzielle Unterstützung und die Aufschaltung der Rauchwarnsysteme erfolgen ausschliesslich in den Altstadtgebieten und auf Baustellen des Kantons Aargau.

Kantonale Brandschutzbewilligungen

Die Zahl der im Berichtsjahr gestellten Gesuche ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen und liegt im langjährigen Mittel.

Die Bearbeitung einer Bewilligung dauerte im Schnitt 17 Tage (2020: 17 Tage).

Zahl der Gesuche20212020
Bauten, Anlagen und Einrichtungen824778
Feuerungen und Verbrennungsanlagen74101
Total 898879

Brandschutzkontrollen

Abnahmekontrollen
Der Vollzug der kantonalen Brandschutzbewilligungen erforderte im Berichtsjahr zahlreiche Abnahmekontrollen. Unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des BAG und der AGV konnten ganzjährig Brandschutzkontrollen durchgeführt werden.

Zahl der Abnahmekontrollen20212020
Baulich824737
Sprinkleranlagen2934
Brandmeldeanlagen2254
Blitzschutzsysteme4494
Total919919

Periodische Kontrollen
Bei der periodischen Feuerschau kontrollieren Fachleute der AGV regelmässig die Sicherheit der Bauten. Die Brandschutzinspektoren kontrollieren dabei primär die Massnahmen für den Personenschutz. Die Kontrollintervalle variieren je nach Nutzung der Gebäude, betragen jedoch maximal zehn Jahre.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnten im Berichtsjahr nur begrenzt Kontrollen von Spitälern und Pflegeheimen (Beherbergungsbetriebe Typ A) durchgeführt werden.

Zahl der periodischen Kontrollen20212020
Baulich8597
Sprinkleranlagen106
Blitzschutzsysteme3266
Total127169

Beitragszusicherungen
Seit 2011 kann die AGV Beiträge für freiwillig erstellte vorbeugende Brandschutzmassnahmen an Gebäuden leisten.

2021 konnten Beiträge an 12 geplante freiwillige Brandmeldeanlagen zugesichert werden (2020: 9 freiwillige Brandmeldeanlagen). Anträge für Beiträge an Sprinkleranlagen sind keine eingegangen, wie bereits in den Vorjahren.

Summe der zugesicherten Beiträge 20212020
Beiträge in Mio. CHF0.190.21

Beratung der kommunalen Brandschutzbehörden

Die AGV bot auch im Berichtsjahr Beratungen zu Brandschutzfragen im kommunalen Zuständigkeitsbereich an. Den grössten Beratungsbedarf lösten Regelungen von Ausnahmefällen, Unterabstände bei Grenzbebauungen sowie Fragen zu Auslegungen der Brandschutzvorschriften aus, insbesondere bei bestehenden Bauten. Der Aufwand für die Beratungen hat sich trotz der Coronavirus-Pandemie auf gleich hohem Stand wie letztes Jahr gehalten.

Die AGV engagiert sich aktiv in nationalen Gremien

Die Spezialistinnen und Spezialisten der AGV arbeiteten, wie in den Vorjahren, auch 2021 in den Fachkommissionen der VKF an neuen, schweizweiten Standards des Brandschutzes. Ausserdem sind die Fachpersonen des Brandschutzes bei der VKF als Prüfungsexpertinnen und -experten für die Prüfungen «Brandschutzfachfrau und ‑mann mit eidgenössischem Fachausweis», «Brandschutzexpertin und ‑experte mit eidgenössischem Diplom» und «Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz VKF» tätig.