- Gemäss § 19 Gebäudeversicherungsgesetz ist der Jahresüberschuss in der Sparte Feuer und Elementar zur Hälfte, aber begrenzt auf eine Million Franken, dem Kanton abzuliefern. Diese Million konnte dem Kanton überwiesen werden.
- Bleibt bei der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben insgesamt ein Jahresüberschuss, sind davon gemäss § 44a Gebäudeversicherungsgesetz 18 Prozent dem Kanton abzuliefern. Aus diesen Sparten hat der Kanton CHF 2.15 Mio. von der AGV erhalten.
Insgesamt lieferte die AGV dem Kanton CHF 3.15 Mio. ab.