Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit» ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert. Dennoch besteht vielerorts, auch in der Schweiz, bis heute ein Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern soll deshalb mit einer staatlichen Massnahme verwirklicht werden. Das revidierte Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgebende, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Unternehmen und Organisationen, die mindestens 100 Arbeitnehmende beschäftigen, sind einem dreistufigen Verfahren unterstellt. Es besteht aus der eigentlichen Lohngleichheitsanalyse, einer externen Überprüfung und der Kommunikation der Ergebnisse.
In einem ersten Schritt mussten die betroffenen Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 die Lohngleichheitsanalyse durchführen. Sie ist alle vier Jahre zu wiederholen, falls die Lohngleichheit nicht eingehalten sein sollte. Ansonsten sind die Unternehmen in Zukunft von der Analysepflicht befreit. Die AGV hat die Lohngleichheitsanalyse mit Abakaba.Check durchgeführt. Abakaba.Check basiert auf dem in der AGV eingesetzten Arbeitsbewertungssystem Abakaba. 239 Personen (Stand Januar 2021) wurden in die Analyse einbezogen, davon 75 Frauen und 164 Männer. Die für die AGV ermittelte geschlechterspezifische Lohndifferenz beträgt 3.6 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Diese Abweichung ist sehr klein, der Einfluss des Geschlechtes auf den Lohn ist sehr gering und innerhalb der Toleranzschwelle von 5 Prozent. Folglich konnte keine systematische Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts festgestellt werden. Die AGV ist zukünftig von der Analysepflicht befreit.
Zu der Abweichung von 3.6 Prozent zu Ungunsten der Frauen tragen folgende Umstände bei:
Das Lebensalter beeinflusst die Löhne in der AGV tendenziell stärker, als das in anderen vergleichbaren Organisationen beobachtbar ist. Die höhere Anzahl älterer Männer wirkt sich daher zu Ungunsten der Frauen aus. Auch tragen Lohnunterschiede, die aus unterschiedlicher Leistungsbeurteilung resultieren, zur Abweichung bei.
Auch die mehrheitlich älteren männlichen Besitzständer aus der Überführung ins Abakaba-System im Jahr 2009 führten zu einem geschlechtsabweichenden Lohn. Diese Mitarbeiter sind aber vom Alter her nahe der Pension, womit sich diese Ungleichheit von selbst über die nächsten Jahre lösen wird.
Das in der AGV verwendete Abakaba-Lohnsystem ist geschlechtsneutral, gerecht und arbeitswissenschaftlich korrekt. Ein Lohnsystem ist gerecht im Sinne des Gleichstellungsgesetzes, wenn der Lohn jeder Person ungeachtet ihres Geschlechts immer nach den gleichen Kriterien festgelegt wird. Diese Kriterien sind im Lohnsystem der AGV pro Funktion hinterlegt. Die massgebenden Kriterien sind das Alter, die Ausbildung sowie die jährliche Leistungsbeurteilung.
In einem zweiten Schritt müssen die Unternehmen bis zum 30. Juni 2022 ihre Analyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Die AGV hat ihr Resultat im Mai 2021 extern revidieren lassen. Die Revision bestätigt, dass die Löhne in der AGV geschlechtsneutral und gerecht sind.
Als Letztes informieren die Unternehmen bis zum 30. Juni 2023 die Mitarbeitenden und das Aktionariat über das Ergebnis der Analyse. Der Verwaltungsrat der AGV wurde an seiner Sitzung vom 17. Juni 2021 über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informiert. Die Information der Mitarbeitenden erfolgt im Frühjahr 2022. Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht wird der Grosse Rat über die Ergebnisse der Analyse informiert.