Personelles

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Die AGV hat im Berichtsjahr eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Sie zeigte auf, dass in der AGV Lohngleichheit herrscht – die Löhne sind geschlechtsneutral und gerecht. Die Corona-Pandemie bestimmte auch 2021 den Arbeitsalltag der AGV. Das Schutzkonzept der AGV war von Beginn weg streng. Dieser Umgang bewährte sich auch im Jahr 2021, und der Betrieb der AGV war immer gewährleistet.

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Lohngleichheitsanalyse

Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit» ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert. Dennoch besteht vielerorts, auch in der Schweiz, bis heute ein Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern soll deshalb mit einer staatlichen Massnahme verwirklicht werden. Das revidierte Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgebende, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Unternehmen und Organisationen, die mindestens 100 Arbeitnehmende beschäftigen, sind einem dreistufigen Verfahren unterstellt. Es besteht aus der ei­gentlichen Lohngleichheitsanalyse, einer externen Überprüfung und der Kommunikation der Ergebnisse.

In einem ersten Schritt mussten die betroffenen Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 die Lohngleichheitsanalyse durchführen. Sie ist alle vier Jahre zu wiederholen, falls die Lohngleichheit nicht eingehalten sein sollte. Ansonsten sind die Unternehmen in Zukunft von der Analysepflicht befreit. Die AGV hat die Lohngleichheitsanalyse mit Abakaba.Check durchgeführt. Abakaba.Check basiert auf dem in der AGV eingesetzten Arbeitsbewertungssystem Abakaba. 239 Personen (Stand Januar 2021) wurden in die Analyse einbezogen, davon 75 Frauen und 164 Männer. Die für die AGV ermittelte geschlechterspezifische Lohndifferenz beträgt 3.6 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Diese Abweichung ist sehr klein, der Einfluss des Geschlechtes auf den Lohn ist sehr gering und innerhalb der Toleranzschwelle von 5 Prozent. Folglich konnte keine systematische Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts festgestellt werden. Die AGV ist zukünftig von der Analysepflicht befreit.

Zu der Abweichung von 3.6 Prozent zu Ungunsten der Frauen tragen folgende Umstände bei:
Das Lebensalter beeinflusst die Löhne in der AGV tendenziell stärker, als das in anderen vergleichbaren Organisationen beobachtbar ist. Die höhere Anzahl älterer Männer wirkt sich daher zu Ungunsten der Frauen aus. Auch tragen Lohnunterschiede, die aus unterschiedlicher Leistungsbeurteilung resultieren, zur Abweichung bei.

Auch die mehrheitlich älteren männlichen Besitzständer aus der Überführung ins Abakaba-System im Jahr 2009 führten zu einem geschlechtsabweichenden Lohn. Diese Mitarbeiter sind aber vom Alter her nahe der Pension, womit sich diese Ungleichheit von selbst über die nächsten Jahre lösen wird.

Das in der AGV verwendete Abakaba-Lohnsystem ist geschlechtsneutral, gerecht und arbeitswissenschaftlich korrekt. Ein Lohnsystem ist gerecht im Sinne des Gleichstellungsgesetzes, wenn der Lohn jeder Person ungeachtet ihres Geschlechts immer nach den gleichen Kriterien festgelegt wird. Diese Kriterien sind im Lohnsystem der AGV pro Funktion hinterlegt. Die massgebenden Kriterien sind das Alter, die Ausbildung sowie die jährliche Leistungsbeurteilung.

In einem zweiten Schritt müssen die Unternehmen bis zum 30. Juni 2022 ihre Analyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Die AGV hat ihr Resultat im Mai 2021 extern revidieren lassen. Die Revision bestätigt, dass die Löhne in der AGV geschlechtsneutral und gerecht sind.

Als Letztes informieren die Unternehmen bis zum 30. Juni 2023 die Mitarbeitenden und das Aktionariat über das Ergebnis der Analyse. Der Verwaltungsrat der AGV wurde an seiner Sitzung vom 17. Juni 2021 über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informiert. Die Information der Mitarbeitenden erfolgt im Frühjahr 2022. Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht wird der Grosse Rat über die Ergebnisse der Analyse informiert.

Umgang der AGV mit der Coronavirus-Pandemie im zweiten Jahr

Seit Anfang 2020 befindet sich die Welt in der Corona-Pandemie. Das Coronavirus prägte auch im zweiten Jahr den Arbeitsalltag in der AGV. Die Mitarbeitenden der AGV arbeiteten weiterhin im Homeoffice, nur für den administrativen Support war eine Minimalbesetzung vor Ort. Meetings fanden als Videokonferenzen statt, und die AGV war für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Die AGV setzte ihr Schutzkonzept – insbesondere Homeoffice, Abstands- und Hygienevorschriften – konsequent um.

Ab Mitte September wurde in der AGV bei Anwesenheit vor Ort ein 3G-Zertifikatsnachweis verlangt. Als die Fallzahlen im November 2021 sprunghaft in die Höhe schnellten, intensivierte die AGV die Schutzmassnahmen und führte im Dezember 2021 die 2G-Regel für die Anwesenheit in Aarau ein.

Das disziplinierte Vorgehen und das strenge Schutzkonzept der AGV in der Pandemie bewährten sich im Berichtsjahr. Das Homeoffice hatte keine negativen Auswirkungen auf die Produktivität. Die Mitarbeitenden arbeiteten engagiert aus den heimischen Büros und natürlich auch vor Ort. Der Betrieb der AGV war jederzeit gewährleistet.

Personalbestand

Per 31. Dezember 2021 beschäftigte die AGV 55 öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeiterinnen und 67 öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeiter (2020: 55 und 68). Dies entspricht 122 Mitarbeitenden und 110.6 Vollzeitäquivalenten (2020: 123 und 111.0). Auf Basis eines privatrechtlichen Teilzeitmandats arbeiteten 7 externe Schadenexpertin­nen und 18 externe Schadenexperten für die AGV (2020: 8 und 20), 7 Raumpflegerinnen (2020: 9) so­wie 1 Feuerwehrinstruktorin und 72 Feuerwehrinstruktoren (2020: 1 und 72). Total beschäftigte die AGV im Berichtsjahr 227 Mitarbeitende, 70 Frauen und 157 Männer (2020: total: 233, 74 Frauen und 159 Männer).

Im öffentlich-rechtlichen Anstellungsbereich nahmen im Berichtsjahr 4 Mitarbeiterinnen und 3 Mitarbeiter die Arbeit bei der AGV auf. 12 Mitarbeiterinnen und 3 Mitarbeiter verliessen das Unternehmen, davon 8 Mitarbeiterinnen und 2 Mitarbeiter wegen der Aufgabe des Geschäftsbereichs Kantonale Unfallversicherung (KUV). 1 Mitarbeiterin und 1 Mitarbeiter liessen sich vorzeitig pensionieren, 1 Mitarbeiter ging in den ordentlichen Ruhestand (2020: 6 Eintritte, 4 Austritte und 3 vorzeitige sowie 0 reguläre Pensionierungen).

Ende 2021 absolvierten folgende junge Menschen eine Berufslehre oder ein Praktikum bei der AGV:

  • 1 Lernender ist in der kaufmännischen Grundbildung mit Berufsmaturität (2020: 1).
  • 5 Lernende sind in der erweiterten kaufmännischen Grundbildung (2020: 2).
  • 1 Studierende der Wirtschaftsmittelschule macht ihr Praktikum bei der AGV (2020: 1).

A = Feuerwehr
B = Finanzen
C = Gebäudeversicherung
D = Generalsekretariat 
E = Informatik
F = Kantonale Unfallversicherung
G = Prävention

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat tagte an 6 ordentlichen (2020: 6) und 2 ausserordentlichen (2020: 0) Sitzungen. Der Risikoausschuss, der Personalaus­schuss und der Immobilienausschuss des Verwaltungsrats trafen sich zu insgesamt 10 Sitzungen (2020: 9). Wegen der Coronavirus-Pandemie fanden die Sitzungen teilweise in Form von Videokonferenzen statt.

Im Oktober 2020 bestätigte der Regierungsrat die sieben bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats für die Amtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021. Damian Keller wurde erneut vom Regierungsrat als Verwaltungsratspräsident bestätigt, und der Verwaltungsrat wählte Lukas Keller als Vizepräsidenten.

Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats sind im Vergütungsbericht ausgewiesen. Im Vergü­tungsbericht müssen die Spesen nicht aufgeführt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben im Jahr 2021 eine pauschale Spesenentschädigung von insgesamt CHF 11’500 erhalten (2020: CHF 11’500). Sitzungsgelder werden keine ausgerichtet. Gemäss § 7 Abs. 2 des Vergütungsreglements der AGV werden Zeitaufwände im Rahmen des Verwaltungsratsmandats, die den ordentlichen Aufwand übersteigen, zusätzlich entschädigt. Die zu­sätzlichen Vergütungen betrugen im Jahr 2021 insgesamt CHF 14’120 (2020: CHF 8’700). Die zusätzlichen Entschädigungen wurden aufgrund der ausserordentlichen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der KUV, dem Immobilienkaufprojekt «Nidfeld» und dem Vorsitz der Jury des Kantonalen Sportförderungspreises ausgerichtet.