Elementarschadenprävention

Elementarschadenprävention

Der Fachbereich Elementarschadenprävention (ESP) konzentrierte sich auch im Jahr 2021 auf seine Kernaufgaben: kostenlose Beratungen und Prüfungen des Überschwemmungsschutzes im Baubewilligungsverfahren. Zudem wurde ein Online-Zugang zu den Karten zur Schadenerfahrung der AGV für Behördenvertreterinnen und ‑vertreter in einem geschützten Bereich eingerichtet. Der Seminarbetrieb war auch 2021 stark durch die Coronavirus-Pandemie beeinflusst, und es konnten weniger Veranstaltungen durchgeführt werden als in den Vorjahren. Und die neue Quicksimulation kann in Fällen mit unklaren Gefällesituationen Klarheit bezüglich Abflusswegen von Wasser bringen.

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Beratungen zu Gebäuden mit erhöhtem Risiko

Die Spezialistinnen und Spezialisten der ESP gehen aktiv auf die Eigentümerschaft von bestehenden Gebäuden zu, die in der Vergangenheit schon mindestens einen Schaden insbesondere infolge Hochwasser oder Oberflächenabfluss erlitten haben und einen ungenügenden Schutz aufweisen. Ziel ist, diese Gebäude vor weiteren Überschwemmungsschäden angemessen zu schützen.

Direkt nach einem Schadenereignis werden Schutzmassnahmen von der Eigentümerschaft am besten angenommen und auch umgesetzt. So wird die Chance genutzt, mit der Schadenregulierung einen sinnvollen Schutz vor Naturgefahren sicherzustellen. Bei länger zurückliegenden Schadenfällen zeigt die ESP der Eigentümerschaft den Weg zu einem tragbaren Risiko auf. Die AGV achtet darauf, dass die Massnahmen technisch geeignet und wirtschaftlich sind. Und sie kann bis zu 40 Prozent der Kosten für eine Schutzmassnahme übernehmen.

Im Berichtsjahr beurteilten die Spezialistinnen und Spezialisten der ESP bei 1’735 Gebäuden das Elementarschadenrisiko (2020: 1’001). Wo nötig, empfahlen sie geeignete Objektschutzmassnahmen. In 127 Fällen (2020: 108) gewährte die AGV finanzielle Beiträge für Massnahmen des Objektschutzes, insgesamt CHF 0.93 Mio. (2020: CHF 0.59 Mio.). 

Storenschutz «Hagelschutz – einfach automatisch»

Das Potenzial von Hagelschäden an Storen ist sehr hoch. Daher bewirbt die AGV das Storenschutzsystem «Hagelschutz – einfach automatisch» und übernimmt bis zu 40 Prozent der Installationskosten. Storen, die mit dem System ausgestattet sind, werden bei einer Hagelwarnung in der Region automatisch eingefahren und je nach System nach Entwarnung wieder in den vorherigen Zustand ausgefahren.

Im Berichtsjahr wurden Beiträge zur Installation von 32 Hagelboxen zugesprochen (2020: 22).

Beiträge an den übergeordneten Hochwasserschutz

Die AGV beteiligt sich gemäss § 10a der Elementarfondsverordnung seit 2016 finanziell an den Kosten von Wasserbauprojekten im Rahmen des übergeordneten Hochwasserschutzes. Die AGV bezahlt 5 Prozent der Investitionskosten von Wasserbauprojekten, die den koordinierten Objektschutz in der Bauzone bezwecken.

Die AGV hat seit 2016 für 39 Projekte Zusicherungen in der Höhe von insgesamt CHF 4.35 Mio. erteilt. Für das Berichtsjahr sind es CHF 0.58 Mio. für 4 Projekte. Die Zahlungen erfolgen nach Abrechnung der Projekte durch die kantonale Verwaltung. Insgesamt hat die AGV bereits CHF 2.91 Mio. an solche Projekte ausgezahlt, 2021 waren es CHF 0.39 Mio.

Guter Schutz für Neu-, An- und Umbauten

Gemäss § 52 des kantonalen Baugesetzes müssen alle Bauten und Anlagen genügend sicher vor Erdbeben, Hochwasser und anderen Naturgefahren sein. Bei Neubauten und bewilligungspflichtigen Nutzungsänderungen sowie Um- und Anbauten in Gefahrengebieten wird ein Nachweis des Überschwemmungsschutzes bei der Baugesuchseingabe gefordert. Die Grundlagen sind die Gefahrenkarte Hochwasser und die Gefahrenhinweiskarte Hochwasser.

Die AGV bietet als kostenlose Dienstleistung die materielle Prüfung des Hochwasserschutznachweises (HWSN) für die Baubewilligungsbehörden an. Bleibt die AGV-Prüfung im Rahmen der Baubewilligung aus, begutachtet die AGV den Überschwemmungsschutz spätestens bei der Anmeldung zur Bauzeitversicherung. Das Formular HWSN ist Bestandteil der Versicherungspolice. Planenden empfiehlt die AGV, bereits in der Konzeptphase den Schutz vor Naturgefahren miteinzubeziehen. Je früher Naturgefahren bei Bauvorhaben einbezogen werden, umso besser können nötige Schutzmassnahmen gestalterisch integriert und Mehrkosten verhindert werden. Die AGV kann beratend beigezogen werden.

Seit 2019 zieht die ESP ausserdem die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss systematisch für ihre Gefährdungsprüfung bei. Diese Gefährdungskarte hat im Kanton Aargau derzeit keine Rechtsverbindlichkeit. Die gängigen Normen verlangen jedoch geeignete Schutzmassnahmen. Versicherungsrechtlich kann die AGV spätestens nach einem Schadenfall nötige und verhältnismässige Schutzmassnahmen verlangen. Daher empfiehlt die AGV, Schutzmassnahmen bereits in die Planung von Neu-, An- und Umbauten miteinzubeziehen. Nachträgliche Massnahmen sind in der Regel teurer und nur schwer ins Gesamtbild einzufügen.

Im Berichtsjahr beurteilten die Spezialistinnen und Spezialisten der ESP 3’987 Gebäudeplanungen im Rahmen von Neu-, An- und Umbauten hinsichtlich ihrer Überschwemmungsgefährdung (2020: 3’826).

Kennzahlen20212020
Bearbeitete Einzelfälle Objektschutz1’7351'001
Beitragszusagen für Objektschutzmassnahmen127108
Beitragszusagen für Objektschutzmassnahmen (Mio. CHF)0.930.59
Beurteilung von Neubauten3’9873'826
Vernehmlassungen bezüglich Zonenplanänderungen6169
Beiträge Wasserbau (Mio. CHF)0.580.27

Die ESP ist in der Ausbildung aktiv

Naturgefahrensicheres Bauen erfordert spezifische Fachkenntnisse. Die AGV bietet daher zielgerichtete Schulungen für Entscheidungsträgerinnen und -träger im Bereich Bau an.

Der Seminarbetrieb war im Berichtsjahr stark durch die Coronavirus-Pandemie beeinflusst. Aufgrund der wenigen Anmeldungen wurden bedeutend weniger Seminare abgehalten. Das strenge Sicherheitskonzept der AGV erlaubte es, die wenigen Seminare vor Ort durchzuführen. Eine Ausnahme gab es: Aufgrund der unsicheren Situation im Frühjahr wurde eine Veranstaltung online abgehalten.

Das Praxisseminar für Bauverwalterinnen und -verwalter «Zwei Werkzeuge, ein Ziel: Gefahrenkarte Hochwasser und Gefährdungskarte Oberflächenabfluss», das 2020 in vier verschiedenen Regionen des Kantons stattfand, stiess auch 2021 noch einmal auf Interesse. Das Seminar wurde einmal durchgeführt (2020: 4).

Für Bauverwalterinnen und -verwalter, die noch kein AGV-Seminar besucht haben oder ihr Wissen auffrischen möchten, bietet die AGV ein Grundlagenseminar an. Es werden die Grundlagen zur Umsetzung des Überschwemmungsschutzes im Baubewilligungsverfahren vermittelt. Im Berichtsjahr wurde 1 Grundlagenseminar durchgeführt (2020: 1 Seminar).

Im Lehrgang «Sicherheitsbeauftragte Brandschutz» der AGV werden angehende Sicherheitsbeauftragte nicht nur im Brandschutz unterrichtet, sondern auch für die Anliegen der Elementarschadenprävention sensibilisiert. Der Lehrgang findet einmal jährlich statt und bereitet die Teilnehmenden auf die Zertifikatsprüfung «Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz VKF» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) vor.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt lädt alljährlich zur Plattform Hochwassermanagement ein, an der sich die Vertreterinnen und Vertreter aller involvierten kantonalen Fachstellen treffen. An der diesjährigen Veranstaltung am 11. November erhielt die AGV Vortragszeit für das Thema «Hagelprävention im Aargau».

Im Kanton Aargau stehen den Regionalen Führungsorganen lokale Naturgefahrenberaterinnen und -berater zur Seite. Sie verfolgen die Wetter- und Gefahrenlage vor Ort und informieren die zuständigen Behörden, wenn eine gefährliche Situation droht. Sie werden also rechtzeitig von sich aus aktiv, bevor ein Ereignis eintrifft. Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz bildet Naturgefahrenberatende der Regionalen Führungsorgane aus. Nach der Grundausbildung findet alle zwei Jahre ein Weiterbildungskurs statt. Die AGV wurde dieses Jahr für ein Fachreferat eingeladen. Im Berichtsjahr wurde der Weiterbildungskurs am 17. November durchgeführt. Die AGV wurde für ein Gastreferat zum Thema «Oberflächenabfluss» eingeladen.


Ausbildung20212020
Seminarteilnehmende77124
Seminare / Veranstaltungen59

Relaunch der Plattform Schutz vor Naturgefahren

Die Informationsplattform zum naturgefahrensicheren Bauen www.schutz-vor-naturgefahren.ch wird von einer für die Schweiz einmaligen Allianz wichtiger Akteure im Bereich Gebäudeschutz getragen: der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen, dem Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Versicherungsverband, dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein sowie dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken.

Die Neulancierung der Informationsplattform ist am 12. Januar 2021 durch die VKF erfolgt. Die AGV hat die Neulancierung nicht nur massgeblich mitgestaltet und -getragen, sondern im Kanton Aargau auch über diverse Kanäle beworben: auf ihrer Website mit einem Newsbeitrag, in einem Gemeindebrief, in einem Artikel im Verbandsmagazin Wohnwirtschaft des HEV Aargau, in diversen Info-Mails an Verbände, in ESP-Seminaren, in der E-Mail-Signatur der Spezialistinnen und Spezialisten der ESP und in den sozialen Medien.

Der neue Naturgefahren-Check auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch zeigt standortgenau, welche Naturgefahren ein Haus gefährden können, und liefert passende Empfehlungen für einen zuverlässigen Schutz. Je nach Wahl des Benutzerprofils ändert der Detaillierungsgrad der Inhalte.

Bleiben Angaben offen, können die Nutzerinnen und Nutzer direkt auf der Plattform Fragen stellen. Diese werden von einem erfahrenen Team aus Naturgefahrenspezialistinnen und ‑spezialisten beantwortet. So wächst die interaktive Seite «Fragen und Antworten» laufend und ergänzt das Gesamtangebot. Wiederkehrende Fragen und wichtige Themen werden neu in einem Blog aufgegriffen.

Im Naturgefahren-Check verlinkte kantonsspezifische Informationen verweisen auf die minimal zu berücksichtigenden gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Vorgaben. Alle Anspruchsgruppen im Kanton Aargau finden auf der kantonalen Landingpage die für ihre Aufgaben wichtigsten Informationen: www.schutz-vor-naturgefahren.ch/ag 

Mit der Neulancierung der Informationsplattform wurden auch zwei neue Flyer herausgegeben: für Bauherrinnen und Gebäudeeigentümer «So schützen Sie sich und Ihr Haus vor Naturgefahren» und für Planerinnen und Architekten «Naturgefahrensicher planen und bauen». Sie lösen die Vorgängerversionen «So gehen Sie als Bauherr vor» und «Das können Sie als Gebäudeeigentümer tun» ab.

AGV-WebGIS – Online-Gefährdungsübersicht der AGV

2018 hat die AGV die Gemeinden des Kantons Aargau zu ihrer Einschätzung des Dienstleistungsangebots der Abteilung Prävention befragt. Seither hat die ESP die umsetzbaren Anregungen und Verbesserungsvorschläge in ihre Arbeit integriert. Ein Projekt war die Online-Gefährdungsübersicht. Sie zeigt eine sechsteilige Übersichtskarte der gewünschten Region mit Darstellung der Gefährdung durch Hochwasser und Oberflächenabfluss. Die Übersicht fasst Inhalte zusammen, die auf anderen Internetportalen bereits veröffentlicht sind. Die Gefährdungsübersicht ist seit Oktober 2019 unter www.agv-ag.ch/gk für alle zugänglich.

Die für die Gefahrenbeurteilung wertvollen Karten zur Schadenerfahrung der AGV können aus Datenschutzgründen ausschliesslich Behördenvertreterinnen und -vertretern zur Verfügung gestellt werden. Die Karten konnten bis anhin einzig auf konkrete Anfrage bei der AGV bestellt werden. Seit Mai 2021 sind die Schadenerfahrung und weitere schützenswerte Daten nun auf der Online-Gefährdungsübersicht in einem gesicherten Bereich zugänglich. Dieser Bereich ist Mitarbeitenden von Bewilligungsbehörden, kantonalen Fachstellen und der AGV im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags vorbehalten. Dieser direkte Zugang vereinfacht den Behörden die Prüfung des Überschwemmungsschutzes. Die AGV hat die Personen, die den geschützten Zugang nutzen dürfen, im Mai 2021 über die Neuerung informiert. Und auch in den ESP-Seminaren wird auf diesen geschützten Bereich hingewiesen.

Registrierung und Anmeldung sowie die Kartenlegende, die Suche, Punktabfragen und weitere Funktionen für den geschützten Bereich sind im Merkblatt «AGV-WebGIS» beschrieben. Das Merkblatt können Mitarbeitende von Bewilligungsbehörden bei der AGV anfordern.

Quicksimulation

Auf der Gefahrenkarte Hochwasser und der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss sind Kleinstrukturen wie zum Beispiel Randsteine, Mauern und Trottoirgefälle kaum erfasst. Für die Beurteilung von Fliesswegen ist die Wirkung solcher Kleinstrukturen aber oftmals entscheidend. Deshalb sind die Spezialistinnen und Spezialisten der ESP bei der Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern überschwemmungsgefährdeter Gebäude oftmals auf die Interpretation ihrer visuellen Eindrücke vor Ort oder auf das aufwendige Erfassen von Höhenmesspunkten angewiesen.

Das 2020 lancierte Projekt «Quicksimulation» soll eine ökonomische und einfache Lösung für Untersuchungen im Rahmen von ESP-Beratungen anbieten. Mit einem 3D-Stativ-Scanner wird die Umgebung aufgenommen. Die Quicksimulation kann in Fällen mit unklaren Gefällesituationen Klarheit zu Abflusswegen bringen. Bisher waren hierzu kostspielige manuelle Geländevermessungen nötig.

Im Berichtsjahr startete die Testphase. Bei den gewählten Testobjekten konnten mithilfe der Quicksimulation Fragen wie detaillierte Abflusswege, Mehrgefährdung der Nachbarschaft oder Eignung von Lage und Schutzhöhe einer Schutzbaute beurteilt werden.

Der Zeitaufwand für die Aufnahmen vor Ort kann aufgrund der lokalen Gegebenheiten und der Gefährdungslage im Einzelfall stark variieren. Hierbei ist die Erfassung von Geländeoberflächen im Siedlungsgebiet im Vergleich zu Flächen am Siedlungsrand wesentlich einfacher. Positiv beeinflusst wird der Scanprozess durch das Vorhandensein von geometrischen Strukturen wie Gebäuden und Strassenkanten.

Im Resultat hat sich durch die Anwendung der Quicksimulation an den Testobjekten aber bestätigt, dass die Methode sehr gut geeignet ist, bei komplexen Situationen die nötige Klarheit bei der Beurteilung zu erreichen. Einer breiteren Anwendung in der Zukunft steht nun nichts mehr im Wege. 

Bericht «Koordination Entwässerung – Analyse und Arbeitshilfe»

Die Themenfelder Oberflächenabfluss, Hochwasser und Siedlungsentwässerung sind eng verknüpft. Zwischen den zuständigen Stellen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, des Departements Finanzen und Ressourcen sowie der AGV fehlte bis anhin oft die Koordination. Im letzten Jahr diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der involvierten Fachbereiche die aktuelle Praxis, Erwartungen und Bedürfnisse sowie Problempunkte. Die Informationen der einzelnen Fachbereiche wurden zusammengetragen und zu einer Arbeitshilfe verarbeitet. Die AGV konnte mit ihrer langjährigen Erfahrung bezüglich dieser Thematik einen wertvollen Beitrag leisten.

Die Arbeitshilfe mit dem Titel «Koordination Entwässerung – Analyse und Arbeitshilfe» wurde im Mai 2021 fertiggestellt. Sie ist ein erster Schritt auf dem Weg zum Umgang mit Oberflächenabfluss.

Später im Berichtsjahr wurde die Arbeitshilfe anlässlich des Entwicklungsschwerpunkts Klima des Regierungsrats im Rahmen des Projekts «Feldentwässerung Möhlin» konkret auf Praxistauglichkeit getestet. Die Erkenntnisse werden laufend in die Arbeitshilfe überführt. Die AGV ist im Projektteam vertreten. Der nächste Schritt wird die Anwendung der Arbeitshilfe bei allen relevanten Projekten und in den involvierten Fachbereichen sein.

Die AGV engagiert sich aktiv in nationalen Gremien

Die Spezialistinnen und Spezialisten der AGV arbeiteten auch im Jahr 2021 in wichtigen nationalen Kommissionen an neuen, schweizweiten Standards der ESP: in der Kommission für Elementarschaden, in der Ausbildung der VKF und in der Projektgruppe Schutz vor Naturgefahren.

Örtliche Verteilung der Hagelschäden 2021

Hagelschaeden

Örtliche Verteilung der Sturmschäden 2021

Sturmschaeden

Örtliche Verteilung der Überschwemmungsschäden 2021

Ueberschwemmungsschaeden

Örtliche Verteilung der Schneeschäden 2021

Schneeschaeden