Unfallversicherung

Unfallversicherung

Das Berichtsjahr war für die Kantonale Unfallversicherung (KUV) vor allem durch die Aufhebung ihrer Geschäftstätigkeiten geprägt. Ebenso hatte sie wiederum Covid-19-Erkrankungen von medizinischem Personal als Berufskrankheiten zu übernehmen, die über die Unfallversicherung gedeckt sind. Die Schadenfälle im Bereich der Nichtberufsunfälle erreichten einen noch nie da gewesenen Höchststand.

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Die Versicherungsleistungen der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) werden in Kurz- und Langfristleistungen eingeteilt. Unter Kurzfristleistungen werden die Heilungskosten, wie Arzt- und Spitalrechnungen, sowie die Taggeldleistungen zusammengefasst. Rentenzahlungen werden in den Langfristleistungen ausgewiesen.

Bei der KUV waren im Berichtsjahr 21 Institutionen versichert (2020: 21). Diese generieren Prämieneinnahmen in der Höhe von CHF 23.07 Mio. (2020: CHF 22.18 Mio.).

Von der KUV sind im Berichtsjahr 1’056 Berufsunfälle (2020: 1’042) und 3’278 Nichtberufsunfälle (2020: 3’065) anerkannt worden. 262 (2020: 235) Fälle wurden abgelehnt. Es wurden gesamthaft CHF 18.85 Mio. an Versicherungsleistungen erbracht (2020: CHF 18.18 Mio.). In dieser Summe sind auch Leistungen für Unfälle enthalten, die sich vor dem Berichtsjahr ereignet haben, jedoch Leistungen in diesem Berichtsjahr zur Folge hatten.

Stolper- und Sturzunfälle machten immer noch rund ein Drittel aller Schadenfälle der KUV aus. Auffällig ist die Zunahme von Suiziden und Suizidversuchen im Berichtsjahr. Ob ein Zusammenhang mit der Pandemie und der ausserordentlichen Situation besteht, wäre reine Mutmassung.

Im Bereich der Berufsunfälle fallen auch 2021 die Covid-19-Erkrankungen von Ärztinnen und Ärzten sowie des Pflegepersonals auf, welche die KUV als Berufskrankheit übernehmen musste. Es wurden bis Ende Berichtsjahr 45 (2020: 109) Fälle gemeldet. Die Kosten für diese Berufskrankheiten beliefen sich auf rund CHF 615’000 (2020: CHF 190’000). Das massive Kostenwachstum lässt sich mit den Long-Covid-Fällen erklären, von denen auch die KUV nicht verschont geblieben ist. Ende Berichtsperiode sind 10 solche Fälle aktiv.

Im Bereich der Nichtberufsunfälle hat die Fallzahl nach dem aussergewöhnlichen Pandemiejahr 2020 wieder zugenommen und zu einem Höchststand der letzten zehn Jahre geführt. Dies erklärt sich mit einem «Nachholbedarf» der Bevölkerung nach der Beendigung der ausserordentlichen Lage. Man ist vermehrt übereilt und untrainiert in die sportliche Aktivität gestartet oder hat sein Können falsch eingeschätzt, was entsprechend zu Unfällen geführt hat. Es wird eine deutliche Steigerung der Unfälle in den Sparten Sturz, Verkehrsunfall und Stolpern verzeichnet. All diese Sparten beinhalten Freizeitbeschäftigungen wie Velofahren, Wandern und Joggen.

Schülerunfallversicherung

Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Aargau müssen gegen Unfälle versichert sein, die im Rahmen des Schulbetriebs wie auch auf dem Schulweg passieren. Durch die Schülerunfallversicherung werden Kosten gedeckt, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und allenfalls eine Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz nicht übernehmen. Ebenfalls ist das Risiko eines Todesfalls oder einer Invalidität im Rahmen einer Kapitalversicherung versichert.

Die Gemeinden sind frei in der Wahl des Versicherungsanbieters. Die AGV bot die Schülerunfallversicherung für eine Prämie von CHF 3 pro Schülerin / Schüler und Jahr an. Andere Marktteilnehmer verlangen für dasselbe Produkt im Durchschnitt eine Prämie von CHF 5. Bei der AGV sind 118 Verträge platziert (2020: 120). Bei rund 278 Schulen im Kanton Aargau verfügt die AGV in diesem Segment somit über einen Marktanteil von rund 42 Prozent.

Das Gesamttotal der Prämieneinnahmen im Berichtsjahr betrug CHF 173’060 (2020: CHF 170’609). Total waren 58’384 (2020: 57’514) Schülerinnen und Schüler bei der AGV gegen das Risiko eines Schulunfalls versichert.

In der Schulunfallversicherung verzeichnete die AGV im Jahr 2021 22 Schadenfälle (2020: 17).

Pensionärinnen / Pensionäre

Pensionierte Kantonsangestellte hatten die Möglichkeit, bei der AGV eine Pensioniertenunfallversicherung abzuschliessen. Es handelte sich hierbei um eine Ergänzungsversicherung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Leistungen sind pro Schadenfall auf CHF 15’000 limitiert. Diese Versicherung wird ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr zum Neuabschluss angeboten, da die Versicherung per Dekretsänderung beendet wird.

944 Personen besitzen eine solche Police bei der AGV (2020: 952 Personen). Die Jahresprämie beträgt wie bereits im Vorjahr CHF 96 pro Person. Das Prämienvolumen im Berichtsjahr betrug CHF 90’619  (2020: CHF 91’392). 2021 wurden der KUV 26 neue Schadenfälle gemeldet (2020: 28), die mit einer Gesamtschadensumme von CHF 18’224 zu Buche schlugen (2020: CHF 36’015).

Renten

Die AGV hat im Berichtsjahr 111 aktive Rentenfälle (2020: 114) mit einem jährlichen Rentenbetrag von CHF 3.53 Mio. (2020: CHF 3.54 Mio.).

Case Management

Das Case Management der AGV begleitet Personen nach einem schweren Unfall oder bei bleibenden Einschränkungen auf dem Weg der Wiedereingliederung oder der Umschulung. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, der IV-Stelle und den involvierten Ärztinnen und Ärzten. Im Berichtsjahr hat das Case Management 81 neue Fälle übernommen (2020: 103). Ende Berichtsperiode sind insgesamt 151 (2020: 163) Fälle durch die Case Managerinnen der KUV betreut worden.

Regress

Für Schadenfälle mit involvierten haftpflichtigen Dritten wurden im Berichtsjahr insgesamt CHF 1.75 Mio. (2020: CHF 0.95 Mio.) als Regresseinnahmen verbucht. Die Zunahme dieser Summe hat hauptsächlich mit dem positiven Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu tun, wonach eine Summe von CHF 0.43 Mio. an die KUV floss.

Prävention

Die im Jahr 2017 erstmals durch die KUV durchgeführten Workshops zum Thema «Stolpern und Stürzen» wurde aufgrund der Covid-19-Situation und der Aufgabe der Geschäftstätigkeit der KUV nur bei einem Vertragspartner durchgeführt. Die gleich hoch bleibende Zahl der Schadenfälle zeigt, wie wichtig eine Sensibilisierung der Versicherten für dieses Thema ist.

Seit einiger Zeit beteiligt sich die AGV an den Zeckenimpfungen für die Versicherungsnehmenden. Aufgrund der positiven Resonanz wurde diese Beteiligung auch im Jahr 2021 weitergeführt. Die KUV finanzierte die Zeckenimpfungen für Mitarbeitende zweier bei der KUV versicherter Unternehmen.

Aufgabe der Geschäftstätigkeit

Der Regierungsrat hat beschlossen, sich vom Geschäftsbereich der KUV per Ende 2021 zu trennen. Im Rahmen eines Submissionsverfahrens ging Ende April 2021 die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG als Käuferin hervor. Das Bundesamt für Gesundheit hat die Übertragung des Versichertenbestandes am 17. September 2021 genehmigt.

Die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG übernahm per 1. Januar 2022 alle aktiven Verträge, die Schadenfälle wie auch das gesamte Vergangenheitsgeschäft der KUV. Ebenso wurden von der Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG sechs Mitarbeitende der KUV übernommen. Die restlichen Mitarbeitenden der KUV hatten ihr Anstellungsverhältnis bei der AGV ordentlich auf den 31. Dezember 2021 gekündigt und haben sich am Markt neu orientiert.

Auf vertraglicher Seite konnten aus der obligatorischen Unfallversicherung nach dem UVG 11 und aus der Schülerunfallversicherung 71 aktive Verträge an die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG übertragen werden. Die Pensioniertenunfallversicherung wird ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr zum Abschluss angeboten, und der bestehende Versichertenbestand wurde als geschlossener Zweig zur Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG überführt.