Gestützt auf § 10 Abs. 2 lit. a des Allgemeines Geschäftsreglements de AGV entscheidet der Verwaltungsrat der AGV über die Anlagestrategie bezüglich Wertschriften und Immobilien. Die Anlagestrategie wird im Anlagereglement festgehalten. Das aktuelle Anlagereglement der AGV hatte eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 und musste deshalb überprüft werden.
In der Unternehmensstrategie 2021 – 2025 der AGV ist der Auftrag «Nachhaltigkeitserkenntnisse in Anlageprozess integrieren (ESG-Kriterien)» formuliert.
Die AGV hat die aktuelle Anlagestrategie im Berichtsjahr dahingehend analysiert und überprüft.
Die bisherige Anlagestrategie der AGV und die daraus abgeleiteten Anlagemandate sind sehr breit diversifiziert und effizient. Der Investitionsansatz von passiven und indexierten Mandaten hat sich auch bei «Markt-Ereignissen» als stabil und robust in Krisen gezeigt. Durch die Ergänzung von Nachhaltigkeitskriterien und der leichten Erhöhung der strategischen Immobilien-Quote (Direktanlagen) wurden bei der 2021 erfolgten Überarbeitung nur geringfügige Anpassungen vorgenommen. Die AGV tritt als ethisch, sozial und ökologisch verantwortungsbewusste Anlegerin auf und orientiert sich an den Richtlinien der Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen. Sie überprüft periodisch die Bestrebungen und Entwicklungen bezüglich nachhaltiger Vermögensanlage und nimmt bei Bedarf Anpassungen der Anlagetätigkeit vor.
Da sich die AGV per 31. Dezember 2021 vom Versicherungsgeschäfts der Kantonalen Unfallversicherung trennte, wurden die entsprechenden Anlagestrategieteile aus dem Anlagereglement entfernt.