Im Jahr 2020 wurden die vier Submissionen für Logistikpartner, Brandschutzjacken und -hosen, Brandschutzhandschuhe sowie Brandschutzstiefel durchgeführt. Der Auftrag für den Logistikbetrieb konnte im November 2020 vergeben werden. Die fünf wirtschaftlich besten Brandschutzjacken und -hosen wurden zu Beginn des Berichtsjahrs in der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt geprüft. Nach Auswertung der Resultate erfolgte eine Reduktion von fünf auf noch drei Produkte. Von Ende März bis August 2021 wurden diese drei Produkte von einer Testgruppe ausgiebig in Realsituationen getragen, beurteilt und bewertet. Die Testgruppe bestand aus 21 Personen – Feuerwehrangehörige aller Grössenklassen, Instruktorinnen und Instruktoren und der Aargauische Feuerwehrverband waren vertreten. Nach Auswertung dieser Resultate erfolgten die Zusagen für die Produkte (Jacken und Hosen, Handschuhe, Stiefel).
Der Grosse Rat hat am 28. Dezember 2020 die gesetzlichen Grundlagen mit Inkraftreten auf 1. Januar 2022 für die Einführung des Mietmodells geschaffen. Im Berichtsjahr wurden nun die Ausführungserlasse beschlossen. Die angepassten Verordnungen, insbesondere die Feuerfondsverordnung (zukünftig Interventionsfondsverordnung), traten per 1. Januar 2022 in Kraft. Nach Beschaffung der Brandschutzbekleidung durch die AGV wird diese über den Logistikpartner zentral gelagert und den Aargauer Feuerwehren gegen ein Entgelt überlassen.
Nicht nur monatelange Lieferfristen auf dem Textilmarkt führen zu Verzögerungen bei der Produktion der Brandschutzjacken und -hosen. Gegen den Vergabeentscheid im Rahmen des Submissionsverfahrens wurde eine Beschwerde eingereicht, welche auch zu einer zeitlichen Verzögerung führt. Die ursprünglich für das dritte Quartal 2022 vorgesehene Auslieferung ist nicht mehr realistisch, sie wird wohl erst 2023 erfolgen können.