DIE FEUERWEHR: EIN EINZIGARTIGES SYSTEM

Im Kanton Aargau entstand mit der Eingliederung des Fricktals Anfang des 19. Jahrhunderts die erste Feuerversicherung der Schweiz. Das bis heute gültige dreifache System aus Prävention, Intervention und Versicherung gilt weltweit als einzigartig. Nach dem Kanton Aargau wurden weitere 18 kantonale Gebäudeversicherungen so organisiert.

Der Ursprung der Aargauischen Gebäudeversicherung

Die erste Feuerversicherung der Schweiz entstand im Kanton Aargau. Einrichtungen oder Institutionen, bei denen das eigene Hab und Gut versichert werden konnte, kannte das Mittelalter nicht. Wer durch ein Feuer geschädigt wurde, war auf notlindernde Gaben von Nachbarn, des Dorfes oder der Stadt angewiesen. Bisweilen boten auch umliegende Ortschaften Unterstützung an. Unter Umständen erlaubte die Obrigkeit geschädigten Personen, eine Kollekte zu sammeln, oder verordnete die Sammlung, als sogenannte Liebessteuer, selbst. Diese Sammlungen belasteten die Bevölkerung und machten den Ruf nach staatlicher Regelung laut. Beschleunigt wurde dieses Anliegen, als das Fricktal Anfang des 19. Jahrhunderts zum Aargau stiess. Das Fricktal gehörte zum vorderösterreichischen Breisgau. Dort existierte seit 1764 als Bestandteil der Reformbemühungen von Kaiserin Maria Theresia eine «Feuerassekuranz-Societät». Um die Sicherheit der Hypothekargläubiger weiterhin zu gewährleisten, beschloss die Aargauer Regierung schon 1804, diese Versicherung weiterzuführen und auf den ganzen Kanton auszudehnen.

Dreifacher Schutz: Versicherung – Prävention – Feuerwehr

  1. Mit einer Gesetzesreform vom 16. Mai 1805 schuf der Grosse Rat des Kantons Aargau eine Feuerversicherung – die Brandversicherungsanstalt (heute Aargauische Gebäudeversicherung) – für das ganze Kantonsgebiet. Bis auf wenige Ausnahmen war jeder Gebäudeeigentümer zum Vertragsabschluss verpflichtet. Mit der Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes im Jahr 1934 wurde per 1. März 1934 die Elementarschadenversicherung eingeführt.
  2. Am 13. Mai 1806 genehmigte der Grosse Rat eine Feuerordnung, die den Brandschutz durch bauliche und technische Massnahmen sowie «durch zweckmässige Löschanstalten» sicherstellen sollte. Die Präventionsarbeit nahm die Aargauische Gebäudeversicherung dann in systematischer Weise mit dem Feuerversicherungsgesetz von 1849 auf. Das Gesetz bezweckte eine feuerpolizeiliche Begutachtung der versicherten Liegenschaften. Mit der Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes im Jahr 2006 wurde der Grundstein für den Aufbau der Elementarschadenprävention gelegt.
  3. Am Anfang der strukturierten Interventionstätigkeit durch die AGV stand die Auflegung eines kantonalen Löschfonds im Jahr 1888. Zu Beginn waren nur die Mobiliarversicherungsgesellschaften verpflichtet, in den Löschfonds einzuzahlen. Doch schon zwei Jahre später beteiligte sich auch die AGV an den Einlagen und entwickelte sich rasch zum mit Abstand grössten Beitragszahler. Mit den Mitteln aus dem Löschfonds wurde in der Folge das Feuerwehrwesen im Kanton monetär durch die AGV getragen und die Ausbildung der Feuerwehren finanziert sowie Feuerwehren und Hydrantenanlagen subventioniert.

Damit war der Grundstein für ein Versicherungssystem gelegt, das durch Präventions- und Interventionsbestrebungen sowie das Versicherungsobligatorium einen dreifachen Schutz bot. Dieses System hat sich bis zum heutigen Tage gehalten und bewährt und ist weltweit einzigartig.

Abteilung Feuerwehr der AGV erfüllt wichtige Aufgaben

Auch heute noch sind im Aargau grundsätzlich die Gemeinden für das Funktionieren des Feuerwehrwesens verantwortlich. Doch der Gesetzgeber weist der AGV wichtige und steuernde Aufgaben zu. Dazu gehören etwa die Gestaltung von Rationalisierungsprozessen oder die finanzielle Unterstützung der Feuerwehren durch Beiträge an Material, Fahrzeuge und Einrichtungen. Weiter entwickelt die Abteilung Feuerwehrwesen der AGV Strategie- und Einsatzkonzepte, führt Ausbildungskurse sowie periodische Inspektionen durch und genehmigt Feuerwehrreglemente.