Das Feuerwehrgesetz von 1971 enthielt nicht nur einen Passus, der die Aargauer Feuerwehren dazu verpflichtete, Motorfahrzeuge zu beschaffen. Ebenfalls eröffnete das Gesetz die Möglichkeit eines Zusammenschlusses von benachbarten Ortsfeuerwehren.
Die AGV verfolgte mit dieser Fakultativbestimmung die Absicht, die Feuerwehrarbeit effizienter zu gestalten und Kosten zu senken. Allerdings dauerte es sechs Jahre, bis 1977 die Ortsfeuerwehren der Gemeinden Erlinsbach (AG) sowie Nieder- und Obererlinsbach (SO) ihre Mannschaften vereinigten. Mit diesem ersten Zusammenschluss im Kanton Aargau fusionierten gleichzeitig auch zum ersten Mal in der Schweiz Feuerwehren über die Kantonsgrenze hinweg.