RATIONALISIERUNG ERHÖHT DIE EFFIZIENZ UND SENKT DIE KOSTEN

Effizienzsteigerung und Kostensenkungen sind die Ziele des Rationalisierungsprozesses, den die AGV in den 1970er-Jahren initiierte. Anfänglich kamen die Gemeinden und ihre Ortsfeuerwehren dem Aufruf und dem Anreiz zu Zusammenschlüssen kaum nach. Inzwischen ist das Potenzial für Feuerwehrfusionen fast vollständig ausgeschöpft.

Erster Zusammenschluss im Jahr 1977

Das Feuerwehrgesetz von 1971 enthielt nicht nur einen Passus, der die Aargauer Feuerwehren dazu verpflichtete, Motorfahrzeuge zu beschaffen. Ebenfalls eröffnete das Gesetz die Möglichkeit eines Zusammenschlusses von benachbarten Ortsfeuerwehren.

Die AGV verfolgte mit dieser Fakultativbestimmung die Absicht, die Feuerwehrarbeit effizienter zu gestalten und Kosten zu senken. Allerdings dauerte es sechs Jahre, bis 1977 die Ortsfeuerwehren der Gemeinden Erlinsbach (AG) sowie Nieder- und Obererlinsbach (SO) ihre Mannschaften vereinigten. Mit diesem ersten Zusammenschluss im Kanton Aargau fusionierten gleichzeitig auch zum ersten Mal in der Schweiz Feuerwehren über die Kantonsgrenze hinweg.

Interesse an Fusionen hält sich in Grenzen

Lange Zeit hielt sich das Interesse an einer Zusammenführung von Feuerwehren im Aargau allerdings in bescheidenen Grenzen. Dabei hatte die AGV inzwischen begonnen, Fusionen mittels Subventionsbeiträgen zu fördern. Doch bis ins Jahr 1997 kam es lediglich zu neun Vereinigungen zweier oder mehrerer Feuerwehren.

«Die Gemeinden haben sich lange gegen Zusammenschlüsse gewehrt», erinnert sich Karl Meier, der bei der AGV bis 2013 als stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung Feuerwehrwesen tätig war und den Rationalisierungsprozess von Anfang an begleitete. «Es herrschte das Gefühl vor, man wolle den Gemeinden etwas wegnehmen. Aber sachliche oder zielführende Argumente gegen die Rationalisierung konnte eigentlich niemand vorbringen.»

Bonus-Malus-System wird eingeführt

Mit dem Feuerwehrgesetz von 1997 führte die AGV ein Bonus-Malus-System hinsichtlich der Zusammenschlüsse ein. Diejenigen Ortsfeuerwehren, die sich trotz durchgeführter Kosten- und Effizienzberechnungen weiterhin weigerten, zu fusionieren, mussten auf einen Teil ihrer Subventionsgelder verzichten.

Dennoch beharrten die meisten Feuerwehren zuerst standhaft auf ihrer Eigenständigkeit.

Der Landammann ergreift das Wort

In der Festschrift zum 100-jährigen Bestehen des Aargauischen Feuerwehrverbands aus dem Jahr 2002 ergriff auch der damalige Landammann Ernst Hasler das Wort zugunsten von Kooperationen zwischen den Ortsfeuerwehren. Diese würden Professionalität und knappe finanzielle Ressourcen in Einklang bringen. «Freiwilliges Zusammenarbeiten bedeutet zwar einen gewissen Verlust an Autonomie, gleichzeitig kommen aber neues Wissen und neue Erfahrungen zusammen.»

Bestand an Feuerwehrleuten sinkt

Tatsächlich änderte sich die Einstellung der Gemeinden nach der Jahrtausendwende. Das finanzielle Argument wird bei den Überlegungen seine gewichtige Rolle gespielt haben. Im Jahr 2004 zählte der Aargau mit seinen 231 Gemeinden noch 186 Ortsfeuerwehren. 85 Gemeinden hatten sich einem Verbund angeschlossen. Entsprechend sank auch der Bestand an Feuerwehrleuten im Aargau zwischen 1991 und 2004 von knapp 17’000 auf 13’299.

«Waren die Zusammenführungen erst einmal vollzogen, zeigten sich ausnahmslos alle Gemeinden zufrieden mit der neuen Organisationsstruktur», sagt Karl Meier.

Potential beinahe vollständig ausgeschöpft

Nicht gefährden durfte der Rationalisierungsprozess die Einsatzbereitschaft der Aargauer Feuerwehren. Aus diesem Grund stützten sich die Fusionsempfehlungen der AGV von Beginn weg auf die Kriterien Einsatzzeit und Risiko.

Zum heutigen Zeitpunkt ist das Potenzial für Feuerwehrfusionen allerdings fast vollständig ausgeschöpft. 95 Prozent der Gemeinden (davon 49 Gemeinden mit eigenständiger Feuerwehr und 153 Gemeinden mit fusionierten Feuerwehren) sind vollständig rationalisiert. Allein vier Gemeinden wollen das maximal mögliche Potenzial zur Rationalisierung nicht umsetzen.