Anhang der Jahresrechnung

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1. Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und der Bewertungsgrundsätze

1.1 Grundsätze der Rechnungslegung

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erstellt die Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den bestehenden Empfehlungen der Fachkommission zur Rechnungslegung (gesamtes Swiss-GAAP-FER-Regelwerk), insbesondere FER Nr. 41 (Rechnungslegung für Gebäudeversicherer) sowie in Übereinstimmung mit dem Gebäudeversicherungsgesetz (SAR 673.100). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Jahresrechnung besteht aus den Sparten Feuer und Elementar (F/E), Gebäudewasser (GW), Intervention (INT) und Prävention (PRÄ). Für die Vorjahreswerte 2021 werden auch noch die Unfallversicherung UVG (UVG) und Unfallversicherung Schüler (Schüler) dargestellt und mit Details erläutert. Die Aktivitäten dieser beiden Sparten wurden auf den 1. Januar 2022 an die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG übertragen.

In der konsolidierten Jahresrechnung wurden spartenübergreifende Forderungen und Verbindlichkeiten sowie spartenübergreifende Aufwände und Erträge gegenseitig verrechnet.

1.2 Bilanzstichtag

Die Jahresrechnung schliesst auf den 31. Dezember 2022 ab.

1.3 Bewertungsgrundsätze

Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven. Die Bewertungsgrundsätze gelten einheitlich für alle Einzelpositionen der jeweiligen Sparten. Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen, um allfällige Wertbeeinträchtigungen zu identifizieren. Die Beträge in den Tabellen sind alle in tausend Schweizer Franken (TCHF) dargestellt. Dies kann bei der Darstellung von Summentotalen zu Rundungsdifferenzen gegenüber der manuellen Berechnung führen.

1.4 Kapitalanlagen

Wertschriften
Sämtliche Wertschriften werden im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie des Verwaltungsrats durch externe Vermögensverwalter bewirtschaftet. Sie werden zu aktuellen Marktwerten per Bilanzstichtag bilanziert.

Immobilien
Die Immobilien werden nach der Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF) bilanziert. Dabei werden die erwarteten Nettogeldzuflüsse unter Berücksichtigung eines risikogerechten Kapitalisierungszinssatzes ermittelt. Der DCF-Wert wird periodisch neu berechnet. Das selbst genutzte Verwaltungsgebäude an der Bleichemattstrasse 12/14 wird ebenfalls zum DCF-Wert bilanziert.

Hypotheken an Mitarbeitende
Die Hypotheken an Mitarbeitende werden zum Nominalwert bilanziert.

1.5 Beteiligungen

Das anteilige Eigenkapital des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung wird unter den Beteiligungen bilanziert. Wertveränderungen werden unter dem übrigen betrieblichen Aufwand beziehungsweise Ertrag ausgewiesen. Abgesehen vom Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung verfügt die AGV über keine weiteren Beteiligungen.

1.6 Übrige Finanzanlagen

Die Darlehen werden zum Nominalwert bilanziert.

Die Bewertung der Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR), die bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) eingezahlt sind, erfolgt zu Nominalwerten, abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen (siehe dazu auch Ziffer 1.17).

1.7 Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, sofern diese die Aktivierungsgrenze von TCHF 100 überschreiten. Davon werden die betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen und dauerhaften Wertminderungen in Abzug gebracht. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geschätzten Nutzungsdauern, die wie folgt definiert sind:

Anlagekategorie
Informatik Hardware4 Jahre
Informatik Software4-8 Jahre
Mobiliar und Einrichtungen4-8 Jahre
Übrige Sachanlagen4-8 Jahre
Fahrzeuge4-8 Jahre
Mobile Brandsimulationsanlagen (MBA)4-8 Jahre
Brandhaus4-8 Jahre

1.8 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die Aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.9 Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder, falls dieser tiefer ist, zum Marktwert.

1.10 Forderungen

Die Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern, Rückversicherern, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt und betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Wie in den vergangenen Jahren fand im November 2022 der Versand der Jahresprämienrechnung für das Versicherungsjahr 2023 statt.

Auf den versicherten Gebäuden besteht bei der fälligen Jahresprämie der Feuer- und Elementarversicherung sowie auf den zwei vorangegangenen Jahren ohne Eintrag im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht mit Vorrang vor allen eingetragenen Belastungen.

1.11 Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bewertet. Sie umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen.

1.12 Eigenkapital

Gewinnreserven
Die Gewinnreserven umfassen die kumulierten Erfolge aus den vergangenen Geschäftsjahren.

Erfolg des Geschäftsjahres abzüglich Ablieferung an Kanton
Diese Position zeigt den Erfolg des laufenden Jahres (Gewinn beziehungsweise Verlust) abzüglich Ablieferung an den Kanton gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz.

§ 44a Gebäudeversicherungsgesetz ist per 1. Januar 2017 in Kraft getreten: Bleibt bei der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben insgesamt ein Jahresüberschuss, sind davon 18 % dem Kanton abzuliefern. Vom Jahresüberschuss können Verluste aus sieben vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung der Überschüsse dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten. Gemäss § 55a Gebäudeversicherungsgesetz können vom Jahresüberschuss gemäss § 44a Verluste erstmals aus dem Geschäftsjahr 2017 und den Folgejahren abgezogen werden. Per 31. Dezember 2022 bestehen keine verrechenbaren Vorjahresverluste.

1.13 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Schaden- und Leistungsrückstellungen
Diese Rückstellungen bilanzieren die gemeldeten Schadenfälle, die einzeln quantifiziert, aber noch nicht abgerechnet werden konnten. Diese Rückstellungen entsprechen einer Schätzung der in Zukunft anfallenden Schadenzahlungen.

Zu den Vorjahreszahlen: Aus der Sparte Unfallversicherung UVG werden zusätzlich Rückstellungen für eingetretene, jedoch noch nicht gemeldete Schäden sowie die entsprechenden Schadenbearbeitungskosten berücksichtigt. Sie werden jeweils nach Berufsunfall/Nichtberufsunfall unterteilt und beinhalten Rückstellungen für Kurzfristleistungen, Langfristleistungen, zukünftige Teuerungszulagen und künftige Schadenbearbeitungskosten. Die Schätzung erfolgt nach versicherungsmathematisch anerkannten Grundsätzen und steht im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Die Rückstellungen für Kurzfristleistungen (Heilungskosten und Taggelder) werden nach Leistungsart auf Abwicklungsdreiecken berechnet. Seit dem Jahr 2019 wird für die Berechnungen der Rückstellungen für Kurzfristleistungen, neben den Abwicklungsfaktoren des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV), auch die eigene Schadenerfahrung berücksichtigt. Sie werden durch den beauftragten externen Aktuar berechnet.

Die Rückstellungen für Langfristleistungen ohne Deckungskapitalien werden als Einzelschadenrückstellungen ermittelt und sind für bekannte, aber pendente Schadenfälle vorgesehen.

Eine Ausnahme stellt die Sparte Unfallversicherung Schüler dar, die nach der Schadenerfahrung bewertet.

Deckungskapitalien
Zu den Vorjahreszahlen: Die Deckungskapitalien für laufende Renten aufgrund Invalidität, Hilflosigkeit und Hinterlassene aus Berufsunfall/Nichtberufsunfall stammen aus der Sparte Unfallversicherung UVG und werden bewertet gemäss Art. 90 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) und unter Anwendung aktuell gültiger Rechnungsgrundlagen gemäss Art. 108 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV). Die Rentendeckungskapitalien werden auf Einzelfallbasis mit einer Standard-Software unter Berücksichtigung des Handbuchs «Kapitalisierung der Renten im UVG» und der vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) verfügten Rechnungsgrundlagen bestimmt.

Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligung der Versicherten
Rückstellung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Überschussbeteiligung. Diese wird mit einer zukünftigen Jahresprämienrechnung verrechnet.

Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
Zu den Vorjahreszahlen: Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten den Unfallverhütungsbeitrag der Nichtberufsunfallversicherung in der Sparte Unfallversicherung UVG.

1.14 Nicht versicherungstechnische Rückstellungen

Ferienrückstellung
Hierbei handelt es sich um Ferien- und Gleitzeitsalden von Mitarbeitenden per Bilanzstichtag.

Übrige nicht versicherungstechnische Rückstellungen
Hierunter werden die Rückstellungen für die Nachlaufkosten aus dem Verkauf der Kantonalen Unfallversicherung ausgewiesen.

Rückstellung aus Vorsorgeverpflichtung
Hierbei handelt es sich um die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse aus den vom Verwaltungsrat 2013 und 2019 beschlossenen Abfederungsmassnahmen aufgrund der Umwandlungssatzsenkungen der Personalvorsorge.

Beitragszusicherungen
Darunter fallen die zu erwartenden Verpflichtungen aus Beitragszusicherungen der Sparten Intervention und Prävention.

Erneuerungsfonds Kantonale Feuerwehralarmstelle (KFA)
Gemäss § 10 Abs. 1 lit. a der Interventionsfondsverordnung (IFV) leistet die AGV zwei Drittel an Investitionen der KFA, und einen Drittel tragen die Gemeinden. Mit dem Gemeindeanteil wird der Erneuerungsfonds geäufnet. Dieser ist für mittelfristig notwendige Systemerneuerungen reserviert.

1.15 Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

1.16 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmenden, Rückversicherern, dem Kanton, nahestehenden Organisationen und Personen sowie übrigen Dritten werden zu Nominalwerten eingesetzt. Die Verbindlichkeit gegenüber den Versicherungsnehmenden beinhaltet den Gesamtbetrag der bereits im November 2022 in Rechnung gestellten Jahresrechnung 2023.

1.17 Personalvorsorgeverpflichtungen

Die Mitarbeitenden sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Ruhestand, Todesfall oder Invalidität bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert. Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der APK werden zu Nominalwerten entweder unter Forderungen übrige Dritte oder Verbindlichkeiten übrige Dritte bilanziert.

Arbeitgeberbeitragsreserven oder vergleichbare Posten werden im Umfang des wirtschaftlichen Nutzens zu Nominalwerten unter den übrigen Finanzanlagen aktiviert (siehe Ziffer 1.6).

2. Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Qualitäts-sicherungssystem (IQS)

Im Allgemeinen versteht man unter Corporate Governance die Gesamtheit der Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Corporate Governance beinhaltet jedoch mehr als rein organisatorische Massnahmen im Führungsbereich. Gemeinsam mit Risikomanagement und Internem Qualitätssicherungssystem (IQS) bildet sie einen integralen Bestandteil ganzheitlicher Unternehmensführung, insbesondere im Versicherungsbereich. Wie jede Versicherung setzt sich auch die AGV mit folgenden Risiken auseinander:

  • Versicherungstechnische Risiken
  • Anlagerisiken
  • Operationelle Risiken
  • Umfeldrisiken

Versicherungstechnische Risiken in der Gebäudeversicherung ergeben sich aus dem gesetzlichen und vertraglichen Leistungsanspruch der Kundinnen und Kunden, das heisst, wenn ein von der AGV versichertes Ereignis eintritt. Die Unsicherheit zukünftiger Erträge und Wertveränderungen von Wertschriften und Immobilien bilden das Anlagerisiko. Operationelle Risiken liegen in der Abwicklung ordentlicher Geschäftsprozesse. Risiken, die ausserhalb des Entscheidungsbereichs des Unternehmens liegen, stellen Umfeldrisiken dar.

Beim IQS geht es darum, Fehler zu vermeiden, die sich im Rahmen der ordentlichen Geschäftsabläufe und ‑prozesse ergeben können, und allfällige Schwachstellen zu beheben. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beschäftigen sich regelmässig mit den verschiedenen Risiken der einzelnen Versicherungssparten (Feuer und Elementar, Gebäudewasser). Für die Beurteilung und Begrenzung von operationellen Risiken wurde im Berichtsjahr das IQS sowohl intern als auch durch die externe Revision überprüft. Die externe Revisionsstelle bestätigt in Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Einzelne Verbesserungsvorschläge werden laufend geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

Sämtliche identifizierten Risiken werden in einem umfassenden Risikoreporting erfasst. Damit wird der Risikomanagementprozess der Identifikation, Quantifizierung, Überwachung und Steuerung aller wesentlichen Risiken dokumentiert.

Die Geschäfte des Verwaltungsrats im Rahmen des Risikomanagements werden durch den Risikoausschuss des Verwaltungsrats vorberaten. Dieser tagt ordentlicherweise zweimal pro Jahr: Nach dem Jahresabschluss zur Feststellung der Kapitalausstattung und zur Kenntnisnahme der Aktuarberichte sowie im dritten Quartal zur Festlegung der Risikopolitik für das Folgejahr (Bestimmung des Rückversicherungskonzepts, Überprüfung der Versicherungsprodukte und Prämien sowie der Anlagepolitik). Entsprechend befasst sich der Verwaltungsrat ebenfalls zweimal pro Jahr vertieft mit diesen Themen.

Am 18. März 2015 hat der Regierungsrat eine Richtlinie zur Aufsicht über die AGV beschlossen. Diese bezweckt, eine gegenüber den privaten Versicherungen vergleichbare Aufsicht zur wirksamen Kontrolle der finanziellen Risiken der AGV zu gewährleisten. Was die AGV seit mehreren Jahren bereits praktizierte, wurde im Rahmen eines formellen Erlasses festgehalten. Der Erlass dieser Richtlinie wurde durch die AGV angeregt, um zu dokumentieren, dass für die kantonale Aufsicht über die AGV ähnliche Standards wie bei der Bundesaufsicht über die Privatassekuranz gelten. Die Aufsichtsrichtlinie wurde per 1. Oktober 2017 vom Regierungsrat teilrevidiert, um sie dem geänderten Revisionsaufsichtsgesetz des Bundes anzupassen.

Die versicherungstechnischen Berechnungen für die erforderlichen Rückstellungen und Reserven werden durch einen externen verantwortlichen Aktuar durchgeführt. Diese wiederum werden gemäss § 32 Abs. 2 Gebäudeversicherungsgesetz durch die externe Revisionsstelle überprüft, und das Ergebnis wird im Revisionsbericht festgehalten. Damit können sich der Verwaltungsrat und die Aufsichtsorgane darauf verlassen, dass die Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Risikofähigkeit auf modernsten quantitativen und versicherungsaufsichtsrechtlich anerkannten Methoden basieren.

3. Erläuterungen zur konsolidierten Bilanz

3.1 Kapitalanlagen

31.12.202231.12.2021
Liquide Mittel, Geldmarktanlagen, Marchzinsen, Verrechnungs- und Quellensteuer bei den Mandaten11’18010’822
Obligationen Schweizer Franken462’686455’732
Obligationen Fremdwährung192’768225’569
Aktien Schweiz69’867113’289
Aktien Ausland231’631292’132
Aktien Ausland Small Cap42’04151’140
Aktien Emerging Markets31’47938’907
Immobilien190’955188’325
Hypotheken an Mitarbeitende90120
Bilanzwert1’232’6991’376’036

Aufgeteilt auf die verschiedenen Sparten ergeben sich folgende Werte für die Kapitalanlagen:

31.12.202231.12.2021
Feuer und Elementar1’067’3961’183’711
Gebäudewasser129’841147’749
Feuerfonds 34’57439’675
Unfallversicherung UVG *) 6944’705
Unfallversicherung Schüler *)193196
Total1’232’6991’376’036

Fremdwährungspositionen innerhalb der Kapitalanlagen werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.

*) Verrechnungssteuerforderungen aus Vorjahren und liquide Mittel.

3.2 Beteiligungen

Es besteht die folgende Beteiligung in der Sparte Feuer und Elementar:

Beteiligung 2022BeteiligungsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung 13.64 %27’835
Beteiligung 2021BeteiligungsquoteBilanzwert
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung13.67 %26’762

3.3 Übrige Finanzanlagen

Unter den übrigen Finanzanlagen werden auch die Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserven ausgewiesen. Zur Ausfinanzierung der Wertschwankungsreserven der APK wurde per  1. Januar 2008 eine Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) zur Absicherung der Wertschwankungsreserven eingezahlt. Aufgrund der Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung per 31. Dezember 2008 wurde diese in eine AGBR bei Unterdeckung umgewandelt. Sie ist mit einem Verwendungsverzicht belegt und wird nicht verzinst. Eine Rückumwandlung in eine AGBR zur Absicherung der Wertschwankungsreserven ist erst möglich, wenn der Deckungsgrad ohne Hinzurechnung der AGBR bei Unterdeckung auf über 100 % steigt.

In den Jahren 2013 und 2019 wurden zusätzliche AGBR eingezahlt, um die Folgen der Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern. Diese AGBR werden ordentlich verzinst (Zinssatz 2022: 0 %; 2021: 0 %)

Arbeitgeberbeitrags-reserven (AGBR) 2022Nominal-wert 31.12.2022Verwendungs-verzicht 31.12.2022Nettobetrag 31.12.2022Bildung pro 2022Nettobetrag 31.12.2021Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2022Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2021
Vorsorgeeinrichtung10’221–8’2581’96302’09500
Total10’221–8’2581’96302’09500
Arbeitgeberbeitrags-reserven (AGBR) 2021Nominal-wert 31.12.2021Verwendungs-verzicht 31.12.2021Nettobetrag 31.12.2021Bildung pro 2021Nettobetrag 31.12.2020Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2021Ergebnis aus AGBR im Personalaufwand 2020
Vorsorgeeinrichtung10’353–8’2582’09505’03100
Total10’353–8’2582’09505’03100

Der Nettobetrag von TCHF 1’963 dient der Sicherstellung der durch den Verwaltungsrat 2013 bzw. 2019 beschlossenen Abfederungsmassnahmen für Umwandlungssatzsenkungen der APK.

Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und VorsorgeaufwandSchätzung Über- / Unter-deckungWirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2022Wirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2021Veränderung zum VJ des wirtschaftlichen AnteilsBezahlte Beiträge 2022Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2022Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2021
Vorsorgepläne ohne Über- / Unterdeckung0000000
Vorsorgepläne mit Überdeckung00001’7581’7581’901
Vorsorgepläne mit Unterdeckung0000000
Total00001’7581’7581’901
Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und VorsorgeaufwandSchätzung Über- / Unter-deckungWirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2021Wirtschaftlicher Anteil der AGV 31.12.2020Veränderung zum VJ des wirtschaftlichen AnteilsBezahlte Beiträge 2021Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2021Vorsorgeaufwand im Personalaufwand 2020
Vorsorgepläne ohne Über- / Unterdeckung0000000
Vorsorgepläne mit Überdeckung00001’9011’9011’942
Vorsorgepläne mit Unterdeckung000000
Total00001’9011’9011’942

3.4 Sachanlagen

Es sind folgende Sachanlagen vorhanden:

2022HardwareMBA*AtemschutzTotal
Bilanzwert am 1. Januar 20221300218348
Anschaffungswerte 1. Januar 20222690273542
Zugänge06321633
Abgänge0000
Anschaffungswerte 31. Dezember 20222696322741'175
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 2022139055194
Abschreibung planmässig68055123
Abschreibung ausserplanmässig0000
Abgänge0000
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 20222070110317
Bilanzwert am 31. Dezember 202262632164859
2021HardwareMBA*AtemschutzTotal
Bilanzwert am 1. Januar 202119800198
Anschaffungswerte 1. Januar 202126900269
Zugänge00273273
Abgänge0000
Anschaffungswerte 31. Dezember 20212690273542
Kumulierte Abschreibung 1. Januar 2021710071
Abschreibung planmässig68055123
Abschreibung ausserplanmässig0000
Abgänge0000
Kumulierte Abschreibung 31. Dezember 2021139055194
Bilanzwert am 31. Dezember 20211300218348

* mobile Brandsimulationsanlagen

3.5 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.6 Vorräte

Hierbei handelt es sich um Löschschaum in der Sparte Intervention.

3.7 Forderungen

In der Position Rückversicherer in der Sparte Feuer und Elementar enthalten sind die Forderungen gegenüber dem Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV):

HintergrundForderung 2022Forderung 2021
Grossschadenereignis vom Juli 2017 im Raum Zofingen0149
Elementarschäden vom Sommer 20215’3925’934
Feuerschaden von 2013690
Feuerschaden von 20229’8340
Total15’2956’083

3.8 Flüssige Mittel

Aufgrund des Versands der Jahresprämienrechnung 2023 an die Versicherten der Sparten Feuer und Elementar sowie Gebäudewasser im November 2022 wurden wie im Vorjahr grosse Vorauszahlungen geleistet.

3.9 Eigenkapital

Gemäss § 44 Gebäudeversicherungsgesetz sind die verschiedenen Versicherungssparten, namentlich obligatorische und freiwillige Sparten, sowie durch Dekret übertragene Zusatzaufgaben selbsttragend zu führen. Nachfolgend ist das konsolidierte Eigenkapital von TCHF 1’209’137 (Vorjahr: TCHF 1’390’986) auf die einzelnen Sparten aufgeteilt.

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Feuer und Elementar:
Das Eigenkapital per Ende Jahr entspricht dem sogenannten risikotragenden Kapital (RTK). Dieses RTK steht dem Mindestkapital gegenüber. Das Mindestkapital entspricht dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 200 Jahren zu erwarten ist. Ein solches Sicherheitsniveau ist eher vorsichtig bemessen, entspricht aber einem Standard, der von einigen Gebäudeversicherungen sowie vom Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) ähnlich angewandt wird. Das Mindestkapital wird per Bilanzstichtag jährlich neu berechnet. Aufgrund der Schadenerfahrung, einer Änderung des Rückversicherungsprogramms oder von aktualisierten Risikokennzahlen für die Finanzmärkte kann das Mindestkapital zum Teil markant schwanken. Die Ausgleichsreserven dienen dazu, solche Schwankungen des Mindestkapitals, Wertschwankungen der Kapitalanlagen und schlechte Schadenverläufe auszugleichen sowie die Eventualverbindlichkeiten abzudecken.

Feuer und Elementar31.12.202231.12.2021
Mindestkapital658’700728’600
Ausgleichsreserven433’175444’734
Risikotragendes Kapital1’091’8751’173’334

Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten:

Feuer und Elementar31.12.202231.12.2021
Nachschusspflicht Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV) (Anhang 7.1)25’98026’439
Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar (IRG) (Anhang 7.2)15’68115’680
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (Anhang 7.3)57’13857’234
Nuklearpool (Anhang 7.4)49’60849’380
Eventualverbindlichkeiten148’407148’733

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Gebäudewasser:
Das Eigenkapital per Ende Jahr entspricht dem sogenannten risikotragenden Kapital (RTK). Das RTK steht dem Mindestkapital gegenüber. Das Mindestkapital entspricht dem doppelten Gesamtverlust, der innerhalb von 100 Jahren zu erwarten ist. Dieses Risikomass entspricht den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht für die Privatassekuranz. Aufgrund der mangelnden Diversifikationsmöglichkeiten wird diese Vorgabe verdoppelt. Das Mindestkapital wird per Bilanzstichtag jährlich neu berechnet.

Gebäudewasser31.12.202231.12.2021
Mindestkapital67’00077’553
Ausgleichsreserven16’78525’541
Risikotragendes Kapital83’785103’094

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Unfallversicherung UVG:
In Analogie zu den anderen Sparten hat der Verwaltungsrat ein Mindestkapital festgelegt. Dieses richtet sich nach Art. 111 Abs. 4 UVV, wonach das Mindestkapital so festzulegen ist, dass bei einem voraussichtlichen Jahrhundertverlust die Forderungen gedeckt werden können.

Unfallversicherung UVG31.12.202231.12.2021
Mindestkapital 029’456
Ausgleichsreserven023’973
Risikotragendes Kapital053’429

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Unfallversicherung Schüler:
Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung der Wertschwankungen der Kapitalanlagen und unerwartet schlechter Schadenverläufe.

Unfallversicherung Schüler31.12.202231.12.2021
Ausgleichsreserven026’153
Risikotragendes Kapital026’153

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Intervention:
Für den Interventionsfonds wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung der Wertschwankungen der Kapitalanlagen sowie von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Interventionsfonds31.12.202231.12.2021
Ausgleichsreserven26’47831’417
Eigenkapital26’47831’417

Detailangaben zum Eigenkapital der Sparte Prävention:
Für den Präventionsfonds wird sachgerecht kein Mindestkapital ausgewiesen. Die Ausgleichsreserven dienen zur Abfederung von ungeplanten Subventionsgesuchen.

Präventionsfonds31.12.202231.12.2021
Ausgleichsreserven6’9993’558
Eigenkapital6’9993’558

3.10 Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2022F/EGWUVGSchülerTotal
Stand am 01. Januar 2022109’85434’408113’935597258’793
Bildung59’25545’07900104’334
Verwendung89’67626’17400115’850
Auflösung23’64618’196113’935597156’374
Bilanzwert am 31. Dezember 202255’78635’1160090’902
2021F/EGWUVGSchülerTotal
Stand am 01. Januar 202167’16624’162118’940597210’865
Bildung104’00253’7411’9160159’659
Verwendung43’63427’46410071’108
Auflösung17’68016’0326’911040’623
Bilanzwert am 31. Dezember 2021109’85434’408113’935597258’793

3.11 Nichtversicherungstechnische Rückstellungen

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2022F/EGWINTPRÄUVGTotal
Stand am 01. Januar 20222’402805’2372’4793’06113’259
Bildung134774’5591’2115986’578
Verwendung286504’3381’4815306’684
Auflösung00458–8061438
Bilanzwert am 31. Dezember 20222’2501075’0002’2893’06812’716
2021F/EGWINTPRÄUVGTotal
Stand am 01. Januar 20215’322914’6042’1365112’204
Bildung129 255’0461’7273’0379’964
Verwendung3’049364’3931’199278’704
Auflösung00201840204
Bilanzwert am 31. Dezember 20212’402805’2372’4793’06113’259

3.12 Passive Rechnungsabgrenzung

Die passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

3.13 Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten sind die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden pendenten Rechnungen sowie die Gewinnablieferung an den Kanton erfasst. Diese berechnet sich gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz und setzt sich wie folgt zusammen:

2022F/EGWUVGSchülerTotal
Gewinnablieferung00000
2021F/EGWUVGSchülerTotal
Gewinnablieferung1’00001’8942613’155

4. Erläuterungen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

Die konsolidierte Erfolgsrechnung zeigt das Ergebnis über alle Sparten. Spartenübergreifende Aufwände und Erträge wurden dabei verrechnet.

4.1 Nettoprämien

Der Prämientarif blieb in den Sparten Feuer und Elementar sowie Gebäudewasser im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Zürcher Index der Wohnbaupreise stieg 2021 im Vergleich zum Vorjahr und führte zu einer Gesamterhöhung von  2.26 % seit der letzten Anpassung von 2017. Damit wurde die Grenze von 2 % für die Anpassung der Versicherungswerte überschritten, was zu einer Versicherungswerterhöhung für das Prämienjahr 2022 führte.

4.2 Rückversicherung

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

Rückversicherung20222021
Prämien Feuer3’2973’242
Prämien Elementar12’35512’007
Überschussbeteiligung Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV)0–3’298
Einlage Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung3’7543’695
Prämien Gebäudewasser0205
Prämien Unfallversicherung UVG0342
Prämien Unfallversicherung Schüler038
Total19’40616’231

4.3 Schaden- und Leistungsaufwand für eigene Rechnung

Die Schadenaufwendungen Feuer waren geprägt durch den Brand in Spreitenbach, wobei die Rückversicherungsdeckung zum Tragen kommt. Die Elementarschäden waren weit unter dem durchschnittlich erwarteten Schaden. In der Gebäudewasserversicherung lagen die Schadenaufwendungen unter dem Vorjahresniveau.

4.4 Überschussbeteiligung der Versicherten

Aufgrund des sehr guten Ergebnisses 2020 hat der Verwaltungsrat beschlossen, in der obligatorischen Versicherung Feuer und Elementar eine Prämienrückvergütung von 50 % auf die Prämienrechnung 2022 zu gewähren. Dies entspricht einem Betrag von rund TCHF 40’000, der dem Geschäftsjahr 2020 belastet wurde. Aufgrund des höheren Versicherungsvolumens mussten daraus TCHF 1’747 dem Geschäftsjahr 2022 belastet werden.

4.5 Solidaritätsausgleich

Der Sommer 2021 war gezeichnet durch grosse Unwetterschäden. Aufgrund des Solidaritätsprinzips der in der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar  (IRG) zusammengeschlossenen Gebäudeversicherungen  (siehe Ziffer 7.2) trägt die AGV zusätzlich TCHF 554 (Vorjahr: TCHF 15'125) an den Schäden der stark betroffenen übrigen kantonalen Gebäudeversicherungen mit.

4.6 Betriebsaufwand für eigene Rechnung

Im Betriebsaufwand für eigene Rechnung 2021 wurden TCHF 3’000 für Restrukturierungskosten (Nachlaufkosten) aus dem Verkauf der Kantonalen Unfallversicherung berücksichtigt.

4.7 Übriger betrieblicher Ertrag

Diese Position beinhaltet diverse kleinere Erträge, u.a. Einnahmen für Auskünfte über Versicherungswerte, Begründung von Stockwerkeigentum und Mieteinnahmen des AGV-Saals. Im Berichtsjahr enthalten ist der Betrag von TCHF 1’073 im Zusammenhang mit der Veränderung des Beteiligungswerts des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung.

4.8 Übriger betrieblicher Aufwand

Diese Position beinhaltet diverse kleinere Aufwände. Im Vorjahr enthalten ist der Betrag von TCHF 128 im Zusammenhang mit der Veränderung des Beteiligungswerts des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung.

4.9 Ergebnis aus Kapitalanlagen

Die Jahresperformance der Kapitalanlagen beträgt -11.0 % (Vorjahr: 6.5 %).

Das Ergebnis aus Kapitalanlagen setzt sich wie folgt zusammen:

2022ErtragAufwandErfolg
Wertschriften14’281155’806–141’525
Immobilien (korrigiert um interne Umsätze / Aufwände)8’7412’3876’354
Hypotheken an Mitarbeitende303
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen23’024158’192–135’168
2021ErtragAufwandErfolg
Wertschriften110’43322’46787’965
Immobilien (korrigiert um interne Umsätze / Aufwände)9’1802’7456’435
Hypotheken an Mitarbeitende303
Total Ergebnis aus Kapitalanlagen119’61525’21294’403

Wertschriften

Erfolg aus Wertschriften20222021
Zins- und Dividendenerträge13’98416’721
Realisierte Kursgewinne auf Wertschriften12214’490
Unrealisierte Gewinne auf Wertschriften17579’221
Ertrag14’281110’433
Zinsaufwand–3–361
Realisierte Kursverluste auf Wertschriften–3’425–3’402
Unrealisierte Verluste auf Wertschriften–150’551–16’721
Aufwand für die Kapitalverwaltung–1’827–1’983
Aufwand–155’806–22’467
Erfolg–141’52587’965

Immobilien

Erfolg aus Immobilien20222021
Ertrag aus Immobilien9’5909’688
Ertrag aus Veränderung DCF-Wert0682
abzüglich Ertrag aus Verrechnung an andere Sparten–849–1’190
Ertrag8’7419’180
Aufwand aus Immobilien–1’799–1’675
Sanierungen / Erneuerungen–88–412
Aufwand aus Veränderung DCF-Wert–585–790
zuzüglich Aufwand aus Verrechnung von anderen Sparten86131
Aufwand–2’387–2’745
Erfolg6’3546’435

Hypotheken an Mitarbeitende

Erfolg aus Hypotheken an Mitarbeitende20222021
Ertrag aus Hypotheken an Mitarbeitende33
Erfolg33

4.10 Nettoprämien Wasserversicherung

In der Sparte Gebäudewasser wird seit dem 1. Januar 2015 auf die Prämie ein Rabatt von 15 % gewährt, sofern die Versicherten in den vorangegangenen drei Jahren keine Versicherungsentschädigung erhalten haben. Der Schadenfreiheitsrabatt des Jahres 2022 beträgt TCHF 4’059 (Vorjahr: TCHF 4’073) und ist in der Position Nettoprämien für eigene Rechnung sowie in der Berechnung des Mindestkapitals (Anhang 3.9) berücksichtigt.

4.11 Bereich Brandschutz

Auf den 1. Januar 2022 wurde der Bereich Brandschutz von der Sparte Intervention in die Sparte Prävention überführt. Damit einher ging auch die Neuverteilung der Interventions- und Präventionsabgabe, die bei der Intervention von 0.07 ‰ auf 0.045 ‰ des Versicherungswerts gesenkt wurde und im Gegenzug bei der Prävention von 0.015 ‰ auf 0.04 ‰ des Versicherungswerts erhöht wurde. Auf die konsolidierte Betrachtung hat dies keinen Einfluss.

4.12 Ablieferung an den Kanton aus dem Verkauf der KUV

Auf den 1. Januar 2022 wurden die Aktivitäten der beiden Sparten Unfallversicherung UVG und Unfallversicherung Schüler an die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG übertragen. In diesem Zusammenhang wurde 2022 das per 31. Dezember 2021 ausgewiesene Eigenkapital der beiden Sparten von TCHF 79’583 an den Kanton überwiesen.

5. Ergänzende Angaben

5.1 Verpfändete Aktiven

Es sind wie im Vorjahr keine verpfändeten Aktiven vorhanden.

5.2 Nicht bilanzierte Leasinggeschäfte

Es sind wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Leasinggeschäfte vorhanden.

5.3 Mietverbindlichkeiten

Es bestehen keine externen Mietverbindlichkeiten.

5.4 Personalvorsorge

Per 31. Dezember 2022 beträgt die Verpflichtung TCHF 10 (Vorjahr: TCHF 8). Der Vorsorgeaufwand beträgt TCHF 1’758 (Vorjahr: TCHF 1’901).

Der BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2021 (aktuellster Stand) der Aargauischen Pensionskasse nach § 44 BVV 2  beträgt 108.3 %  (Vorjahr: 104.2 %). Dieser Deckungsgrad ist inklusive der Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) bei Unterdeckung berechnet.

5.5 Honorar der Revisionsstelle

Der Aufwand für Revisionsdienstleistungen beträgt TCHF 61 (Vorjahr: TCHF 68).

6. Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

In der Berichtsperiode wurden keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften getätigt.

7. Eventualverbindlichkeiten

7.1 Interkantonaler Rückversicherungsverband

Gegenüber dem Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) besteht per 31. Dezember 2022 eine statutarische Nachschusspflicht im Betrag von TCHF 25’980 (Vorjahr: TCHF 26’439).

7.2 Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar

Es besteht per 31. Dezember 2022 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) für Grossschäden im Betrag von TCHF 15’681 (Vorjahr: TCHF 15’680); das entspricht 10.454 % der gesamten Beitragsverpflichtung.

7.3 Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung

Es besteht per 31. Dezember 2022 eine maximale Beitragsverpflichtung gegenüber dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung im Betrag von TCHF 57’138 (Vorjahr: TCHF 57’234).

7.4 Nuklearpool

Die Verpflichtung der AGV gemäss Kapazitätsbestätigung beläuft sich auf total TCHF 9’958. Zusätzlich besteht eine Eventualverpflichtung bei einem Ausfall von am Nuklearpool beteiligten Versicherungen im Betrag von TCHF 39’650.

Insgesamt gibt es die folgenden fünf Anlagen: KKW Leibstadt, KKW Beznau I + II, KKW Mühleberg, KKW Gösgen und Zwischenlager Würenlingen AG. Gesamthaft haftet die AGV per 31. Dezember 2022 mit maximal TCHF 49’608  (Vorjahr: TCHF 49’380).

8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten.