Brandschutz

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Am 1. Januar 2022 wurde die Revision des Brandschutzgesetzes sowie der Brandschutzverordnung in Kraft gesetzt. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen konnte erfolgreich vollzogen werden. Neu stellt die AGV den Prüfstellen von technischen Brandschutzeinrichtungen ein Online-Portal zur Übermittlung ihrer Prüfberichte zur Verfügung. Das im Vorjahr erfolgreich getestete Rauchwarnsystem für Altstädte wurde eingeführt.

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Umsetzung des revidierten Brandschutzgesetzes per 1. Januar 2022

Am 1. Januar 2022 wurde die Revision des Brandschutzgesetzes sowie der Brandschutzverordnung in Kraft gesetzt. Zum einen wurden die Schwellenwerte zur Einstufung von Gebäuden und Anlagen nach kommunaler und kantonaler Zuständigkeit der Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) 2015 angepasst und damit vereinheitlicht. Zum anderen werden Projekte für lüftungstechnische Anlagen sowie Feuerungsanlagen nicht mehr separat bewilligt, sondern im Rahmen der baulichen Brandschutzbewilligung. Im Bereich der Brandschutzkontrollen werden Abnahme- und periodische Kontrollen neu nach dem risikobasierten Ansatz durchgeführt. Die Mitarbeitenden der AGV waren per Ende 2021 vorbereitet – die nötigen Anpassungen an den internen Prozessen wurden vorgenommen.

Mit der Liberalisierung des Kaminfegerwesens per 1. Januar 2022 können Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie Anlagenbetreibende unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Kaminfegerinnen und Kaminfegern frei wählen. Die geforderte Qualifikation der Kaminfegerinnen und Kaminfeger gewährleistet die Qualität der Reinigung und die Sicherheit der Feuerungsanlagen. Bis Ende des Berichtsjahres hat die AGV die Qualifikationen von 64 Kaminfegerinnen und Kaminfegern bestätigt und auf der Online-Liste der AGV publiziert.

Neue Organisation der Kontrollen von technischen Brandschutzeinrichtungen

Die Kontrolle und der Unterhalt von technischen Brandschutzeinrichtungen (Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen und Ähnliches) liegen in der Verantwortung der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer oder der Anlagenbetreibenden. Diese Einrichtungen müssen regelmässig nach den bestehenden Vorgaben durch eine anerkannte Prüfstelle beurteilt werden. Die AGV unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer wie auch Anlagenbetreibende bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten.

Die AGV hat das Merkblatt «Planung und Betrieb von technischen Brandschutzeinrichtungen» verfasst. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anlagenbetreibende erhalten damit eine einfache Übersicht der Abläufe und Handlungen für die Planung sowie den Bau, den Betrieb und den Unterhalt von technischen Brandschutzeinrichtungen im Kanton Aargau. Das Merkblatt ist für alle zugänglich unter: www.agv-ag.ch/praevention/brandschutz/dokumente

Seit Mitte Januar 2022 bietet die AGV anerkannten Prüfstellen an, die periodisch nötigen Prüfberichte zu technischen Brandschutzeinrichtungen online zu erfassen. Das Prüfstellen-Portal ist erreichbar unter: www.agv-ag.ch/bsk.

Anerkannte Prüfstellen sind bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) gelistet und für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer über www.sas.admin.ch auffindbar.

Feuerverbot: AGV berät Kantonalen Führungsstab weiterhin

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) für den Erlass von Feuerverboten zuständig. Die AGV leistet weiterhin ihren Beitrag zur Beurteilung der Brandgefahr im Freien zuhanden des Kantonalen Führungsstabs.

Umsetzung neue Präventionsfondsverordnung

Mit der Zusammenführung der Elementarfondsverordnung und von Teilen der Feuerfondsverordnung wurde die neue Präventionsfondsverordnung geschaffen. Sie trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen im Brandschutz:

  • Neu werden freiwillige Nachrüstungen von Brandschutzeinrichtungen, die nach heutiger Beurteilung erforderlich wären, mit bis zu 40 Prozent der Kosten subventioniert.
  • Brandschutzmassnahmen, die freiwillig vorgesehen werden, das heisst nach heutigen Vorschriften nicht gefordert sind, werden nach einer Kosten-Nutzen-Analyse geprüft und auf dieser Grundlage finanziell unterstützt.

Einführung Rauchwarnsystem für Altstädte

In Altstädten stehen die Gebäude dicht nebeneinander. Aufgrund der engen Verhältnisse können sich Brände schnell ausbreiten, und die Handlungsmöglichkeiten der Feuerwehr sind eingeschränkt. Ein frühzeitiger Alarm kann Leben retten und Gebäudeschäden minimieren. Darum unterstützt die AGV die Installation eines Rauchwarnsystems (RWS) finanziell, wenn sie den Anforderungen der Feuerwehren und der Kantonalen Notrufzentrale entspricht.

Seit Mai 2022  bewirbt die AGV das im Vorjahr erfolgreich getestete Rauchwarnsystem für Altstädte auf ihrer Website. Seit Juni 2022 hat die AGV die ersten drei der dreizehn Altstädte im Kanton Aargau kontaktiert. Nach den Feuerwehren wurden die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit den nötigen Informationen angeschrieben. Bis Ende Berichtsjahr konnten zwei Gesuche zu Rauchwarnsystemen für Altstädte mit einer Kostengutsprache bestätigt werden. Die AGV beteiligt sich mit 40 Prozent an den Kosten.

Der Brandschutz ist in der Ausbildung aktiv

Weiterbildung für kommunale Brandschutzbeauftragte

In den Vorjahren führte die AGV für alle Brandschutzverantwortlichen der Gemeinden jährlich eine gemeinsame Weiterbildung in Form eines halbtägigen Seminars durch. Das Interesse war gross, und entsprechend hoch war die Beteiligung mit jeweils bis zu 150 Personen. Um den fachlichen Austausch noch mehr zu fördern, hat die AGV das Format der Veranstaltung im Berichtsjahr abgeändert. Die eine grosse Veranstaltung wurde in sechs kleinere aufgeteilt. An sechs Daten im September hat die AGV die Veranstaltungen in vier verschiedenen Regionen des Kantons durchgeführt. Die diesjährige Weiterbildung fand unter dem Titel «Kommunaler Brandschutz in der Praxis» statt. Die Arbeit vor Ort und im kleinen Kreis kam bei den Teilnehmenden gut an.

Lehrgang «Sicherheitsbeauftragte Brandschutz»

Wie in den Vorjahren führte die AGV den fünftägigen Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte im Brandschutz auch im Berichtsjahr durch. Das erlangte Grundlagenwissen im Brandschutz dient als Vorbereitung für die Prüfung «Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz VKF» der VKF. Mit zusätzlichen Themen, wie zum Beispiel Brandermittlung, Arbeitssicherheit und Verhütung von Elementarschäden, wurden weitere mögliche Zuständigkeitsbereiche von Sicherheitsbeauftragten thematisiert.

Durch die Vielzahl ähnlicher Angebote scheint im Markt eine gewisse Sättigung eingetreten zu sein. Erstmals musste der Lehrgang aufgrund zu wenigen Anmeldungen verschoben werden. Mit 15 Teilnehmenden (2021: 24) wurde der Lehrgang im November durchgeführt.

Die AGV vermittelt Fachwissen

Zudem konnte die AGV auch 2022 ihr Fachwissen in mehreren Referaten bei Fachverbänden wie der Holzbaubranche sowie an Lehrgängen zur Förderung des Brandschutzes für Bauverwalterinnen und Hochbauzeichner weitergeben.

Kantonale Brandschutzbewilligungen

Die Zahl der im Berichtsjahr gestellten Gesuche ist gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Hauptgrund hierfür liegt in den neuen Vorgaben des revidierten Brandschutzgesetzes.

Die Bearbeitung einer Bewilligung dauerte im Schnitt 15 Tage (2021: 17 Tage). Im Berichtsjahr hat der Fachbereich Brandschutz insgesamt 739 Bewilligungen (2021: 898) bearbeitet.


Brandschutzkontrollen

Abnahmekontrollen

Die Revision des Brandschutzgesetzes sowie der Brandschutzverordnung und des damit verbundenen risikobasierten Ansatzes zeigte im Berichtsjahr noch keine deutlichen Auswirkungen auf die Anzahl der Abnahmekontrollen. Die kontrollierten Gebäude erhielten in der Regel vor dem 1. Januar 2022 die kantonale Brandschutzbewilligung.

Zahl der Abnahmekontrollen20222021
Baulich762824
Sprinkleranlagen2329
Brandmeldeanlagen4422
Blitzschutzsysteme4344
Sonstige technische Brandschutzanlagen8-
Total 880919

Periodische Kontrollen

Bei der periodischen Feuerschau kontrollieren Fachleute der AGV regelmässig die Sicherheit der in die Zuständigkeit der AGV fallenden Bauten. Die Brandschutzinspektorinnen und -inspektoren kontrollieren dabei primär die Massnahmen für den Personenschutz. Die Kontroll­intervalle wurden gemäss risikobasiertem Ansatz angepasst. Das bedeutet, dass ab 2022 nicht mehr alle Gebäude periodisch kontrolliert werden, sondern nur noch die, deren Risiko dies erfordert. Die Brandschutzinspektorinnen und -inspektoren fokussierten sich unter anderem im dritten Quartal 2022 besonders auf Hochhäuser. Im Kanton Aargau stehen 139 Hochhäuser. Im Berichtsjahr hat die AGV 112 davon systematisch kontrolliert. Bei festgestellten Mängeln wurde die Mängelbehebung angewiesen und die korrekte Mängelbehebung kontrolliert. Bis auf einen Einzelfall ist das Ausmass der Mängel unkritisch. Die Kontrolle aller Hochhäuser ist bis Mitte 2023 abgeschlossen.

Zahl der periodischen Kontrollen20222021
Baulich12585
Sprinkleranlagen910
Blitzschutzsysteme1332
Total147127

Beitragszusicherungen

Seit 2011 kann die AGV Beiträge für freiwillig erstellte vorbeugende Brandschutzmassnahmen an Gebäuden leisten.

2022 konnten Beiträge an 2 geplante freiwillige Brandmeldeanlagen zugesichert werden (2021: 12). Zudem konnten für 2 Rauchwarnsysteme Beiträge zugesichert werden. Anträge für Beiträge an Sprinkleranlagen sind keine eingegangen, wie bereits in den Vorjahren.

Summe der zugesicherten Beiträge 20222021
Beiträge in Mio. CHF0.030.19

Beratung der kommunalen Brandschutzbehörden

Die AGV bot auch im Berichtsjahr Beratungen zu Brandschutzfragen im kommunalen Zuständigkeitsbereich an. Den grössten Beratungsbedarf lösten Beurteilungen von Ausnahmefällen, Unterabstände bei Grenzbebauungen sowie Fragen zu den Brandschutzvorschriften aus, insbesondere bei bestehenden Bauten. Der Aufwand für die Beratungen hat sich auf gleich hohem Stand wie in den letzten Jahren gehalten.

Die AGV engagiert sich aktiv in nationalen Gremien

Die Spezialistinnen und Spezialisten der AGV arbeiteten, wie in den Vorjahren, auch 2022 in den Fachkommissionen der VKF an neuen, schweizweiten Standards des Brandschutzes. Ausserdem sind die Fachpersonen des Brandschutzes bei der VKF als Prüfungsexpertinnen und -experten für die Prüfungen «Brandschutzfachfrau und ‑mann mit eidgenössischem Fachausweis» und «Brandschutzexpertin und ‑experte mit eidgenössischem Diplom» tätig und wirken an der nächsten Richtliniengeneration in den nationalen Arbeitsgruppen mit.