Am 1. Januar 2022 wurde die Revision des Brandschutzgesetzes sowie der Brandschutzverordnung in Kraft gesetzt. Zum einen wurden die Schwellenwerte zur Einstufung von Gebäuden und Anlagen nach kommunaler und kantonaler Zuständigkeit der Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) 2015 angepasst und damit vereinheitlicht. Zum anderen werden Projekte für lüftungstechnische Anlagen sowie Feuerungsanlagen nicht mehr separat bewilligt, sondern im Rahmen der baulichen Brandschutzbewilligung. Im Bereich der Brandschutzkontrollen werden Abnahme- und periodische Kontrollen neu nach dem risikobasierten Ansatz durchgeführt. Die Mitarbeitenden der AGV waren per Ende 2021 vorbereitet – die nötigen Anpassungen an den internen Prozessen wurden vorgenommen.
Mit der Liberalisierung des Kaminfegerwesens per 1. Januar 2022 können Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie Anlagenbetreibende unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Kaminfegerinnen und Kaminfegern frei wählen. Die geforderte Qualifikation der Kaminfegerinnen und Kaminfeger gewährleistet die Qualität der Reinigung und die Sicherheit der Feuerungsanlagen. Bis Ende des Berichtsjahres hat die AGV die Qualifikationen von 64 Kaminfegerinnen und Kaminfegern bestätigt und auf der Online-Liste der AGV publiziert.